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Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren unter BaFin-Aufsicht

Risiken für Vorstände und Unternehmen (Prävention / Verfahrenssteuerung / effektive Verteidigung)

Unternehmen, Vorstände und auch Compliance‑Verantwortliche in der Finanzbranche stehen unter besonders intensiver regulatorischer Beobachtung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert die Einhaltung zahlreicher Finanzmarktgesetze und verfolgt etwaige Verstöße konsequent und nicht selten mit empfindlichen Bußgeldern oder der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren sind unter BaFin-Aufsicht keine Seltenheit.

In der Praxis lässt sich – nicht erst seit der kontrovers diskutierten Rolle der BaFin im Wirecard-Skandal – immer häufiger beobachten, wie Leitungsverantwortliche in Unternehmen immer mehr ins Visier der BaFin geraten und sich rechtfertigen müssen. Die Kontrolle des Finanzsektors ist enorm wichtig; doch leider bekommt man immer mehr den Eindruck, die BaFin ziehe die Zügel teilweise doch etwas zu stark an und überfordere manches Unternehmen und manche Verantwortliche.

Der Prävention, internen Verfahrenssteuerung und Compliance-Kultur kommt daher eine immer entscheidendere Bedeutung zu.

Neben der wirtschaftlichen Belastung stehen im Falle der Einleitung von Bußgeldverfahren (OWi-Verfahren) oder sogar Strafverfahren häufig Reputation, Organstellung und berufliche Zukunft der Verantwortlichen auf dem Spiel. Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung ist daher entscheidend, um Risiken zu begrenzen und derartige Verfahren strategisch von Anfang an zu steuern.

BaFin-Aufsicht und einzelne Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

BaFin-Verfahren betreffen nahezu alle Bereiche des Finanzmarktes. Je nach Rechtsgebiet drohen Ordnungswidrigkeiten‑ oder Strafverfahren, teils auch parallel.

Bankenaufsicht (KWG)

  • Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften ist strafbar.
  • Verstöße gegen Organisations‑ und Compliance‑Pflichten (z.B. Risikomanagement, § 25a KWG) werden regelmäßig als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit hohen Bußgeldern belegt.

Wertpapier- und Kapitalmarktrecht (WpHG, MAR, WpÜG)

  • Marktmissbrauch (Insiderhandel, Marktmanipulation) ist strafbar und kann Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
  • Melde‑, Transparenz‑ und Organisationsverstöße führen häufig zu Bußgeldern bis in den Millionenbereich bzw. zu umsatzbezogenen Sanktionen.

Versicherungsaufsicht (VAG)

  • Unerlaubtes Versicherungsgeschäft ist strafbewehrt.
  • Weitere aufsichtsrechtliche Pflichtverletzungen können Bußgelder, Verwarnungen oder Maßnahmen gegen Geschäftsleiter auslösen.

Zahlungsdienste und E‑Geld (ZAG)

  • Das unerlaubte Erbringen von Zahlungsdiensten ist strafbar.
  • Verstöße gegen ZAG‑Pflichten (z.B. Kundengeldschutz, Anzeigepflichten) führen regelmäßig zu Bußgeldverfahren.

Kapitalanlage- und Fondsaufsicht (KAGB)

  • Unerlaubte Fondsverwaltung oder schwerwiegende Pflichtverletzungen können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Formale und organisatorische Verstöße werden häufig als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.

Geldwäscheprävention (GwG)

  • Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten zählen zu den häufigsten und teuersten Ordnungswidrigkeiten.
  • Parallel drohen bei tatsächlicher Geldwäsche strafrechtliche Konsequenzen.

Allgemeine Wirtschaftsstraftaten

Unabhängig vom Spezialaufsichtsrecht kommen klassische Wirtschaftsstraftaten (z.B. Betrug, Untreue) in Betracht. Auch hier wirkt die BaFin regelmäßig als Hinweisgeber oder Sachverständige und prüft zugleich die aufsichtsrechtliche Zuverlässigkeit der Beteiligten.

