Vertrauen und Kompetenz in der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung
Gesetzliche Regelungen des Erbrechts häufig unzureichend
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach Eintritt des Todesfalls geschieht. Die gesetzlichen Regelungen sind häufig ausreichend, in vielen Fällen aber auch nicht. Eine fachlich fundierte erbrechtliche Beratung und Gestaltung durch einen langjährig erfahrenen Rechtsanwalt beseitigt Unsicherheiten und rechtliche Risiken.
Unsere langjährig erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen als kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachlassregelungen als auch bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche zur Seite.
Frühzeitig und vorausschauend planen und gestalten
Eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung kann Streitigkeiten unter Angehörigen vermeiden und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der Gestaltung Ihres Nachlasses unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Erbrecht und kennen die Herausforderungen, die mit dem Verlust eines Angehörigen und der Regelung des Nachlasses einhergehen.
Leistungsspektrum in der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung
Erstellung von Testament und Erbvertrag (§§ 1937 ff. BGB)
Ein Testament (§ 1937 BGB) ermöglicht Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen.
Alternativ kann ein Erbvertrag (§ 1941 BGB) mit bindender Wirkung geschlossen werden, insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen.
Wir beraten und unterstützen Sie insoweit bei der Formulierung rechtssicherer Testamente und letztwilliger Verfügungen sowie bei der Gestaltung von Erbverträgen mit Pflichtteilsverzicht (§§ 2346 ff. BGB).
Anordnung von Vermächtnissen und Testamentsvollstreckung
Ihre letztwilligen Verfügungen können auch Vermächtnisse anordnen, bei deren Berücksichtigung und Ausgestaltung (§§ 2147 ff. BGB) wir Ihnen ebenfalls zur Seite stehen.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Ernennung eines Testamentsvollstreckers (§ 2197 BGB) ist häufig sehr sinnvoll, um im Erbfall eine geordnete Abwicklung und Verwaltung der Erbschaft zu gewährleisten. Auch hier können wir Sie beraten und erbrechtlich begleiten.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Neben der Nachlassplanung als solcher beraten wir Sie selbstverständlich auch zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, um Ihre Selbstbestimmung im Krankheitsfall zu sichern.
Hierbei legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass diese stets individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Unternehmensnachfolge
Familienunternehmen und vorweggenommene Erbfolge (§§ 2050 ff. BGB)
Gerade für Familienunternehmen ist eine frühzeitige Nachfolgeplanung entscheidend. Eine umfassende erbrechtliche Beratung und Gestaltung unter Berücksichtigung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ist hier unverzichtbar.
Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge kann durch Schenkungen oder Übergabeverträge gestaltet werden. Dabei sind Ausgleichspflichten unter Abkömmlingen (§§ 2050 ff. BGB) zu beachten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Familienunternehmen und Unternehmensnachfolge
In diesem Zusammenhang verfügen unsere Anwälte über langjährige Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen.
Dabei profitieren unsere Mandanten von einer umfassenden Expertise sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Erbrecht, denn beide Bereiche greifen im Rahmen der Nachfolgeplanung unweigerlich ineinander. Gleiches gilt für das häufig vernachlässigte Steuerrecht, das mittlerweile eine zentrale Rolle in der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung einnimmt.
Langjährige Erfahrung und Kompetenz im Bereich Familienunternehmen und Gesellschaftsrecht
Durch eine langjährige Betreuung von Familienbetrieben zu gesellschaftsrechtlichen Themen kennen wir die familiären Verflechtungen häufig sehr gut und haben hierdurch die individuellen Interessen und Bedürfnisse sämtlicher Akteure für die Nachfolgeplanung bestens im Blick.
