Kompetente Beratung für Ihren Unternehmenserfolg
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen und stellt sowohl für mittelständische als auch für familiengeführte Unternehmen eine große Herausforderung dar. Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um die rechtssichere und zukunftsorientierte Gestaltung der Unternehmensnachfolge geht.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Bereichen, die in diesem Zusammenhang relevant sind:
- Erbrecht: Gestaltung von Unternehmertestamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsverzichten, Ausgleich der Interessen weichender Erben und Schutz des Nachfolgers vor Pflichtteilsansprüchen.
- Gesellschaftsrecht: Entwicklung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Schaffung von Holdingstrukturen sowie Gestaltung von Geschäftsführungs- und Beraterverträgen.
- Steuerrecht: Steueroptimierte Übergabe von Unternehmensvermögen, Sicherstellung erbschafts- und schenkungssteuerlicher Privilegien sowie effiziente Versorgungslösungen für Senior-Unternehmer und deren Angehörige.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Bereich Unternehmensnachfolge – insbesondere innerhalb der Familie:
- Entwicklung maßgeschneiderter Nachfolgekonzepte unter Berücksichtigung gesellschafts-, steuer- und erbrechtlicher Aspekte
- Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere zur Sicherung der Unternehmensfortführung und zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben
- Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge, Schenkung und Übertragung von Unternehmensanteilen zu Lebzeiten
- Entwurf und Umsetzung von Unternehmertestamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsverzichten
- Beratung und Gestaltung von Familienstrategien und Corporate Governance-Regelungen für Unternehmerfamilien
- Strukturierung und Gründung von Familien- und Unternehmensstiftungen zur langfristigen Sicherung des Unternehmensvermögens
- Steuerliche Optimierung der Nachfolge, insbesondere zur Nutzung von Freibeträgen und steuerlichen Privilegien bei der Übertragung von Betriebsvermögen
- Gestaltung von Nießbrauchs- und Versorgungsmodellen zur Absicherung des Übergebers
- Vertretung in Verhandlungen und streitigen Auseinandersetzungen zwischen Erben, Gesellschaftern und Familienmitgliedern
- Beratung bei Umwandlungen, Spaltungen und anderen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
- Begleitung bei der Umsetzung von Management-Buy-outs oder Unternehmensverkäufen (M&A) im Familienunternehmen
Unser spezialisiertes Anwaltsteam entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Nachfolgekonzept, das sowohl Ihre persönlichen Wünsche als auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Wir begleiten Sie bei allen Gestaltungsformen – von der vorweggenommenen Erbfolge über Management Buy-outs bis hin zur Übertragung an externe Dritte oder die Gründung von Stiftungen.
Auch in streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und suchen stets nach tragfähigen Lösungen, die den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Fingerspitzengefühl zur Seite.



