Wirtschaftsstrafrecht

Ihre Fachanwälte und Verteidiger

Die Kanzlei Schmitz-DuMont ∣ Wolff bietet in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts umfassende und kompetente Beratung. Wir beraten zeitnah, fachlich fundiert sowie service- und ergebnisorientiert. Entscheidend ist für uns, mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden. Die Spezialisierung unserer Partner und ihre Praxiserfahrung gewährleisten die Qualität unserer Arbeit.

In größeren Wirtschaftsstrafrechtsfällen arbeiten wir intern im Team, um die bestmögliche Vertretung und Verteidigung unseres Mandanten zu sichern. Wir sind erfahren und geschult u.a. im Umgang mit hochrangigen Managern, Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.

Gerade unsere Tätigkeit und Spezialisierung im

Wirtschaftsrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Lizenzrecht
  • Vertriebsrecht
  • Verfahrensführung gegenüber der BaFin

gepaart mit unserer strafrechtlichen Kompetenz

macht uns zu Ihrem idealen Partner in der Verteidigung gegen Straftaten des Wirtschaftsrechts.

Wir vertreten Sie bundesweit gegenüber den Behörden sowie im Anklageverfahren vor dem Amtsgericht, dem Landgericht, dem Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof in Strafsachen.

Wir sind Ihre Verteidiger und Fachanwälte, die Ihnen mit langjähriger Berufserfahrung und Expertise im Wirtschaftsstrafrecht als vertrauensvolle Berater zur Seite stehen.

Stetig zunehmende praktische Bedeutung

Wirtschaftsstrafrecht hat in der Praxis der vergangenen Jahre kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Die Komplexität der tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhänge ist enorm.

Sämtliche Sanktionstatbestände sind von der Erfüllung vorgelagerter Rechtsnormen unter anderem des Gesellschaftsrechts und des Zivilrechts abhängig. Auch verwaltungsrechtliche Bezugsnormen sowie das umfangreiche und komplizierte Europäische Recht haben eine stetig wachsende Bedeutung für die Prüfung der jeweiligen Straftatbestände des Wirtschaftsrechts.

Vor allem vertiefte theoretische Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und im Zivilrecht im allgemeinen gepaart mit langjähriger praktischer Erfahrung sind unabdingbare Voraussetzung für die fundierte und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung im Wirtschaftsstrafrecht.

 

Strafgesetzbuch (StGB) und vor allem Sonderstrafrecht

Die einzelnen Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB), sondern sind zu einem großen Teil als Sonderstrafrecht in Spezialgesetzen (mit-)geregelt.

Neben den klassischen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen der Untreue (§ 266 StGB) und des Betrugs (§ 263 StGB) existiert ein viel umfangreicheres Sonderstrafrecht, das unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht mit ihren Fachanwälten und Verteidigern selbstverständlich ebenfalls abdeckt.

Unsere Spezialisten und Experten verfügen in all diesen Bereichen über langjährige Erfahrung sowohl im Umgang mit der Staatsanwaltschaft und den dortigen Dezernaten für Wirtschaftskriminalität als auch vor Gericht im Anklageverfahren und den dortigen Kammern/Senaten für Wirtschaftsstrafrecht.

Sonderstrafrechtsnormen wurden beispielsweise - um nur einige zu nennen - in folgenden Spezialgesetzen als Annex zu den dortigen Spezialvorschriften des Wirtschaftsrechts im Allgemeinen sowie des Handelsrechts und des Gesellschaftsrecht im Besonderen aufgenommen: 

  • Aktiengesetz (AktG)
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
  • Umwandlungsgesetz (UmwG)
  • Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
  • Patentgesetz (PatG oder PatentG)
  • Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kartellrecht)
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Wettbewerbsrecht)
  • Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)
  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
  • Börsengesetz (BörsG)
  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

 

Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht

Das Strafrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht kann - wie schon ausgeführt worden ist - weder in der Praxis noch in der Theorie losgelöst vom Wirtschaftsrecht im Allgemeinen bearbeitet werden.

Eine seriöse Beratung und Vertretung von hoher Qualität setzt stets neben intensiver Kenntnis des Strafrechts und auch des Strafprozessrechts (Strafprozessordnung, StPO) eine ebenso intensive Kenntnis des materiellen Wirtschaftsrechts in den zuvor schon genannten allgemeinen und besonderen wirtschaftsrechtlichen Gesetzen und Spezialvorschriften voraus.

 

Team erfahrener Verteidiger, Experten und Fachanwälte

Die stetig zunehmende Komplexität des Strafrechts bzw. Wirtschaftsstrafrechts und des Wirtschaftsrechts sind insgesamt der Grund, warum wir Ihnen stets als Team erfahrener Verteidiger, Experten und Fachanwälte in den jeweiligen Bereichen gemeinsam zur Verfügung stehen.

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen nicht nur mit ihrem jeweiligen wirtschaftsrechtlichen Fachwissen zur Verfügung, sondern verfügen vor allem über die notwendige langjährige Erfahrung bei der Verteidigung von Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten sowie bei der Führung auch von wirtschaftsstrafrechtlichen Großverfahren (gerichtlich und außergerichtlich).

Unser Ziel ist stets die effiziente und - wenn möglich - schnelle Beendigung eines jeden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, um nicht nur Ihre Nerven, sondern auch Ihre finanziellen Ressourcen zu schonen. Ein gerichtliches Verfahren sollte - wenn auch nicht um jeden Preis - in der Regel vermieden werden.

Im Ermittlungsverfahren ist in der Regel auch der frühe Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu suchen, um ggfls. Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung bzw. Einstellung (ggfls. nach § 153a StPO - Strafprozessordnung - gegen Zahlung einer Geldauflage ohne Vorstrafe) frühzeitig zu besprechen, sofern der jeweilige Fall sich dazu eignet. Hier sind Kompetenz und insbesondere Erfahrung sowie Gespür Ihrer Berater von enormer Bedeutung.

Außerdem sind die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten und ein Informationsaustausch zwischen beiden Seiten von elementarer Bedeutung, sofern keine wesentlichen Verfahrensrechte des Beschuldigten oder andere Gründe entgegenstehen.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strafrecht des Gesellschaftsrechts

    • AktG
    • GmbHG
    • UmwG

  • Strafrecht des Gewerblichen Rechtsschutzes

    • MarkenG
    • PatentG
    • UrhG
    • DesignG
    • Wettbewerbsrecht
    • Geheimnisverrat

  • Kartellstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Untreue
  • Betrugsstraftaten

    • Betrug, Wucher
    • Subventionsbetrug
    • Kreditbetrug

  • Strafrecht des Kapitalmarkts

    • Kapitalanlagebetrug
    • WpHG
    • WpÜG
    • BörsG
    • KWG

  • Geldwäsche