Leistungsspektrum
Erbrecht und Nachfolgeplanung als Gestaltungsberatung sind sehr komplexe und emotionale Rechtsgebiete, die Fingerspitzengefühl und weitreichende Kenntnisse nicht nur des Zivilrechts, sondern auch des Steuerrechts und des Wirtschaftsrechts verlangen.
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung kompetent und vertrauensvoll in allen Fragen und Bereichen des Erbrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten beratend, begleitend und gestaltend zur Verfügung.
Zur unserer erbrechtlichen Beratung gehört zunächst die sorgfältige Analyse des Status quo. Welche Testamente und Erbverträge sind bereits vorhanden? Werden die Wünsche des Erblassers zutreffend abgebildet? Befinden sich die Vermögenswerte im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen? Ist die aktuelle erbrechtliche Gestaltung ausreichend steueroptimiert?
Auf der Grundlage einer sorgfältigen erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und auch steuerrechtlichen Analyse erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Verbesserungsvorschläge und Gestaltungsvarianten, die wir sodann auch für Sie umsetzen.
Existieren noch keine erbrechtlichen Verfügungen und Regelungen, bringen wir Ihre erbrechtlichen Wünsche erstmalig ganzheitlich in einen umfassenden Gestaltungsvorschlag ein, den wir sodann ebenfalls vollständig für Sie umsetzen.
Die Änderung bereits vorhandener Gestaltungen umfasst ebenso wie die erstmalige Umsetzung einer erbrechtlichen Nachfolgeplanung die Erstellung von Testaments- und Erbvertragsentwürfen sowie sämtliche notwendigen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (Neugründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen) einschließlich der steuerrechtlichen Begleitung dessen.
Dabei kümmern wir uns auch um Ihr etwaiges Immobilienvermögen, das wir für Sie steuerschonend auf die nächste Generation übertragen oder in eine steuerschonende(re) Gesellschaftsform (ein-)bringen.
Selbstverständlich übernehmen wir Ihre Vertretung auch in erbrechtlichen Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Abwicklung von Erbschaften, wozu auch die Begleitung angeordneter Testamentsvollstreckungen gehört.
Besondere erbrechtliche Expertise
Wir sind bundesweit und auch international für Sie tätig.
Teil unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Erbrecht und der Nachfolgeplanung sind insbesondere die Unternehmensnachfolge auch und gerade bei über Jahre hinweg gewachsenen komplexen Unternehmensstrukturen mittelständischer Familienunternehmen und -betriebe. Auch hier kommt es auf Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht gleichermaßen an, die wir in unserer Kanzlei seit Jahren vereinen.
Wir arbeiten stets eng mit Ihrem Steuerberater und ggfls. Wirtschaftsprüfer zusammen. Nur so können Ihre Wünsche und Vorstellungen sorgfältig analysiert und effizient umgesetzt werden.
Unsere Erfahrung und Kompetenz erstreckt sich auch auf komplexe Fragen des internationalen Erbrechts und der internationalen Vermögensnachfolge sowohl bei der präventiven Beratung und Gestaltung als auch bei einem bereits eingetretenen Erbfall, der Berührungspunkte zu mehreren Ländern aufweist, die ggfls. auch außerhalb Europas liegen können.
Sollten Sie Interesse an einer Stiftung oder einem internationalen Trust haben, so können Sie uns auch hierzu vertrauensvoll ansprechen. Seit Jahren sind wir auch in diesen Bereichen mit Diskretion und Kompetenz für unsere Mandanten erfolgreich tätig.
Weiterführende Themen
Detaillierte und weitergehende Informationen stehen Ihnen zu erbrechtlichen Themen und zur Nachfolgeplanung wie folgt zur Verfügung:

