Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Anwaltliche Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz sowie Diskretion.

Dabei stehen wir Ihnen in sämtlichen Stadien wirtschaftsstrafrechtlicher Thematiken sowohl präventiv als auch als Verteidiger im Ermittlungsverfahren und im Anklageverfahren vor den Strafgerichten vertrauensvoll zur Seite.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über die im Wirtschaftsstrafrecht notwendige Erfahrung und Expertise sowohl im Strafrecht als auch in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und des Steuerrechts, um Sie ganzheitlich rechtsanwaltlich beraten und verteidigen zu können.

Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, in Haftsachen (Untersuchungshaft) und bei Anklageerhebung sowie im Falle einer Revision zum BGH in Strafsachen stellen wir Ihnen Anwalt und Verteidiger zur optimalen Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter.

Zur anschaulichen Erläuterung des strafprozessualen Instanzenzugs dürfen wir auf ein Schaubild des Oberlandesgerichts Karlsruhe verweisen.

Wirtschaftsstrafrecht: Verteidigung bedeutet Taktik, Geduld und Vertrauen

Wirtschaftsstrafrecht ist komplex. Strafrecht und Wirtschaftsrecht treffen hier aufeinander, was häufig zu einer fachlichen Überforderung der Staatsanwaltschaft führt, auch wenn es spezielle Dezernate mit Fachkompetenz gibt.

Der Umfang eines durchschnittlichen Wirtschaftsstrafverfahrens ist bereits so hoch, dass an eine schnelle Erledigung durch frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft nicht zu denken ist. Die Sichtung der Strafakten durch den Wirtschaftsstrafverteidiger nimmt in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch. Gleiches gilt für die sodann anstehende Besprechung mit dem beschuldigten Mandanten. Häufig sind ergänzend auch noch Sachverständige einzuschalten.

Komplexität ist jedoch kein Nachteil, sondern bietet vielfältige taktische Möglichkeiten für die weitere Verfahrensführung im Ermittlungsverfahren, einem Zwischenverfahren und natürlich der Hauptverhandlung vor einem Strafgericht.

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht verfügt in allen Rechtsgebieten, die im Wirtschaftsstrafrecht aufeinandertreffen können, über genau die Expertise und jahrzehntelange Erfahrung, die für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich ist.

Die erfolgreiche Verteidigung erfordert allerdings mehr als nur ein bisschen Geduld. Oft erstrecken sich Wirtschaftsstrafverfahren vom Ermittlungsverfahren bis zum strafgerichtlichen Abschluss über mehrere Jahre. Das zehrt ohne Zweifel an allen Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten. Im gesamten Mandat stehen wir Ihnen jedoch stets nicht nur mit fachlicher Expertise und Erfahrung zur Seite, sondern verfügen auch über das notwendige Fingerspitzengefühl und Verständnis für diese außergewöhnliche und belastende Situation. Nur so kann eine vertrauensvolle Mandatsbearbeitung im Wirtschaftsstrafrecht sichergestellt werden.

Leistungsspektrum Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir sitzen mitten in Köln, beraten und vertreten Sie bundesweit und international.

Häufige Themen und Beratungsschwerpunkte sind:

  • Betrug und Untreue
  • Subventionsbetrug
  • Insolvenznahe gesellschaftsrechtliche Beratung (Vermeidung von Insolvenzverschleppung und Bankrott)
  • Urkundenfälschung
  • Unterschlagung
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Bilanzstraftaten
  • Strafzumessung
  • Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörden (Durchsuchung und Beschlagnahme)
  • Untersuchungshaft
  • Haftbefehl, europäischer Haftbefehl und internationaler Haftbefehl
  • Vertretung und Kommunikation gegenüber Interpol (IKPO)
  • Auslieferungen bei Untersuchungshaft oder Aufenthalt in einem anderen Land
  • Auslandsgesellschaften
  • Überprüfung gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen und Umstrukturierungen
  • Geldwäsche
  • Verteidigung im Anklageverfahren vor den Strafgerichten (Zwischenverfahren und Hauptverfahren)
  • Revision in Strafsachen

Weiterführende Themen

Zu nachfolgenden Themenbereichen stehen Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung:

Wir sitzen in Köln und vertreten Sie bundesweit vor allen Ermittlungsbehörden und Strafgerichten in allen Stadien der gegen Sie geführten Strafverfahren.

