Unter Goldschmied 6
Domkontor, D-50667 Köln
Treuhandlösungen
Treuhand als Gestaltungsmittel
Nicht immer reichen stille Beteiligungen - ob typisch oder atypisch - aus, um Anteilseigner und Gesellschafter wirtschaftlich abzusichern und ihr (persönliches) Auftreten am Markt nach außen hin bewusst zu unterbinden.
Die Motivlage ist in der Regel komplex, sodass sich derartige Lösungen aus verschiedenen Gründen anbieten können.
Sprechen Sie uns bitte einfach an.
Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer analysieren wir den status quo Ihres Vermögens, Ihrer Beteiligungsstrukturen und Ihres Unternehmen und erarbeiten rechtlich und vor allem wirtschaftlich, aber manchmal auch rein taktisch, für Sie sinnvolle und möglichst dauerhafte rechtswirksame Lösungen.
Setzen Sie die Treuhand als Gestaltungsmittel zum Schutz Ihres (wirtschaftlichen) Eigentums bewusst ein.
Wirtschaftliches Eigentum
Das wirtschaftliche Eigentum hat vor allem im Steuerrecht erhebliche Bedeutung, wenn rechtliche Verfügungsmacht und formale Inhaberstellung und/oder Position als (stiller) Gesellschafter auseinander fallen.
So regelt § 39 AO (Abgabenordnung) unter dem Stichwort Zurechnung im Steuerschuldverhältnis das für die Besteuerung vorrangige wirtschaftliche Eigentum wie folgt:
§ 39 Zurechnung
(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:
- Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen.
- Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, werden den Beteiligten anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist.
Eigene Treuhandgesellschaft als Kapitalgesellschaft
Wir verfügen über eine eigene Treuhandgesellschaft als vom Kanzleibetrieb gesellschaftsrechtlich strikt getrennte Kapitalgesellschaft zur effizienten Umsetzung derartiger Treuhandmodelle und Treuhandlösungen.
Sprechen Sie uns bitte einfach an.
Mit unserer langjährigen Berufserfahrung als Spezialisten und Fachanwälte auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen zur Analyse und Umsetzung Ihrer Treuhandthematiken stets vertrauensvoll zur Seite.
Ihr Team von SDMW.de