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Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Selbstanzeige wirksam ist und mithin zu einer Straffreiheit im Hinblick auf die begangene Steuerhinterziehung führen kann, werden kontinuierlich und regelmäßig verschärft.
Für die steuerlichen Berater und Fachanwälte für Steuerrecht stellen sich hiermit immer neue Herausforderungen bei der Beratung und Vertretung der Steuerpflichtigen vor Abgabe einer Selbstanzeige.
Insbesondere Inhaber schwarzer Auslandskonten und diejenigen Steuerpflichtigen, die in höherem / erheblichem Ausmaß Steuern hinterzogen haben, müssen mit höheren Nachzahlungen trotz auch nach neuer Rechtslage wirksam abgegebener Selbstanzeige rechnen.
Die Abgabe einer wirksamen und strafbefreienden Selbstanzeige ist weiterhin möglich, erfordert aber unter Umständen höheren Beratungs- und Prüfungsaufwand sowie eine stärkere Absicherung der Mandanten gegen etwaige Risiken.
Hierzu gehören unvollständiges oder unklares Datenmaterial zu den Konten und Depots, die durch höhere Sicherheitszuschläge und durch etwaige höhere Schätzungen bei der Vorbereitung und Zusammenstellung bzw. Berechnung des Zahlenmaterials zur Selbstanzeige abgefedert werden können.
Hier ist aufgrund der sich weiter verschärfenden Gesetzeslage umso mehr Expertenwissen und langjährige Erfahrung von Spezialisten und Fachanwälten im Steuerrecht gefragt.
Details zur gesetzlichen Regelung des § 371 AO finden Sie unter diesem Link.