Erbvertrag in Spanien? Die Balearen und ihr neues Rechtsinstitut
Die Balearen – insbesondere Mallorca – sind nicht nur ein beliebtes Reiseziel, sondern auch ein bedeutender Standort für Immobilienbesitz deutscher Staatsangehöriger. Wer dort Vermögen besitzt und seine Nachfolge regeln möchte, stößt früher oder später auf den sogenannten „Pacto Sucesorio“.
Dieses erbrechtliche Instrument erlaubt es, Vermögen bereits zu Lebzeiten verbindlich zu übertragen und das mit erheblichen steuerlichen Vorteilen. Doch wie funktioniert der Pacto Sucesorio genau, und wie unterscheidet er sich vom deutschen Erbrecht?
Was ist ein Pacto Sucesorio?
Der Pacto Sucesorio ist ein vertragliches Instrument des balearischen Erbrechts, das es erlaubt, die Erbfolge zu Lebzeiten verbindlich zu regeln. Dabei handelt es sich um einen Erbvertrag, der zwischen dem künftigen Erblasser und einem oder mehreren Begünstigten geschlossen wird. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und ist grundsätzlich unwiderruflich – eine spätere einseitige Änderung ist nicht möglich.
Die Balearen haben mit dem Gesetz 8/2022 vom 11. November 2022 („Ley de sucesión voluntaria paccionada o contractual“) ihr Erbrecht reformiert und die Regelungen zum Pacto Sucesorio modernisiert. Die Anwendung ist nicht mehr auf Personen mit balearischer „vecindad civil“ (zivilrechtlicher Heimatstatus) beschränkt. Auch ausländische Residenten können unter bestimmten Voraussetzungen einen solchen Vertrag schließen – insbesondere, wenn das balearische Recht nach der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) auf ihren Erbfall anwendbar ist.
Varianten des Pacto Sucesorio
Auf Mallorca (und den Balearen) sind insbesondere zwei Formen verbreitet:
Donación Universal
Hierbei überträgt der Erblasser sein gesamtes Vermögen auf eine Person, die dadurch zum vertraglichen Universalerben wird. Die Übertragung kann sofort oder erst mit dem Tod des Erblassers wirksam werden. Häufig wird ein Nießbrauchsrecht zugunsten des Erblassers vorbehalten.
Pacto de Definición
Diese Variante erlaubt es, einem gesetzlichen Erben – meist einem Kind – eine Zuwendung zu machen, gegen die dieser auf seinen Pflichtteil oder sogar auf sämtliche Erbansprüche verzichtet. Es handelt sich um eine Art Pflichtteilsverzichtsvertrag mit Gegenleistung.
Unterschiede zum deutschen Erbrecht
Im deutschen Recht existieren vergleichbare Instrumente wie der Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB) oder der Pflichtteilsverzicht (§§ 2346 ff. BGB). Dennoch bestehen wesentliche Unterschiede:
- Während Erbverträge in Deutschland bundesweit zulässig sind, erlaubt das spanische Zivilgesetzbuch solche Verträge grundsätzlich nicht. Der Pacto Sucesorio ist nur in bestimmten autonomen Regionen wie den Balearen möglich.
- Der deutsche Pflichtteilsverzicht ist ein einseitiger Verzicht gegen Abfindung, während der Pacto de Definición ein zweiseitiger Vertrag mit unmittelbarer Vermögensübertragung ist.
- In Deutschland werden Schenkungen und Erbschaften steuerlich gleich behandelt. Auf den Balearen hingegen wird der Pacto Sucesorio steuerlich wie eine Erbschaft behandelt – mit erheblichen Vorteilen.
Steuerliche Vorteile
Seit Juli 2023 gilt auf den Balearen eine vollständige Steuerbefreiung (100%) für Erbschaften und Erbverträge zwischen nahen Angehörigen (Kinder, Enkel, Eltern, Ehegatten). Zudem fällt keine Einkommensteuer auf etwaige Wertzuwächse beim Erblasser an. Voraussetzung ist, dass der vertraglich übertragene Vermögenswert den amtlichen Referenzwert nicht um mehr als 20% übersteigt.
Diese steuerliche Behandlung macht den Pacto Sucesorio zu einem äußerst attraktiven Instrument der Nachfolgeplanung, insbesondere für deutsche Residenten auf Mallorca mit dortigem Immobilienvermögen oder Kapitalvermögen.
Fazit und rechtsanwaltliche Dienstleistungen
Der Pacto Sucesorio bietet eine rechtssichere und steuerlich optimierte Möglichkeit, Vermögen auf Mallorca und den Balearen zu übertragen. Im Vergleich zum deutschen Erbrecht eröffnet er neue Gestaltungsspielräume, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung der Anwendbarkeit und der grenzüberschreitenden steuerlichen Auswirkungen. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
Wenn Sie Fragen zur Gestaltung eines Pacto Sucesorio im Kontext Ihrer erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Situation in Deutschland oder zur Nachfolgeplanung mit (spanischem) Auslandsbezug haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Dabei arbeiten wir – bei Rechtsfragen des rein spanischen Rechts – mit erfahrenen Beratern und Fachleuten vor Ort zusammen.
Die erbrechtliche Situation (einschließlich der dazugehörigen Rechtsfragen des Steuerrechts und ggfls. auch des Gesellschaftsrechts) kann niemals nur in Bezug auf ein Land betrachtet und geregelt werden. Das in Spanien belegene Vermögen eines deutschen Staatsangehörigen erfordert stets auch eine Betrachtung, Prüfung und u.U. dann auch Gestaltung der rechtlichen Situation und Konstellationen in Deutschland vor dem Hintergrund exakt dieses vorhandenen Auslandsvermögens. Das Gleiche gilt denklogisch natürlich auch umgekehrt.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sitzen in Köln, beraten und vertreten Sie bundesweit, grenzüberschreitend und international. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz im grenzüberschreitenden Erbrecht sowie der Nachfolgeplanung und der internationalen Vermögensnachfolge.