FAQ

Wirtschaftsstrafrecht bezeichnet den Bereich des Strafrechts, der Straftaten im wirtschaftlichen Verkehr erfasst – von Betrug und Untreue über Geldwäsche bis hin zu Bilanzstraftaten, Insolvenzdelikten und Korruption. Es zeichnet sich durch eine hohe rechtliche Komplexität aus, da Strafrecht und Wirtschaftsrecht unmittelbar aufeinandertreffen.

Anders als bei klassischen Straftaten erfordern wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren tiefgreifende Kenntnisse in Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht. Diese Kombination macht die Wahl eines erfahrenen Wirtschaftsstrafverteidigers entscheidend.

Wirtschaftsstrafverfahren umfassen regelmäßig umfangreiche Akten, komplexe Sachverhalte und mehrere Beteiligte. Die Sichtung der Strafakten, die Besprechung mit dem Mandanten und häufig notwendige Sachverständigengutachten nehmen erhebliche Zeit in Anspruch.

Vom Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss können mehrere Jahre vergehen. Diese Belastung ist erheblich – wir stehen Ihnen über die gesamte Verfahrensdauer mit fachlicher Expertise, strategischer Begleitung und menschlichem Verständnis zur Seite.

Betrug nach § 263 StGB setzt eine Täuschung über Tatsachen voraus, die einen Irrtum erregt, der zu einer Vermögensverfügung und damit zu einem Vermögensschaden führt. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich treten typische Formen auf wie:

  • Subventionsbetrug (z. B. missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Förderleistungen)
  • Kreditbetrug durch falsche Angaben gegenüber Banken
  • Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
  • Betrug durch manipulierte Ausschreibungsunterlagen

Die Strafandrohung reicht bis zu fünf, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Untreue nach § 266 StGB liegt vor, wenn jemand die ihm eingeräumte Macht, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht und dem Vermögensinhaber dadurch einen Nachteil zufügt. Sie ist eines der zentralen Delikte im Wirtschaftsstrafrecht und betrifft häufig:

  • Geschäftsführer und Vorstände, die entgegen den Interessen der Gesellschaft handeln
  • Prokuristen und bevollmächtigte Mitarbeiter mit überschrittenen Kompetenzen
  • Zahlungen an nahestehende Personen zum Nachteil des Unternehmens
  • Riskante Investitionsentscheidungen ohne hinreichende Grundlage

Die Abgrenzung zwischen zulässigem unternehmerischem Risiko und strafbarer Untreue ist oft fließend – und erfordert präzise anwaltliche Analyse.

Geldwäsche nach § 261 StGB erfasst das Verschleiern, Verbergen und Einschleusen von Vermögenswerten, die aus rechtswidrigen Vortaten stammen. Seit der Reform 2021 gilt ein All-Crime-Ansatz: Als Geldwäsche kann nun jede Straftat als Vortat fungieren – die Liste zulässiger Vortaten wurde erheblich ausgeweitet.

Die Strafverfolgung von Geldwäsche ist eng mit der BaFin-Regulatorik verknüpft, da zahlreiche Unternehmen (Banken, Versicherungen, Immobilienmakler, Notare) gesetzliche Meldepflichten haben. Wir vertreten Sie sowohl in strafprozessualen als auch in aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO liegt vor, wenn der Geschäftsführer einer GmbH (oder vergleichbarer Gesellschaftsformen) bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig Insolvenzantrag stellt. Die Antragspflicht muss innerhalb von drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes erfüllt werden.