Leistungsspektrum Steuerrecht im Erbrecht: Unternehmenssteuern, Erbschaftsteuern, Schenkungsteuern
Im Erbfall können erhebliche steuerliche Belastungen entstehen. Gleiches gilt bei steuerschädlichen und ungeprüften Vermögensübertragungen noch zu Lebzeiten, durch die Schenkungsteuern ausgelöst werden, die hätten vermieden oder jedenfalls reduziert werden können.
Durch eine frühzeitige und gezielte Gestaltung von Testamenten, Schenkungen oder Unternehmensnachfolgen lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen und unnötige Steuerzahlungen vermeiden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung des Steuerrechts optimal zu planen und umzusetzen.
Vertretung im Erbfall und bei Erbstreitigkeiten
Kommt es nach einem Todesfall zu Unklarheiten oder Streitigkeiten, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Einfühlungsvermögen.
Unsere langjährig erfahrenen Prozessanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie auch vor Gericht in allen Erbstreitigkeiten. Besuchen Sie für weiterführende Informationen gerne auch unsere Seite zur Beratung und Vertretung in Erbstreitigkeiten.
Anwaltliches Leistungsspektrum im Erbfall
Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB)
Ist der Nachlass mehreren Personen zugefallen, entsteht eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB), die gemeinschaftlich verwaltet und auseinandergesetzt werden muss.
Tätigkeitsbereiche im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft (exemplarisch)
Die Erbengemeinschaft bringt häufig folgende Rechtsthemen und Probleme mit sich:
- Verwaltung des Nachlasses (§§ 2038 ff. BGB)
- Teilungsversteigerung (§ 2042 BGB)
- Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft (Zustimmung aller Miterben erforderlich)
Da alle Miterben gemeinsam Eigentümer des Nachlasses sind, müssen sie sich über dessen Verwaltung und Aufteilung einig werden. Hier rührt ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial.
Häufig gestellte Fragen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Über folgende Rechtsfragen wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung nicht selten diskutiert:
- Wer darf was aus dem Nachlass nutzen?
- Wie wird der Nachlass aufgeteilt?
- Was passiert mit Immobilien oder Unternehmen?
- Muss etwas verkauft werden, z. B. durch Teilungsversteigerung (§ 2042 BGB), um fällige Erbschaftsteuern bezahlen zu können?
Anwaltliche Beratung und Vertretung zur Konfliktlösung
In einem solchen Konfliktfall können wir für Sie die rechtliche Lage klären, bei der Kommunikation zwischen Miterben vermitteln, eine faire und rechtssichere Auseinandersetzung vorbereiten und Sie im Streitfall vor Gericht vertreten.
Gerade bei komplexen Nachlässen oder angespannten Familienverhältnissen ist eine anwaltliche Unterstützung oft entscheidend, um eine Lösung zu finden und langwierige Konflikte zu vermeiden.
Testamentsanfechtung (§§ 2080 ff. BGB)
Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Dazu muss etwa bei Irrtum vorliegen oder eine Täuschung stattgefunden haben. Eine Testamentsanfechtung ist zudem bei fehlender Testierfähigkeit des Erblassers möglich.
Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Verfahren vor dem Nachlassgericht.
Pflichtteilsansprüche (§§ 2303 ff. BGB)
Pflichtteilsberechtigte sind in der Regel Kinder, Ehegatten und Eltern, die Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden oder nur in einem Ausmaß, das rechnerisch eben unterhalb des Pflichtteils liegt.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und sichern Ihnen auch etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB).
Erbscheinverfahren (§§ 2353 ff. BGB)
Zur Legitimation gegenüber Banken oder Behörden ist häufig ein Erbschein erforderlich. Wir begleiten Sie im Erbscheinverfahren und vertreten Sie bei etwaigen Streitigkeiten über die Erbberechtigung.
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Wer erbt, übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern eben auch u.U. vorhandene Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet, dass Sie als Erbe grundsätzlich für die Schulden des Verstorbenen (§ 1967 BGB) haften.
Was gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten?
