Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht bildet einen Schwerpunkt unserer insgesamt wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei aus Fachanwälten.

Wir verfügen in diesen Bereichen als Fachanwälte und Experten über langjährige Berufserfahrung.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich vom Ermittlungsverfahren bis hin zu einem etwaigen Anklageverfahren vor den Strafgerichten.

Auch die rein präventive Beratung und Vertretung gehört zu unserem täglichen Handwerk, wenn es um die Beurteilung etwaiger strafrechtlicher Risiken und deren Vorbeugung geht.

Hierbei beseitigen wir Unsicherheiten auf Seiten unserer Mandantschaft und minimieren etwaige vorhandene Risiken durch Beratung und ggfls. auch konkrete (Um-)Gestaltung vorhandener Strukturen und Prozesse (in Unternehmen) als Teil einer umfassenden Compliance-Beratung und auch Begleitung.

Wir vertreten bundesweit und in allen Instanzen sowohl Unternehmen und/oder deren Leitungsorgane als auch "klassische" Privatpersonen.

Zu unseren Mandanten zählen namhafte Personen namhafter Unternehmen, auch aus dem Kreis des DAX-30.

Unsere Tätigkeit erfolgt auch und gerade im Strafrecht auf höchstem Diskretionsniveau und stets vertrauensvoll.