Neben strafrechtlicher Verfolgung drohen persönliche Schadensersatzansprüche durch Gläubiger und den Insolvenzverwalter. Präventive Beratung in der Unternehmenskrise – bevor der Insolvenzgrund eintritt – ist daher von entscheidender Bedeutung. Wir beraten insolvenznahe Situationen gesellschaftsrechtlich und strafrechtlich aus einer Hand.

Bilanzstraftaten umfassen die unrichtige Darstellung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines Unternehmens in Jahresabschlüssen, Lageberichten oder vergleichbaren Dokumenten. Sie sind im HGB und im AktG geregelt und können auch den Tatbestand des Betrugs oder der Untreue erfüllen.

Verantwortlich sind in erster Linie Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, aber auch Aufsichtsräte, leitende Angestellte und externe Abschlussprüfer können in die Haftung geraten. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung verhindert, dass aus bilanzrechtlichen Fehlern strafrechtliche Konsequenzen entstehen.

Durchsuchungen erfordern grundsätzlich einen richterlichen Beschluss und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Durchsucht werden dürfen Büros, Wohnräume, Fahrzeuge und Datenträger; Unterlagen und Gegenstände können beschlagnahmt werden.

Verhalten Sie sich ruhig und kooperieren Sie hinsichtlich des Zutritts – machen Sie jedoch von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und versuchen Sie, sofort Ihren Anwalt zu erreichen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Beschlusses und der Maßnahmen und fechten rechtswidrige Durchsuchungen konsequent an.

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der Einleitung durch die Staatsanwaltschaft – oft infolge einer Anzeige, einer Betriebsprüfung oder behördlicher Erkenntnisse. Es umfasst die Sammlung von Beweismitteln, Vernehmungen, Sachverständigengutachten und ggf. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Wir analysieren die Ermittlungsakte, erarbeiten eine Verteidigungsstrategie und führen – wenn sinnvoll – frühzeitig Gespräche mit der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensbeendigung oder Strafzumessung. Komplexität ist kein Nachteil: Sie bietet vielfältige taktische Möglichkeiten für die Verteidigung.

Untersuchungshaft setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus – in Wirtschaftsstrafverfahren meist Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Sie kann auch bei Auslandsverbindungen, internationalem Aufenthalt oder befürchteter Beweismittelvernichtung angeordnet werden.

Gegen einen Haftbefehl kann sofort Haftbeschwerde eingelegt werden. Haftvermeidende Maßnahmen umfassen das Angebot von Sicherheitsleistungen, Passentzug, Meldeauflagen und das aktive Entkräften des Haftgrundes durch Offenbarung entlastender Umstände. Im Haftfall handeln wir sofort.

Der Europäische Haftbefehl (EHB) ermöglicht die Festnahme und Übergabe von Personen innerhalb der EU ohne förmliches Auslieferungsverfahren. Er wird von nationalen Gerichten ausgestellt und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Ein internationaler Haftbefehl kann über Interpol (IKPO) weltweit zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Wir verfügen über Erfahrung in Auslieferungsverfahren und in der Kommunikation mit internationalen Ermittlungsbehörden. Bei bestehender oder drohender Fahndungsausschreibung ist unmittelbares Handeln erforderlich, um Auslieferungen zu verhindern oder auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Ja. Gesellschaftsrechtliche Konstruktionen – etwa Auslandsgesellschaften, verschachtelte Beteiligungsstrukturen oder konzerninterne Transaktionen – können im Einzelfall strafrechtliche Risiken begründen, insbesondere im Hinblick auf Untreue, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche.

Wir überprüfen bestehende Strukturen präventiv auf strafrechtliche Risiken und begleiten Umstrukturierungen mit dem Ziel, strafrechtliche Fallstricke von Anfang an zu vermeiden. Die Kombination aus Wirtschaftsrecht und Strafrecht ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Wir vertreten Mandanten in sämtlichen Stadien wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren – präventiv wie defensiv, mit jahrzehntelanger Erfahrung und der notwendigen Kombination aus strafrechtlichem und wirtschaftsrechtlichem Know-how:

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht sitzt in Köln und ist bundesweit sowie international für Sie im Wirtschaftsstrafrecht tätig.