Wichtig: Pflichtverletzungen von Organen können sowohl persönliche Bußgelder als auch Unternehmensgeldbußen nach §§ 30, 130 OWiG auslösen.

Ablauf eines BaFin-Ordnungswidrigkeitenverfahrens und Strafverfahrens

Anfangsphase: Verdacht und Anhörung

BaFin-Verfahren beginnen meist mit einem Anhörungsschreiben oder einem Auskunftsverlangen. Bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten werden umgehend strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die teils auch von Durchsuchungen begleitet sein können.

Betroffene haben ein Aussageverweigerungsrecht. Unüberlegte Angaben ohne anwaltlichen Beistand können erheblichen Schaden bewirken.

Mandatierung und Akteneinsicht

Frühzeitig sollte ein in BaFin-Verfahren spezialisierter Verteidiger eingeschaltet werden, der sowohl aufsichtsrechtliche als auch strafrechtliche Erfahrung besitzt. Nach Verteidigeranzeige wird Akteneinsicht beantragt, welche eine entscheidende tatsächliche und rechtliche Grundlage jeder weiteren Strategie bildet.

Bis zur vollständigen Gewährung der Akteneinsicht und Prüfung des kompletten Akteninhalts gilt grundsätzlich: keine Sachäußerung ohne anwaltliche Beratung.

D&O-Versicherung und Strafverfahren bzw. Ordnungswidrigkeiten

Parallel zur Bestellung und Beantragung der Akteneinsicht sollte auch schon die D&O‑Versicherung – sofern vorhanden – informiert werden, da Verteidigungskosten und Verfahrenskosten doch recht häufig (Details ergeben sich aus den einbezogenen Bedingungen) gedeckt sein können.

In der Regel übernimmt die D&O-Versicherung final aber nur dann die Kosten, wenn sich ein Pflichtenverstoß am Ende als haltlos erweist oder allenfalls fahrlässig gehandelt worden ist. Daher bedarf es auch einer entsprechenden Kommunikationsstrategie gegenüber Ihrer Versicherung, was wir ebenfalls gerne für Sie übernehmen.

Verteidigungsstrategie: Schweigen oder Stellungnahme?

Nach Aktenanalyse wird entschieden, ob:

  • zunächst geschwiegen wird, um Beweisdefizite der Ermittlungsbehörden gezielt offenzulegen, oder
  • eine gezielte schriftliche Einlassung erfolgt, um Missverständnisse auszuräumen oder entlastende Umstände bereits frühzeitig darzustellen.

Die konkrete Taktik und Strategie ergibt sich aus dem Zusammenspiel einer großen Menge von Fakten und Umständen und kann daher nicht pauschaliert werden. Hier spielt vor allem die langjährige Erfahrung Ihres Verteidigers eine ganz entscheidende Rolle.

Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren unter BaFin-Aufsicht sind fast ausnahmslos komplex, da die zugrunde liegende materiell-rechtliche Situation in den wenigsten Fällen simpel ist.

Eine etwaige Stellungnahme – so man sich für eine solche entscheidet – muss selbstverständlich juristisch präzise, risikobewusst und strategisch abgestimmt sein. Sie kann – je nach konkreter Fallgestaltung – auf eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage, eine deutliche Sanktionsmilderung oder die vollständige Einstellung mangels fehlender Verantwortlichkeit bzw. Nichtvorliegens eines Verstoßes ausgerichtet sein.

Mögliche Verfahrensausgänge bei Ordnungswidrigkeiten und im Strafrecht

Einstellung ohne Sanktion

Bei geringer Schuld, rechtlichen Zweifeln oder überzeugender Verteidigung kann das Verfahren vollständig eingestellt werden. Das ist das bestmögliche Ergebnis.

Verwarnung oder formlose Erledigung

Insbesondere bei erstmaligen Aufsichtsverstößen begnügt sich die BaFin teilweise mit bloßen Hinweisen oder Nachbesserungsauflagen.

