Steuerstrafrecht | Steuerfahndung & LBF NRW

Steuerfahndung & LBF NRW

Steuerfahndung und LBF NRW

Seit dem 01.01.2025 hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), ehemals die Steuerfahndung, die bisherige Steuerfahndung in NRW organisatorisch abgelöst und bündelt die Verfolgung von Steuerstraftaten landesweit unter einer zentralen, technisch modernisierten Struktur.

Aufgaben der Steuerfahndung und des LBF NRW

Das LBF NRW ist zuständig für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und hat eine Vielzahl von Aufgaben:

  • Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug, Hinterziehung von Kapitalertragsteuer),
  • Koordination komplexer Ermittlungsverfahren mit internationalem Bezug,
  • Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämtern und ausländischen Behörden,
  • Auswertung digitaler Beweismittel und Finanzdaten und
  • Sicherung von Vermögen zur Vorbereitung von Einziehungen.

Befugnisse und typische Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung

Die Steuerfahndung innerhalb des LBF NRW verfügt über weitreichende Ermittlungsbefugnisse, die sich in die Stadien der Durchsuchung und Beschlagnahme sowie der späteren Auswertung der Beweismittel mit ggfls. ergänzenden Ermittlungen unterteilen lassen.

Verfahrensstadium Durchsuchung und Beschlagnahme

Häufig beginnen die Ermittlungen schon weit vor der Durchsuchung, ohne dass der Beschuldigte hiervon Kenntnis erlangt. Zusammen mit der Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen des Beschuldigten kann es auch noch zu weiteren Maßnahmen der Steuerfahndung kommen wie etwa einer koordinierten Durchsuchung auch bei Dritten (Geschäftspartnern und/oder Steuerberatern) an mehreren Standorten gleichzeitig, einer Beschlagnahme von Unterlagen, Computern, Mobiltelefonen und Servern, dem Zugriff auf E-Mail-Konten, Cloud-Daten und digitale Buchhaltungssysteme sowie einer Pfändung von Konten und Arrest von Vermögen zur Sicherung möglicher Geldstrafen.

Verfahrensstadium Auswertung der Beweismittel mit ggfls. weiteren Ermittlungen

An die Durchsuchung schließt sich die Auswertung der Beweismittel an, die sich durchaus über einen sehr langen Zeitraum hinziehen kann und neben der Analyse von Akten der Betriebsprüfung und von Steuererklärungen u.U. auch den Einsatz von IT-Forensik zur Wiederherstellung gelöschter Daten nach sich zieht, ebenso wie es noch zur Auswertung von Bankkonten, Verläufen von Transaktionen und Krypto-Wallets und möglicherweise auch noch zur Vernehmung des oder der Beschuldigten, von Zeugen und Steuerberatern kommen kann.

Rechte des Beschuldigten

Auch bei umfangreichen Ermittlungsbefugnissen der Steuerfahndung gilt weiterhin, dass Betroffene gesetzlich klar geregelte und garantierte Rechte haben.

Schweigerecht und Recht auf einen Anwalt

Das Recht zu schweigen bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, Angaben zur Sache zu machen, und ist damit ein elementares Rechte des Beschuldigten. Ergänzt wird dieses Recht durch das Recht auf anwaltlichen Beistand, wodurch garantiert ist, dass Sie jederzeit einen Verteidiger beauftragen können.

Recht auf Einsichtnahme und faires Verfahren

Daneben hat der Beschuldigte auch das Recht auf Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss, das ihm einen Anspruch auf dessen umgehende Vorlage gibt, ferner allgemeine Rechte wie z.B. das elementare Recht auf rechtmäßige Behandlung, wonach alle Maßnahmen der Ermittler gesetzlich zulässig und auch verhältnismäßig sein müssen.

Recht auf Akteneinsicht

Dem Beschuldigten selbst steht jedoch kein unmittelbares Recht auf Akteneinsicht zu, sondern nur über seinen Anwalt, der auf Antrag in der Regel umgehend Zugang zu den Ermittlungsakten erhält.

