Expertise | Steuerfahndung & LBF NRW

Steuerfahndung & LBF NRW

Aufgaben, Befugnisse und typische Maßnahmen

Seit dem 01.01.2025 ist das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) vollständig im Einsatz. Es hat die bisherigen Steuerfahndungsstellen in Nordrhein-Westfalen organisatorisch abgelöst und bündelt die Steuerstrafverfolgung landesweit unter einer zentralen, technisch modernisierten Struktur.

Aufgaben des LBF NRW

Das LBF NRW ist zuständig für die landesweite Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere:

  • Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug, Kapitalertragsteuerverstößen)
  • Koordination komplexer Ermittlungsverfahren mit internationalem Bezug
  • Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämtern und ausländischen Behörden
  • Auswertung digitaler Beweismittel und Finanzdaten
  • Vermögenssicherungen zur Vorbereitung von Einziehungen

Befugnisse und typische Ermittlungsmaßnahmen

Die Steuerfahndung innerhalb des LBF NRW verfügt über weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Typische Maßnahmen sind:

  • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen mit richterlichem Beschluss
  • Beschlagnahme von Unterlagen, Computern, Mobiltelefonen und Servern
  • Zugriff auf E-Mail-Konten, Cloud-Daten und digitale Buchhaltungssysteme
  • Vernehmung von Beschuldigten, Zeugen und Steuerberatern
  • Auswertung von Bankkonten, Transaktionsverläufen und Krypto-Wallets
  • Kontenpfändung und Vermögensarrest zur Sicherung möglicher Geldstrafen
  • Analyse von Betriebsprüfungsakten und Steuererklärungen
  • Koordinierte Durchsuchungen an mehreren Standorten gleichzeitig
  • Einsatz von IT-Forensik zur Wiederherstellung gelöschter Daten

Rechte der Betroffenen

Auch bei umfangreichen Ermittlungsbefugnissen gilt: Betroffene haben klare gesetzlich garantierte Rechte. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Recht zu schweigen: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
  • Das Recht auf anwaltlichen Beistand: Sie können jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen.
  • Das Recht auf Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss: Dieser muss Ihnen auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Das Recht auf rechtmäßige Behandlung: Alle Maßnahmen müssen gesetzlich zulässig und verhältnismäßig sein.
  • Das Recht auf Akteneinsicht (über den Anwalt): Nur Ihr Verteidiger erhält Zugang zu den Ermittlungsakten.
  • Das Recht auf Beschwerde: Gegen Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vermögensarrest kann rechtlich vorgegangen werden.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um diese Rechte effektiv wahrzunehmen und mögliche Nachteile zu vermeiden.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerfahndung und dem LBF NRW

Das LBF NRW ist die neue zentrale Ermittlungsbehörde für Steuerstraftaten in Nordrhein-Westfalen. Es ersetzt die bisherigen regionalen Steuerfahndungsstellen und bündelt deren Aufgaben landesweit.

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere steuerliche Straftaten – etwa durch Kontrollmitteilungen, Betriebsprüfungen, anonyme Hinweise oder auffällige Steuererklärungen.

Mit richterlichem Beschluss dürfen sie:

  • Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen
  • Unterlagen und elektronische Daten beschlagnahmen
  • Vermögenswerte sichern (z. B. Konten einfrieren)
  • Personen vernehmen oder observieren

In der Regel durch eine schriftliche Mitteilung oder durch eine unangekündigte Durchsuchung. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Machen Sie keine Aussagen
  • Verlangen Sie Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss
  • Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger

Ja. Ihr Anwalt kann:

  • die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen prüfen
  • Beschwerde gegen Durchsuchung oder Beschlagnahme einlegen
  • die Herausgabe von Unterlagen beantragen
  • gegen Vermögensarrest vorgehen

Durch die zentrale Struktur und moderne Technik kann das LBF sehr zügig und koordiniert agieren – etwa bei gleichzeitigen Durchsuchungen an mehreren Standorten.

Diese werden ausgewertet und können als Beweismittel dienen. Ihr Anwalt prüft, ob die Sicherstellung rechtmäßig war und ob die Daten verwertbar sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – aber nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Ihr Anwalt prüft, ob eine wirksame Selbstanzeige möglich ist.

Ein erfahrener Verteidiger:

  • schützt Ihre Rechte ab dem ersten Moment
  • begleitet Durchsuchungen und Vernehmungen
  • prüft die Rechtmäßigkeit aller Maßnahmen
  • entwickelt eine Verteidigungsstrategie
  • verhandelt über Einstellungen oder Strafmilderung

Je nach Höhe des Schadens: Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Ab 50.000 € hinterzogener Steuer gilt ein besonders schwerer Fall, ab 1 Mio. € droht regelmäßig Haft ohne Bewährung.