Erbrecht und Nachfolgeplanung

Erbrecht und Nachfolgeplanung

Erbrecht und Nachfolgeplanung in der Gestaltungsberatung

Erbrecht und Nachfolgeplanung als Gestaltungsberatung sind sehr komplexe und emotionale Rechtsgebiete, die Fingerspitzengefühl und weitreichende Kenntnisse nicht nur des Zivilrechts, sondern auch des Steuerrechts und des Wirtschaftsrechts verlangen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung kompetent und vertrauensvoll in allen Fragen und Bereichen des Erbrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten beratend, begleitend und gestaltend zur Verfügung.

Wir sitzen mitten in Köln und sind bundesweit, grenzüberschreitend und auch international für unsere Mandanten tätig.

Erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Analyse des Status quo

Zur unserer erbrechtlichen Beratung gehört zunächst die sorgfältige Analyse des Status quo. Welche Testamente und Erbverträge sind bereits vorhanden? Werden die Wünsche des Erblassers zutreffend abgebildet? Befinden sich die Vermögenswerte im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen? Ist die aktuelle erbrechtliche Gestaltung ausreichend steueroptimiert?

Auf der Grundlage einer sorgfältigen erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und auch steuerrechtlichen Analyse erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Verbesserungsvorschläge und Gestaltungsvarianten, die wir sodann auch für Sie umsetzen.

Existieren noch keine erbrechtlichen Verfügungen und Regelungen, bringen wir Ihre erbrechtlichen Wünsche erstmalig ganzheitlich in einen umfassenden Gestaltungsvorschlag ein, den wir sodann ebenfalls vollständig für Sie umsetzen.

Wirtschaftsrechtliche Expertise in der Unternehmensnachfolge

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in der wirtschaftsrechtlichen Beratung, die auch und gerade im Bereich Erbrecht und Nachfolgeplanung unverzichtbar für eine kompetente und ganzheitliche anwaltliche Beratung ist.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion.

Testamente, Erbverträge, Gesellschaftsverträge und steuerliche Konstruktionen auf dem anwaltlichen Prüfstein

Die Änderung bereits vorhandener Gestaltungen umfasst ebenso wie die erstmalige Umsetzung einer erbrechtlichen Nachfolgeplanung die Erstellung von Testaments- und Erbvertragsentwürfen sowie sämtliche notwendigen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (Neugründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen) einschließlich der steuerrechtlichen Begleitung dessen.

Steuerschonende Übertragung von Immobilienvermögen im Inland und Ausland

Dabei kümmern wir uns auch um Ihr etwaiges Immobilienvermögen, das wir für Sie steuerschonend auf die nächste Generation übertragen oder in eine steuerschonende(re) Gesellschaftsform (ein-)bringen.

Regelung und Beilegung von Erbstreitigkeiten

Selbstverständlich übernehmen wir Ihre Vertretung auch in erbrechtlichen Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Abwicklung von Erbschaften, wozu auch die Begleitung angeordneter Testamentsvollstreckungen gehört.

Besondere erbrechtliche Expertise: Familienunternehmen und deren Unternehmensnachfolge

Teil unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Erbrecht und in der Nachfolgeplanung sind insbesondere die Unternehmensnachfolge auch und gerade bei über Jahre hinweg gewachsenen komplexen Unternehmensstrukturen mittelständischer Familienunternehmen und -betriebe. Auch hier kommt es auf Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht gleichermaßen an, die wir in unserer Kanzlei seit Jahren vereinen.

Wir arbeiten stets eng mit Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen. Nur so können Ihre Wünsche und Vorstellungen sorgfältig analysiert und effizient umgesetzt werden.

Besondere erbrechtliche Expertise: Internationales Erbrecht und internationale Vermögensnachfolge

Unsere Erfahrung und Kompetenz erstreckt sich auch auf komplexe Fragen des internationalen Erbrechts und der internationalen Vermögensnachfolge sowohl bei der präventiven Beratung und Gestaltung als auch bei einem bereits eingetretenen Erbfall, der Berührungspunkte zu mehreren Ländern aufweist, die ggfls. auch außerhalb Europas liegen können.

