Wirtschaftsstrafrecht | Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverteidigung: Untrennbarkeit von Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht

Als auf die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Unternehmen, Organmitglieder (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) sowie Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des deutschen Wirtschaftsstrafrechts einschließlich sämtlicher Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug bzw. internationaler Bedeutung. Unsere Tätigkeit umfasst alle Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren über das gerichtliche Verfahren bis hin zu Rechtsmitteln und vermögensrechtlichen Nebenfolgen wie der Einziehung.

Wirtschaftsstrafverfahren sind regelmäßig sehr komplex. Sie bewegen sich an der Schnittstelle von Strafrecht und Wirtschaftsrecht und betreffen häufig gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche oder kapitalmarktrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen.

Eine effektive Strafverteidigung setzt daher nicht nur strafprozessuale Erfahrung voraus, sondern auch vertiefte Kenntnisse vor allem im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Diese fachübergreifende Expertise bildet die Grundlage unserer Tätigkeit als Wirtschaftsstrafverteidiger.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens von zentraler Bedeutung. Häufig beginnt es überraschend, etwa durch Durchsuchung und Beschlagnahme oder durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten von Beginn an, nehmen frühzeitig Akteneinsicht und entwickeln eine auf den konkreten Vorwurf abgestimmte Verteidigungsstrategie. Dabei prüfen wir die Rechtmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen, wahren konsequent die Verfahrensrechte und vertreten unsere Mandanten gegenüber Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden. Ziel ist es, belastende Entwicklungen frühzeitig zu begrenzen oder eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Anklage, Zwischenverfahren und Hauptverhandlung

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüfen wir im Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob die Anklage rechtlich und tatsächlich tragfähig ist. Auch in diesem Stadium bestehen verteidigungsrelevante Einflussmöglichkeiten, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden oder den Verfahrensumfang zu reduzieren.

Kommt es zur Hauptverhandlung, vertreten wir unsere Mandanten vor den Strafgerichten mit umfassender und jahrzehntelanger Prozesserfahrung. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Bewertung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte, Fragen der Organverantwortung sowie eine etwaige sachgerechte Strafzumessung.

Rechtsmittel (Prüfung und Durchführung)

Nach erstinstanzlichen Entscheidungen prüfen wir im Rahmen einer professionellen Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht selbstverständlich ebenfalls sorgfältig die Erfolgsaussichten von Berufung oder Revision (auch einer Sprungrevision) und vertreten unsere Mandanten auch in den Rechtsmittelinstanzen bis hin zum Bundesgerichtshof in Strafsachen.

Gleiches gilt für Beschwerdeverfahren, auch und gerade im Bereich der Untersuchungshaft und generell der Haftsachen.

Vermögensabschöpfung und dessen praktische Bedeutung bei der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Besondere praktische Bedeutung für die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht hat die Vermögensabschöpfung. Maßnahmen wie Einziehung oder Vermögensarrest können bereits im Ermittlungsverfahren angeordnet werden und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir prüfen diese Maßnahmen konsequent und setzen uns für eine rechtlich zutreffende und verhältnismäßige Behandlung ein.

Den prozessualen Regeln des selbständigen Einziehungsverfahrens (§§ 435ff. StPO) und dem materiellrechtlichen Einziehungsrecht der §§ 73 bis 76c StGB kommt hier jeweils eine besondere rechtliche und praktische Bedeutung zu.

Materiellrechtliche Expertise im Wirtschaftsrecht: Grundlage professioneller Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht betreffen regelmäßig gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Pflichten, bilanzielle Fragestellungen oder komplexe Unternehmensstrukturen. Unsere langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ermöglicht es uns, diese Zusammenhänge präzise zu erfassen und in die strafrechtliche Verteidigung einzubinden.

