Wirtschaftsstrafrecht: Untreue (§ 266 StGB) und Betrug (§ 263 StGB)

Ihre Fachanwälte und Experten beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.

Als Verteidiger verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Umgang mit der Staatsanwaltschaft, bei Durchsuchungen, bei der Inhaftierung eines Beschuldigten und der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls bei Stellung einer Kaution und selbstverständlich im Anklageverfahren vor dem Strafgericht.

Wir beraten und vertreten Sie selbstverständlich außergerichtlich und auch gerichtlich in jedem Stadium des Ermittlungsverfahrens und/oder des Anklageverfahrens.

 

Die Straftaten der Untreue (§ 266 StGB) und des Betrugs (§ 263 StGB) sind dabei die am häufigsten vorkommenden Straftatbestände im Wirtschaftsstrafrecht.

Daneben verteidigen wir Sie aber selbstverständlich auch bei Tatvorwürfen in Bezug auf Straftatbestände des Sonderstrafrechts beispielsweise des AktG, GmbHG, WpHG u.V.m.; auch in diesen Bereichen verfügen wir über langjährige Erfahrungen und Kompetenzen.

 

Sprechen Sie uns bitte einfach an.

 

 

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