Haben Sie Vermögen im Inland und/oder Ausland? Wir sind gleichermaßen für Sie da und regeln Ihre Vermögensverhältnisse. Dank der Europäischen Erbrechtsverordnung aus dem Jahr 2015 und weiterer Harmonisierungen auf Europäischer Ebene ist Vieles einfacher geworden. Dennoch verbleiben zahlreiche rechtliche Probleme und Fallstricke. Wir helfen Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung auch im internationalen Erbrecht.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch zum Thema einer steuerrechtlichen Selbstanzeige, sofern Ihre Situation dazu Anlass geben sollte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, Kompetenz und vor allem Diskretion.

Sollten Sie Interesse an einer Stiftung oder einem internationalen Trust haben, so können Sie uns auch hierzu vertrauensvoll ansprechen. Seit Jahren sind wir auch in diesen Bereichen mit Diskretion und Kompetenz für unsere Mandanten erfolgreich tätig.

Weiterführende Themen und Beratungsschwerpunkte

Detaillierte und weitergehende Informationen stehen Ihnen zu erbrechtlichen Themen und zur Nachfolgeplanung wie folgt zur Verfügung:

Weitere Beiträge Erbrecht und Nachfolgeplanung

FAQ

Erbrecht und Nachfolgeplanung umfassen alle rechtlichen Fragen rund um die Übertragung von Vermögen – zu Lebzeiten oder im Erbfall. Dazu gehören die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Absicherung des Ehepartners und der Kinder, die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen sowie die steueroptimierte Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen.

Das Rechtsgebiet ist besonders komplex, weil es Zivilrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und – bei internationalen Sachverhalten – auch ausländisches Recht miteinander verbindet.

Erbrecht ist ein emotionales Rechtsgebiet mit weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen. Fehler in der Gestaltung – etwa ein steuerlich ungünstig formuliertes Testament oder ein nicht abgesicherter Pflichtteilsanspruch – können im Erbfall zu erheblichen finanziellen Schäden und Familienstreitigkeiten führen.

Eine sorgfältige anwaltliche Analyse des bestehenden Vermögens und der Familiensituation, gefolgt von einer maßgeschneiderten Gestaltung, verhindert genau diese Fallstricke – und schützt das Lebenswerk dauerhaft.

Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Das bedeutet: Erben sind in einer festgelegten Reihenfolge Verwandte und – unter bestimmten Voraussetzungen – der Ehepartner. Der tatsächliche Wille des Verstorbenen spielt dabei keine Rolle.

Häufige Probleme der gesetzlichen Erbfolge sind Erbengemeinschaften mit blockierender Wirkung, steuerliche Nachteile durch ungünstige Verteilung sowie die vollständige Nichtberücksichtigung von Lebenspartnern oder nahestehenden Personen außerhalb der Familie.

Ein Testament ist eine einseitige letztwillige Verfügung, die der Erblasser jederzeit widerrufen oder ändern kann. Es kann handschriftlich (eigenhändiges Testament) oder notariell errichtet werden.

Ein Erbvertrag hingegen ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Er schafft bindende Regelungen, die nicht einseitig widerrufen werden können. Der Erbvertrag ist insbesondere bei Ehepaaren und in der Unternehmensnachfolge das bevorzugte Instrument, wenn Verlässlichkeit und gegenseitige Absicherung im Vordergrund stehen.

Bestehende Testamente und Erbverträge sollten regelmäßig überprüft werden – insbesondere nach wesentlichen Veränderungen wie Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkeln, dem Erwerb von Immobilien oder Unternehmensanteilen sowie Änderungen im Steuerrecht.

Im Rahmen eines Erbrechts-Checks analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, ob die vorhandenen Verfügungen Ihre Wünsche noch zutreffend abbilden und ob aus erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht Optimierungsbedarf besteht.

Der Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers durch und verwaltet den Nachlass im Interesse der Erben. Eine Testamentsvollstreckung ist besonders sinnvoll, wenn

  • minderjährige oder geschäftsunerfahrene Erben vorhanden sind,
  • Streitigkeiten unter mehreren Erben zu befürchten sind,
  • ein Unternehmen oder komplexes Vermögen geordnet übergeben werden soll,
  • oder Vermächtnisse und Auflagen des Erblassers zuverlässig vollzogen werden sollen.

