Erbrecht und Nachfolgeplanung in der Gestaltungsberatung
Erbrecht und Nachfolgeplanung als Gestaltungsberatung sind sehr komplexe und emotionale Rechtsgebiete, die Fingerspitzengefühl und weitreichende Kenntnisse nicht nur des Zivilrechts, sondern auch des Steuerrechts und des Wirtschaftsrechts verlangen.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung kompetent und vertrauensvoll in allen Fragen und Bereichen des Erbrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten beratend, begleitend und gestaltend zur Verfügung.
Wir sitzen mitten in Köln und sind bundesweit, grenzüberschreitend und auch international für unsere Mandanten tätig.
Erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Analyse des Status quo
Zur unserer erbrechtlichen Beratung gehört zunächst die sorgfältige Analyse des Status quo. Welche Testamente und Erbverträge sind bereits vorhanden? Werden die Wünsche des Erblassers zutreffend abgebildet? Befinden sich die Vermögenswerte im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen? Ist die aktuelle erbrechtliche Gestaltung ausreichend steueroptimiert?
Auf der Grundlage einer sorgfältigen erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und auch steuerrechtlichen Analyse erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Verbesserungsvorschläge und Gestaltungsvarianten, die wir sodann auch für Sie umsetzen.
Existieren noch keine erbrechtlichen Verfügungen und Regelungen, bringen wir Ihre erbrechtlichen Wünsche erstmalig ganzheitlich in einen umfassenden Gestaltungsvorschlag ein, den wir sodann ebenfalls vollständig für Sie umsetzen.
Wirtschaftsrechtliche Expertise in der Unternehmensnachfolge
Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in der wirtschaftsrechtlichen Beratung, die auch und gerade im Bereich Erbrecht und Nachfolgeplanung unverzichtbar für eine kompetente und ganzheitliche anwaltliche Beratung ist.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion.
Testamente, Erbverträge, Gesellschaftsverträge und steuerliche Konstruktionen auf dem anwaltlichen Prüfstein
Die Änderung bereits vorhandener Gestaltungen umfasst ebenso wie die erstmalige Umsetzung einer erbrechtlichen Nachfolgeplanung die Erstellung von Testaments- und Erbvertragsentwürfen sowie sämtliche notwendigen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (Neugründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen) einschließlich der steuerrechtlichen Begleitung dessen.
Steuerschonende Übertragung von Immobilienvermögen im Inland und Ausland
Dabei kümmern wir uns auch um Ihr etwaiges Immobilienvermögen, das wir für Sie steuerschonend auf die nächste Generation übertragen oder in eine steuerschonende(re) Gesellschaftsform (ein-)bringen.
Regelung und Beilegung von Erbstreitigkeiten
Selbstverständlich übernehmen wir Ihre Vertretung auch in erbrechtlichen Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Abwicklung von Erbschaften, wozu auch die Begleitung angeordneter Testamentsvollstreckungen gehört.
Besondere erbrechtliche Expertise: Familienunternehmen und deren Unternehmensnachfolge
Teil unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Erbrecht und in der Nachfolgeplanung sind insbesondere die Unternehmensnachfolge auch und gerade bei über Jahre hinweg gewachsenen komplexen Unternehmensstrukturen mittelständischer Familienunternehmen und -betriebe. Auch hier kommt es auf Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht gleichermaßen an, die wir in unserer Kanzlei seit Jahren vereinen.
Wir arbeiten stets eng mit Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen. Nur so können Ihre Wünsche und Vorstellungen sorgfältig analysiert und effizient umgesetzt werden.
Besondere erbrechtliche Expertise: Internationales Erbrecht und internationale Vermögensnachfolge
Unsere Erfahrung und Kompetenz erstreckt sich auch auf komplexe Fragen des internationalen Erbrechts und der internationalen Vermögensnachfolge sowohl bei der präventiven Beratung und Gestaltung als auch bei einem bereits eingetretenen Erbfall, der Berührungspunkte zu mehreren Ländern aufweist, die ggfls. auch außerhalb Europas liegen können.
Haben Sie Vermögen im Inland und/oder Ausland? Wir sind gleichermaßen für Sie da und regeln Ihre Vermögensverhältnisse. Dank der Europäischen Erbrechtsverordnung aus dem Jahr 2015 und weiterer Harmonisierungen auf Europäischer Ebene ist Vieles einfacher geworden. Dennoch verbleiben zahlreiche rechtliche Probleme und Fallstricke. Wir helfen Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung auch im internationalen Erbrecht.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch zum Thema einer steuerrechtlichen Selbstanzeige, sofern Ihre Situation dazu Anlass geben sollte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, Kompetenz und vor allem Diskretion.
Sollten Sie Interesse an einer Stiftung oder einem internationalen Trust haben, so können Sie uns auch hierzu vertrauensvoll ansprechen. Seit Jahren sind wir auch in diesen Bereichen mit Diskretion und Kompetenz für unsere Mandanten erfolgreich tätig.
Weiterführende Themen und Beratungsschwerpunkte
Detaillierte und weitergehende Informationen stehen Ihnen zu erbrechtlichen Themen und zur Nachfolgeplanung wie folgt zur Verfügung:
- Beratung und Gestaltung
- Erbstreitigkeiten
- Erbrecht und Nachfolgeplanung in der Unternehmensnachfolge
- Internationale Vermögensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
- Abwicklung von Erbschaften
- Stiftung und internationaler Trust
- geplante Reform der Erbschaftsteuer
- Erbrechts-Check
Aktuelle Entwicklungen im Erbrechts-Blog
Verfolgen Sie aktuelle Entwicklungen zum nationalen und internationalen Erbrecht in unserem Erbrechtsblog.




