Blog | Erbrecht und Nachfolgeplanung | Erben über Grenzen hinweg: Was Sie zum internationalen Erbrecht wissen sollten

Erben über Grenzen hinweg: Was Sie zum internationalen Erbrecht wissen sollten

Internationales Erbrecht und internationale Vermögensnachfolge

Die Globalisierung macht auch vor dem Erbrecht nicht halt. Internationale Vermögensnachfolge und Internationales Erbrecht gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Immer mehr Menschen leben, arbeiten oder besitzen Vermögen in mehreren Ländern, so etwa eine Ferienimmobilie auf Mallorca oder ein Bankkonto in der Schweiz. Doch was passiert im Todesfall? Welches Erbrecht gilt dann? Und wie lässt sich der Nachlass im Erbfall rechtssicher und steuerlich sinnvoll gestalten und abwickeln?

Neue Gestaltungsmöglichkeiten in der internationalen Vermögensnachfolge ab 2025

Mit der internationalen Erbrechtsreform 2025 ergeben sich neue Optionen in der grenzüberschreitenden Erbschaftsplanung – wenngleich auch Probleme – für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitz im Ausland. Besonders relevant ist das für folgende Personen:

  • Schweizer mit Zweitpass (z. B. DE, FR, IT, USA)
  • Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Personen mit Vermögen im Ausland, etwa Immobilien auf Mallorca
  • Grenzgänger oder Empfänger ausländischer Renten

Seit 2025 ist es möglich, im Testament ausdrücklich festzulegen, dass das Erbrecht eines Heimatstaates gelten soll, selbst wenn der Wohnsitz in der Schweiz liegt. Das erlaubt eine gezielte Gestaltung des Pflichtteils und steuerlicher Aspekte.

Die neuen Regelungen zum internationalen Erbrecht verstehen sich auch als rechtliche Fortsetzung dessen, was 2015 mit der Europäischen Erbrechtsverordnung und dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) begann.

Beispiel Mallorca: Ferienhaus im Nachlass

Wer etwa ein Ferienhaus auf Mallorca besitzt, muss beachten, dass spanisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann, wenn keine klare Rechtswahl getroffen worden ist. Auch sollte man wissen, dass Spanien andere Pflichtteilsregelungen und steuerliche Vorgaben kennt als Deutschland oder die Schweiz. Eine frühzeitige Festlegung im Testament kann daher Klarheit schaffen und Konflikte vermeiden.

Beispiel Schweiz: Doppelbürger mit deutschem Pass

Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz kann künftig wählen, ob deutsches oder schweizerisches Erbrecht gelten soll. Das betrifft nicht nur die Verteilung des Nachlasses, sondern auch die Zuständigkeit der Behörden. Die Reform erlaubt es, Pflichtteilsansprüche zu ändern und steuerliche Vorteile zu nutzen, sofern die Rechtswahl korrekt dokumentiert ist.

Was bei der Rechtswahl ist zu beachten?

Die Rechtswahl ist nur gültig, wenn Folgendes beachtet wird:

  • Die Rechtswahl muss ausdrücklich und klar im Testament oder Erbvertrag festgehalten sein.
  • Das gewählte Recht muss zu einem eigenen Heimatstaat gehören.
  • Im Falle eines Bezugs zur Schweiz dürfen keine Verstöße gegen den schweizerischen „ordre public“ vorliegen.

Die Dokumentation der Rechtswahl sollte dabei formell korrekt erfolgen, was am besten im Zuge einer juristischen Beratung und Begleitung bzw. durch einen Notar sichergestellt wird.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend

Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich des internationalen Erbrechts unterstützen wir Sie bei der Nachlassplanung über Ländergrenzen hinweg. Ob Sie Vermögen in der Schweiz, auf Mallorca oder anderswo besitzen, wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen und Ihren Nachlass rechtssicher und steuerlich optimiert zu gestalten.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sitzen mitten in Köln, beraten und vertreten Sie bundesweit, grenzüberschreitend und auch international.