- offene Rechnungen und Kredite
- Steuerschulden
- Beerdigungskosten (§ 1968 BGB)
- Pflichtteilsansprüche anderer (§ 1967 Abs. 2 BGB)
Schutz des Erben und der Erbschaft
- Ausschlagung der Erbschaft (§§ 1942 ff. BGB) empfiehlt sich, wenn der Nachlass überschuldet ist.
- Nachlassverwaltung (§§ 1981 ff. BGB) kann angezeigt sein, um eine private Haftung zu vermeiden.
- Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB) dient auch dazu, sich Zeit zur Prüfung zu verschaffen.
Wir beraten Sie zu allen Haftungsthemen, ob und wie Sie haften und wie Sie sich rechtlich absichern können.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte
Bundesweit, grenzüberschreitend und international
Wir sitzen in Köln, beraten und vertreten unsere Mandanten jedoch bundesweit sowie in grenzüberschreitenden Erbfällen und auch international, wenn Vermögen im Ausland vorhanden ist oder der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Ausland (ggfls. sogar außerhalb der EU) hat.
Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in der grenzüberschreitenden Vermögensnachfolge
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind langjährig erfahrene Anwälte im Erbrecht sowie der internationalen Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge, aber eben auch im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht als unverzichtbare Bausteine einer ganzheitlichen erbrechtlichen Beratung und Gestaltung.
Kanzlei für Wirtschaftsrecht und ganzheitliche Rechtsberatung
Wir prüfen als Kanzlei für Wirtschaftsrecht sämtliche Ihrer Ansprüche, beraten Sie zu Ihren erbrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten und übernehmen im Falle von Erbstreitigkeiten die Kommunikation mit Gerichten und anderen Beteiligten.
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für alle Ihre erbrechtlichen Anliegen.
FAQs
Mit einer rechtzeitigen Regelung Ihres Vermögens vermeiden Sie Streit unter Angehörigen und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird. Eine gute Planung gibt Ihnen Sicherheit und Ihren Liebsten entsprechende Klarheit.
Mit einem Testament (§ 1937 BGB) oder einem Erbvertrag (§ 1941 BGB) regeln Sie Ihren Nachlass. Im Testament entscheiden Sie allein, im Erbvertrag gemeinsam mit anderen, zum Beispiel bei Familienunternehmen.
Ein Testament muss klar formuliert und entweder handschriftlich oder notariell erstellt sein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche rechtlich wirksam und verständlich sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung legen Sie fest, wer für Sie handeln darf z. B. bei Bankgeschäften oder medizinischen Fragen.
Durch eine vorweggenommene Erbfolge (§§ 2050 ff. BGB), z. B. mit Schenkungen oder Übergabeverträgen, können noch zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen werden.
Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf eine gerechte Verteilung und steuerliche Vorteile. Das gilt insbesondere für die rechtlich komplexe Unternehmensnachfolge.
Wir prüfen Ihre Rechte und setzen sie durch, unabhängig davon, ob es um den Pflichtteil, die Erbengemeinschaft oder die Anfechtung eines Testaments geht. Sie sind nicht allein.
Kindern, Ehepartnern und Eltern steht grundsätzlich ein Pflichtteil zu, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Der Pflichtteil (§ 2303 BGB) beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche.
Wenn mehrere Personen erben, müssen sie gemeinsam entscheiden (§ 2032 BGB). Das kann kompliziert werden.
Wir helfen bei der Verwaltung, Auflösung und ggf. Teilungsversteigerung (§ 2042 BGB) zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Eine Testamentsanfechtung ist z.B. bei Irrtum, Täuschung oder fehlender Testierfähigkeit (§§ 2080 ff. BGB) möglich. Wir prüfen Ihre Chancen und vertreten Sie außergerichtlich und auch vor Gericht.
Ein Erbschein (§ 2353 BGB) bestätigt Ihre Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden. Wir begleiten Sie durch das Verfahren und klären strittige Fragen.




