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Beurkundung Testament in Spanien

Rechtslage und finanzielle Vorteile der Beurkundung in Spanien

Ein notarielles Testament in Spanien (z. B. in Palma de Mallorca) kann für vermögende Privatpersonen mit Spanienbezug eine rechtssichere und zugleich kostensparende Alternative zur Testamentserrichtung in Deutschland sein. Dank europäischer Vorschriften – allen voran der EU-Erbrechtsverordnung – wird ein in Spanien errichtetes notarielles Testament grundsätzlich auch in Deutschland als gültig anerkannt.

Zudem liegen die Notarkosten in Spanien deutlich unter den deutschen Gebühren. Nachfolgend erklären wir, unter welchen Bedingungen ein spanisches Testament in Deutschland wirksam ist und welche praktischen Vorteile (insbesondere finanzieller Art) sich daraus für Erblasser mit Immobilienbesitz oder Wohnsitz auf Mallorca oder auch sonstigem Bezug zu Mallorca ergeben.

Rechtsgrundlagen: Europäische Erbrechtsverordnung und formelle Wirksamkeit

Seit dem 17. August 2015 gilt in fast allen EU-Ländern die Europäische Erbrechtsverordnung (EU Nr. 650/2012). Sie bestimmt, dass im Erbfall grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers Anwendung findet. Hatte der Erblasser also zuletzt seinen Wohnsitz in Spanien, richtet sich die Erbfolge im Regelfall nach spanischem Recht; bei Wohnsitz in Deutschland käme deutsches Recht zum Tragen.

Wichtig hierbei ist aber die Möglichkeit der Rechtswahl, welche die ErbRVO ermöglicht:

In seinem Testament kann der Erblasser ausdrücklich festlegen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gelten soll. Ein deutscher Staatsbürger mit Dauerwohnsitz auf Mallorca kann also wählen, dass für seinen Nachlass deutsches Erbrecht maßgeblich ist. Umgekehrt könnte ein Spanier in Deutschland spanisches Erbrecht wählen.

Neben dem anwendbaren Erbrecht stellt sich die Frage, ob ein im Ausland errichtetes Testament in Deutschland formell gültig ist. Hier greift u.a. das Haager Testamentsformübereinkommen (1961), dem sowohl Deutschland als auch Spanien beigetreten sind.

Vereinfacht gilt dabei Folgendes:

Ein Testament ist in der Regel in beiden Ländern anerkannt, wenn es die Formvorschriften des Errichtungsortes erfüllt. Ein vor einem spanischen Notar beurkundetes Testament, das nach spanischem Recht formwirksam ist, wird folglich auch in Deutschland als wirksam anerkannt. Umgekehrt akzeptieren spanische Behörden ein formgültiges deutsches Testament ebenfalls vollständig.

Vorteile eines spanischen Testaments für Erblasser mit Bezug zu Spanien

Zeit- und Verfahrensvorteile im Erbfall

Verfügt ein Erblasser über ein spanisches Notartestament, lässt sich der Nachlass in Spanien erheblich reibungsloser abwickeln. Das Testament ist im zentralen Testamentsregister erfasst. Nach dem Todesfall können die Erben direkt zu einem spanischen Notar gehen, der das Testament aus dem Register abrufen und die Erbschaft beurkunden kann.

Ein separates Erbscheinverfahren vor einem deutschen Nachlassgericht entfällt damit für die in Spanien belegenen Vermögenswerte. Anforderungen an Übersetzungen und Apostillen sind bei einem zweisprachig gestalteten Testament ebenfalls minimiert. Oft reicht die Vorlage des zweisprachigen Notardokuments aus.

Finanzielle Ersparnis: Deutlich niedrige Notarkosten in Spanien

In Deutschland richten sich die Notargebühren strikt nach dem Wert des Nachlasses (Geschäftswert) gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Spanische Notare hingegen kennen dieses Prinzip nicht. Dort gelten Testamente als “Urkunden ohne Wertangabe”, bei denen die Gebühr ein pauschaler Festbetrag ist, unabhängig vom Nachlasswert.

Dieser Festbetrag liegt meist nur im Bereich von etwa 15 € bis 50 € (zuzüglich 21 % IVA/Mehrwertsteuer). Selbst umfassende Testamente mit großem Vermögen kosten in Spanien somit oft unter 100 €.

Die in Deutschland anfallenden Notarkosten (netto, ohne Umsatzsteuer) können schon bei einem Einzeltestament (und erst recht bei einem gemeinschaftlichen Testament) bei entsprechend hohen Nachlasswerten sehr schnell und dann auch ggfls. sehr deutlich im 5-stelligen Bereich liegen.

