Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsabwicklung und Testamentsvollstreckung

Der Erbfall: Tritt neben die Trauer auch noch Ärger mit den übrigen Erben und/oder etwaigen Vermächtnisnehmern, so kann es trotz der Existenz von Erbverträgen, Testamenten oder sonstigen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen schnell zu massiven außergerichtlichen und auch gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, die der Erblasser sicherlich nie gewollt hat.

Unsere Aufgabe ist, Sie in allen Verfahrensstadien fachanwaltlich zu unterstützen, um möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich u.U. über Jahre hinweg ziehen können, eine Einigung unter den Beteiligten der Erbauseinandersetzung herbeizuführen.

Aber selbst dann, wenn die Miterben und die etwaigen Vermächtnisnehmer friedlich gestimmt sind und der Wille des Erblassers klar und eindeutig schriftlich niedergelegt worden ist, können sich zahlreiche tatsächliche und rechtliche Probleme bei der Abwicklung der Erbschaft als solcher und bei der Herbeiführung einer finalen Erbauseinandersetzung zur (testamentarisch gewollten) Beendigung einer Erbengemeinschaft ergeben.

Die testamentarische Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bietet in der Regel eine gute Möglichkeit, um den Willen des Erblassers korrekt und zeitnah umzusetzen und das Erbe vernünftig zu verwalten und sodann auch final zu verteilen.

Unsere Fachanwälte bieten auch Testamentsvollstreckungen an.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Kompetenz in sämtlichen hier relevanten rechtlichen Bereichen:

  • (Internationales) Erbrecht
  • Handelsrecht und (Internationales) Gesellschaftsrecht
  • (Internationales) Steuerrecht

Gerade dann, wenn immaterielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Unternehmen oder der klassische Familienbetrieb oder aber Immobilliengesellschaften zur Erbmasse gehören, ist eine professionelle Abwicklung der Erbschaft unverzichtbar.

Leider findet sich in der Praxis immer wieder die Situation vor, in der der Erblasser an fast alles, nur nicht an die ordnungsgemäße Abwicklung der Erbschaft selbst gedacht hat.

Auch hier gilt es grundsätzlich (wenn auch nicht um jeden Preis), (jedenfalls gerichtliche) Streitigkeiten zu vermeiden und eine Einigung unter den beteiligten Miterben und Vermächtnisnehmern möglichst zeitnah herbeizuführen.

Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Team von SDMW.de