Auch bei Verfahren mit Auslandsbezug oder parallelen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen entwickeln wir eine abgestimmte Gesamtstrategie auf der Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte – Ihre Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht

Die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit umfangreichen Verfahren. Als spezialisierte Anwälte bieten wir unseren Mandanten eine fundierte, sachliche und engagierte Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens mit dem Ziel, rechtliche und wirtschaftliche Risiken nachhaltig zu begrenzen.

Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten sitzt in Köln und vertritt Sie und/oder Ihr Unternehmen bundesweitgrenzüberschreitend und selbstverständlich auch international.

Unsere Mandanten profitieren dabei von jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz sowie nicht zuletzt besonderer Diskretion bei der Strafverteidigung in Großverfahren im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.

Auch verfügen wir als Kanzlei für Wirtschaftsrecht seit Jahrzehnten über die zwingend erforderliche Kompetenz und Erfahrung in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, aber auch in wirtschaftsrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren rund um das Thema BaFin.

FAQ – Häufige Fragen zur Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

So früh wie möglich. Spätestens bei einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf gestellt.

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. In Wirtschaftsstrafverfahren ist es regelmäßig sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und erst nach Akteneinsicht gemeinsam mit einem im Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Verteidiger über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Ja. Wir vertreten regelmäßig Organmitglieder wie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen. Gerade bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht stehen häufig Fragen der Organverantwortung und der gesellschaftsrechtlichen Pflichten im Mittelpunkt.

Eine zentrale. Viele Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht lassen sich nur unter Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts sachgerecht beurteilen – etwa bei Untreue-, Betrugs- oder Steuerstrafverfahren. Unsere materiellrechtliche Expertise in diesen Bereichen ist wesentliche Grundlage einer effektiven Verteidigung.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Hauptverhandlung eröffnet wird. In allen diesen Phasen bestehen verteidigungsrelevante Ansatzpunkte, um das Verfahren zu beeinflussen oder zu begrenzen.

Ja. Wir prüfen Urteile sorgfältig auf Rechtsfehler und vertreten unsere Mandanten im Rahmen von Berufung und Revision, auch vor den zuständigen Obergerichten und dem Bundesgerichtshof. Die frühzeitige Beachtung revisionsrechtlicher Fragen beginnt bereits in der Hauptverhandlung.

Im Wirtschaftsstrafrecht kommt der Vermögensabschöpfung besondere Bedeutung zu. Die Einziehung von Taterträgen oder deren Wertersatz kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren durch Vermögensarrest abgesichert. Wir prüfen diese Maßnahmen konsequent und setzen uns für eine rechtlich zutreffende Begrenzung ein.

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verfahrenseinstellung, etwa nach §§ 153 oder 153a StPO, möglich. Ob und wann dies in Betracht kommt, hängt vom Tatvorwurf, der Beweislage und der Verfahrensphase ab. Eine frühzeitige Strafverteidigung erhöht regelmäßig die Chancen auf eine solche Lösung.

Ja. Wirtschaftsstrafverfahren weisen nicht selten grenzüberschreitende und internationale Bezüge auf, etwa bei Auslandsgesellschaften, Vermögenswerten im Ausland oder europäischer Rechtshilfe. Wir berücksichtigen diese Aspekte bei der Verteidigungsstrategie und koordinieren das Vorgehen entsprechend. Hier können wir auf jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz auch aus den von uns betreuten Bereichen der Internationalen Vermögensnachfolge und dem Bereich Stiftungen und internationale Trusts zurückgreifen.

Diskretion ist im Wirtschaftsstrafrecht von besonderer Bedeutung. Wir legen großen Wert auf eine sachliche, strukturierte und vertrauliche Mandatsbearbeitung, um Reputationsschäden für unsere Mandanten möglichst zu vermeiden. In bestimmten Konstellationen – insbesondere bei der Strafverteidigung von politisch exponierten Personen (PeP) und Prominenten – schalten wir zusätzlich (falls gewünscht) uns entsprechend vertraute Pressespezialisten ein.