Maßgeschneiderte Nachlassplanung für Vermögen mit (Teil-)Belegenheit in Spanien

Wer Vermögenswerte in beiden (oder mehreren) Ländern besitzt, profitiert von einer integrierten Testamentsstrategie. Durch die Rechtswahl im Testament kann etwa ein Deutscher mit Mallorca-Immobilie festlegen, dass deutsches Erbrecht gelten soll. Hierdurch vermeidet er z.B. unerwünschte spanische Pflichtteilsregeln.

Umgekehrt kann es Fälle geben, in denen spanisches Erbrecht ausdrücklich gewollt ist. Gegebenenfalls wird ein zweites Testament ausschließlich für bestimmte Vermögensteile errichtet, um die Nachlassabwicklung lokal zu optimieren. Wichtig ist dann, in jedem Testament auf die Existenz der jeweils anderen Verfügung hinzuweisen, damit keine gegenseitige Aufhebung erfolgt.

Diskretion und Sicherheit

Ein in Spanien beurkundetes Testament wird – genau wie in Deutschland – vertraulich verwahrt und registriert. Nach dem Erbfall sorgt die Registrierung dafür, dass das Testament zuverlässig aufgefunden wird.

Unsere Rechtsanwälte begleiten den gesamten Prozess, notfalls zusammen mit unseren spanischen Kooperationspartner, die allesamt deutsch sprechen und verstehen.

Sie erhalten (auch Wunsch) ein zweisprachiges Dokument, das Sie vollständig verstehen; wir kümmern uns um Übersetzungen, Beglaubigungen und die Abstimmung mit den Behörden in beiden Ländern.

Für wen ist diese Gestaltung besonders interessant?

  • Immobilienbesitzer auf Mallorca: Die Erben können den Immobilienübergang vor Ort direkt beim Notar regeln, ohne deutsche Gerichte einzuschalten.
  • Deutsche mit Wohnsitz in Spanien: Ein spanisches Testament verhindert unnötige Verfahren und erleichtert die Nachlassabwicklung erheblich.
  • Große Privatvermögen: Wer ein umfangreiches Vermögen vererben will, kann durch die Beurkundung in Spanien mehrere Tausend Euro Notargebühren sparen, die sehr häufig auch im deutlich 5-stelligen Bereich liegen.
  • Internationale Familien: Ein zweisprachiges Testament stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen.

Rechtsanwaltliches Leistungsspektrum bei der Beurkundung eines Testaments in Spanien

Die kostengünstige Beurkundung eines Testaments in Spanien ist heute ein gangbarer Weg, um rechtssicher den letzten Willen festzulegen und dabei erhebliche Gebühren zu sparen. Auch viele weitere Vorteile sind damit verbunden, wenn sich Ihr Vermögen nicht nur in Deutschland befindet.

Entscheidend ist jedoch – wie immer im Leben – eine sorgfältige Planung:

Erbrecht

Es müssen sowohl die europäischen Vorschriften (EuErbVO) als auch die nationalen Gesetze beider Länder beachtet werden. Als im Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte beraten und begleiten wir Sie bei der Testamentserrichtung, Beurkundung und Umsetzung sowie auch im Erbfall bei der Abwicklung der Erbschaft. Auch in allen Angelegenheiten rund um das Thema Testamentsvollstreckung stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz im nationalen, grenzüberschreitenden und internationalen Erbrecht.

Die Erstellung von deutschen und internationalen Testamenten gehört zu unseren Kernbereichen.

Das hier nach Ihren Wünschen erstellte Testament kann sodann unter unserer Vermittlung und Kontrolle vor einem spanischen Notar beurkundet werden und ist exakt so wirksam als wäre es in Deutschland beurkundet worden.

Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Unser umfangreiches deutsch-spanisches Netzwerk ermöglicht auch die steuerliche Prüfung und Begleitung Ihrer letztwilligen Verfügungen in beiden Ländern.

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht verfügt mit ihren Rechtsanwälten und Fachanwälten auch über die notwendige Expertise im Steuerrecht sowie in der Nachfolgeplanung und Unternehmensnachfolge. Auch können wir Sie kompetent im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten und im Rahmen der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügungen – sollten sich Unternehmen und Beteiligungen im Nachlass befinden – auch grenzüberschreitende gesellschaftsrechtliche Themen für Sie regeln.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ihr Vermögen optimal über Grenzen hinweg vererben können? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Wir unterstützen Sie diskret und kompetent dabei, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass Ihre Erben später von niedrigen Kosten und reibungslosen Abläufen im Inland und vor allem auch im Ausland profitieren.

Wir sitzen mitten in Köln, beraten und vertreten bundesweit, grenzüberschreitend und international.