Erbstreitigkeiten entstehen häufig durch unklare Testamente, Pflichtteilsansprüche weichender Erben, Streit über die Bewertung von Nachlassgegenständen oder gegensätzliche Vorstellungen in einer Erbengemeinschaft. Auch vermeintlich „geregelte“ Nachlässe können nach dem Erbfall zu heftigen Konflikten führen.

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich – mit dem Ziel einer raschen einvernehmlichen Lösung – als auch vor Gericht, wenn eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar ist.

Die Abwicklung einer Erbschaft umfasst die Sichtung und Bewertung des Nachlasses, die Klärung von Verbindlichkeiten, die Kommunikation mit Behörden, Gerichten und Banken sowie die gerechte Verteilung unter den Erben. Hinzu kommen steuerliche Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt.

Wir begleiten Sie vollständig durch diesen Prozess, auch wenn eine angeordnete Testamentsvollstreckung vorhanden ist oder Auseinandersetzungen mit Miterben zu erwarten sind.

Immobilienvermögen lässt sich durch verschiedene Gestaltungsinstrumente steuerschonend übertragen:

  • Nutzung persönlicher Freibeträge bei der Schenkungsteuer, die alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen
  • Einbringung von Immobilien in eine vermögensverwaltende Gesellschaft (z.B. GmbH oder GbR) zur steuerlichen Optimierung und Haftungstrennung
  • Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt, sodass die Eltern weiterhin die Mieterträge erhalten
  • Gestaltung über einen Erbvertrag mit vorzeitiger Übertragungsoption

Diese Maßnahmen sind sowohl für inländische als auch für im Ausland belegene Immobilien anwendbar.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht persönliche Freibeträge vor, die bei jeder Schenkung und im Erbfall Anwendung finden. Die wichtigsten Freibeträge nach § 16 ErbStG sind:

  • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (je Kind): 400.000 €
  • Enkel (je Enkel): 200.000 €
  • Geschwister und weitere Verwandte: 20.000 €

Diese Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden. Eine rechtzeitig gestartete Übertragungsstrategie kann die Steuerbelastung erheblich reduzieren oder vollständig vermeiden.

Sobald ein Erbfall Berührungspunkte zu mehr als einem Land aufweist – etwa durch Immobilien im Ausland, Bankkonten in anderen Ländern oder Erben mit Wohnsitz im Ausland –, entstehen komplexe Fragen des internationalen Privatrechts: Welches Recht gilt? Welche Gerichte sind zuständig? Welche Steuerpflichten entstehen wo?

Die seit 2015 geltende Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) hat für Erbfälle innerhalb der EU erhebliche Vereinfachungen gebracht, lässt aber nach wie vor zahlreiche Fallstricke bestehen – und für Sachverhalte mit Bezug zu Ländern außerhalb der EU gelten die allgemeinen Kollisionsregeln.

Ein Trust ist ein angloamerikanisches Rechtsinstitut, bei dem Vermögen auf einen Treuhänder (Trustee) übertragen wird, der es zugunsten der Begünstigten (Beneficiaries) verwaltet. Trusts werden in der internationalen Vermögensplanung genutzt, um Vermögen dauerhaft zu strukturieren, Nachlassverfahren in mehreren Ländern zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsziele zu erreichen.

Da das deutsche Recht das Trust-Institut nicht kennt, sind bei der Gestaltung und steuerlichen Einordnung besondere Sorgfalt und internationale Expertise erforderlich.

Im Erbfall können Erben von Vermögenswerten erfahren, die bislang gegenüber dem Finanzamt nicht oder nicht vollständig deklariert wurden – zum Beispiel Auslandskonten oder nicht erklärte Kapitaleinkünfte des Erblassers. In diesen Fällen besteht für die Erben unter Umständen eigene steuerstrafrechtliche Verantwortung.

Eine rechtzeitig und korrekt abgegebene strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO kann in solchen Konstellationen die einzige Möglichkeit sein, ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden. Wir beraten Sie hierzu mit der gebotenen Diskretion und Erfahrung.

Die Kanzlei Schmitz-DuMont | Wolff begleitet Mandanten ganzheitlich in allen Phasen der erbrechtlichen Gestaltung und Nachlassabwicklung – von der Analyse des Status quo über die Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen bis zur Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen:

Unsere spezialisierte Kanzlei für Wirtschaftsrecht sitzt in Köln und ist bundesweit sowie international für Sie tätig.