Recht auf Rechtsmittel und gerichtliche Überprüfung

Das Recht auf Beschwerde bedeutet, dass Ihnen gegen eine Durchsuchung, Beschlagnahme oder gegen einen Arrest des Vermögens Rechtsmittel zur gerichtlichen Überprüfung zur Verfügung stehen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung macht den Unterschied, wenn es darum geht, Ihre Rechte effektiv zu sichern und Nachteile zu vermeiden.

Sprechen Sie daher unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Sitz mitten in Köln an, die in allen steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten langjährig erfahren und kompetent sind und sich bundesweit umgehend für Sie bestellen.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerfahndung und LBF NRW

Das LBF NRW ist die neue zentrale Ermittlungsbehörde für Steuerstraftaten in NRW. Es ersetzt die bisherigen regional organisierten Steuerfahndungen und bündelt deren Aufgaben landesweit.

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere steuerliche Straftaten – etwa durch Kontrollmitteilungen, Betriebsprüfungen, anonyme Hinweise oder auffällige Steuererklärungen.

Mit richterlichem Beschluss dürfen Steuerfahndung und LBF NRW u.a. Wohnräume und Geschäftsräume durchsuchen, Unterlagen und elektronische Daten beschlagnahmen, Vermögenswerte sichern (z. B. Konten einfrieren) und Personen vernehmen oder observieren.

In der Regel erfahren Sie von einem Ermittlungsverfahren durch eine schriftliche Mitteilung oder durch eine unangekündigte Durchsuchung, bei der Sie spätestens einen Anwalt kontaktieren sollten.

Bei einer Durchsuchung bewahren Sie zunächst Ruhe und machen bitte keine Aussagen. Sodann verlangen Sie Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss und kontaktieren sofort einen Strafverteidiger im Steuerstrafrecht.

Gegen Maßnahmen der Steuerfahndung kann Ihr Anwalt die Rechtmäßigkeit sämtlicher Maßnahmen prüfen, Beschwerde gegen Durchsuchung oder Beschlagnahme einlegen, die Herausgabe von Unterlagen beantragen und gegen einen etwaigen Vermögensarrest vorgehen.

Durch die zentrale Struktur und moderne Technik kann das LBF sehr zügig und koordiniert agieren, so etwa bei gleichzeitigen Durchsuchungen an mehreren Standorten.

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von Daten erfolgt zum Zwecke der Beweissicherung und späteren Auswertung, die auch durch Ihren Anwalt nach Akteneinsicht vorgenommen werden sollte, ebenso wie die anwaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und die generelle Verwertbarkeit der Daten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Selbstanzeige strafbefreiend wirken, sofern die Tat z.B. noch nicht entdeckt wurde und die Nacherklärungen vollständig erfolgen. Ihr Anwalt prüft konkret und einzelfallabhängig, ob eine Selbstanzeige noch wirksam möglich ist.

Ein erfahrener Verteidiger bietet Ihnen folgende Unterstützung:

  • Der Steuerstrafverteidiger schützt Ihre Rechte ab dem ersten Moment.
  • Ihr Verteidiger begleitet Durchsuchungen und nimmt an Vernehmungen teil.
  • Er prüft die Rechtmäßigkeit aller behördlichen Maßnahmen.
  • Ihr Anwalt entwickelt eine Verteidigungsstrategie und bespricht diese mit Ihnen.
  • Ihr Verteidiger verhandelt auch über Einstellungen oder eine Strafmilderung.

Je nach Höhe des Schadens und dem Unrecht der Tat kommt als Strafe eine Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht, die sich aber konkret immer nach den Umständen des Einzelfalles bemisst, wobei als Faustformel gilt, dass es sich ab 50.000 € hinterzogener Steuer um einen besonders schweren Fall handelt und ab 1  Mio. € regelmäßig Haft ohne Bewährung droht.