Bußgeldbescheid im Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei Ordnungswidrigkeiten erlässt die BaFin nach Anhörung einen Bußgeldbescheid, der innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit dem Einspruch angefochten werden kann. In dem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren wird das Bußgeld sodann überprüft und ggfls. reduziert oder sogar aufgehoben.

Strafverfahren

Bei strafrechtlichen Vorwürfen entscheidet die Staatsanwaltschaft über eine Einstellung oder die Erhebung der Anklage. Die BaFin wirkt hier regelmäßig unterstützend mit.

Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (in jedem Verfahrensstadium möglich)

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht sind die Vorschriften der §§ 153, 153a StPO äußerst praxisrelevant, ermöglichen sie doch – in jedem denkbaren Stadium eines Strafverfahrens – eine Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO). Eine solche Einstellung bewirkt keinerlei Schuldspruch oder Vorstrafe.

Spezialisierte Verteidigung gerade im Strafverfahren entscheidend

Nahezu sämtliche BaFin-Verfahren sind komplex, können öffentlichkeitswirksam und für Betroffene häufig existenziell und existenzbedrohend sein. Eine qualifizierte Verteidigung bietet Ihnen unter anderem:

  • rechtliche Sicherheit bei sich ständig wandelnder EU‑Regulatorik und Auslegung von Vorschriften durch die BaFin selbst (Merkblätter der BaFin)
  • erfahrenen Umgang mit Aufsichts‑ und Strafbehörden
  • konsequente Wahrung aller Verteidigungsrechte
  • Schutz vor aufsichtsrechtlichen Nebenfolgen (berufsrechtliche Konsequenzen, fehlende Eignung und Unzuverlässigkeit von Führungskräften)
  • Verhandlungsstärke gegenüber Behörden und Gerichten

Gerade die Bereitschaft, notfalls auch gerichtliche Schritte konsequent zu gehen, erhöht sehr häufig die Einigungsbereitschaft bereits im Vorfeld. Hier gilt es Stärke zu zeigen und den teils überzogenen Forderungen und Vorwürfen der BaFin entschieden entgegenzutreten.

Wir verteidigen Sie nicht nur im Strafverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten gegenüber der Staatsanwaltschaft und der BaFin. Wir führen auch Zulassungsverfahren und begleiten unsere Mandanten durch unterschiedliche Verfahrensarten seit Jahren gegenüber der BaFin. Genau diese materiell-rechtliche Expertise ist die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung. Kennt man die BaFin und ihre Anforderungen auch außerhalb von Bußgeldverfahren oder sogar Strafverfahren, liefert die dortige Erfahrung und Kompetenz einen wesentlichen Beitrag zur Strategie und zum rechtlichen Inhalt der Verteidigung.

Fazit zur erfolgreichen Verteidigung in Strafverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten

BaFin‑Verfahren stellen eine erhebliche Belastung für Unternehmen und Organvertreter dar. Die Aufsicht agiert zunehmend konsequent und sanktioniert Pflichtverstöße deutlich strenger als noch vor einigen Jahren.

Die Anforderungen an Führungskräfte und deren Unternehmen steigen beständig und verlangen immer mehr Prävention sowie interne Abstimmung und Compliance.

So kommt es auch immer häufiger zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und teilweise auch zu Strafverfahren; nicht zuletzt deshalb, weil der „Anforderungsdschungel“ selbst von Experten kaum mehr zu überblicken ist.

Daher gilt es umso mehr, mit frühzeitiger, strategischer und spezialisierter Verteidigung etwaige Verfahren von Anfang an kontrolliert zu führen, um sie dann häufig auch ohne nachhaltigen Schaden für das Unternehmen und seine Verantwortlichen beenden zu können.

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten vom ersten Behördenkontakt über das Bußgeld‑ oder Strafverfahren bis hin zur etwaigen gerichtlichen Verteidigung. Ziel ist stets der Schutz von Rechten, Reputation und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit.

All das erreichen wir mit Augenmaß, jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz sowie Durchsetzungskraft.

Unser Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten sitzt in Köln und vertritt Sie bundesweit.