Internationale Vermögensnachfolge – Grenzüberschreitend gut beraten
In einer globalisierten Welt ist es keine Seltenheit mehr, dass Vermögenswerte über Ländergrenzen hinweg verteilt sind – sei es durch Immobilien im Ausland, Konten bei internationalen Banken oder familiäre Bindungen in mehreren Staaten.
Die internationale Vermögensnachfolge stellt daher besondere Anforderungen an die rechtliche Gestaltung und erfordert fundierte Kenntnisse im internationalen Erbrecht und Steuerrecht.
Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die grenzüberschreitende Nachlassplanung und -abwicklung auch für komplexe Vermögensstrukturen.
Rechtliche Grundlagen – Von der EU-Erbrechtsverordnung bis ins internationale Privatrecht
Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung für alle grenzüberschreitenden Erbfälle innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark und Irland).
Sie regelt …
- … welches Erbrecht Anwendung findet: Grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
- … die Rechtswahl: Der Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass das Erbrecht seines Herkunftsstaates gelten soll.
- … das Europäische Nachlasszeugnis: Ein einheitlicher Erbnachweis, der in allen EU-Staaten anerkannt wird.
Das deutsche Internationale Privatrecht (kurz: IPR) bestimmt wiederum, welches nationale Recht bei einem Erbfall mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Dabei spielen der gewöhnliche Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit und der Ort des Vermögens eine zentrale Rolle.
Internationale Nachfolge – Klassische Fragestellungen
Im Bereich der internationalen Vermögensnachfolge stehen unsere Mandanten häufig vor folgenden Herausforderungen:
- Welches nationale Erbrecht gilt?
- Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden?
- Welche Dokumente sind in anderen Ländern gültig?
- Wie kann ich mein Testament international absichern?
- Was muss ich bei Immobilien oder Unternehmensanteilen im Ausland beachten?
Wir helfen Ihnen, diese Fragen rechtssicher und individuell zu beantworten.
Rechtswahl – Die Qual der Wahl
Unerlässlich ist bei allen Gestaltungsvarianten im Bereich der internationalen Vermögensnachfolge stets die ausdrückliche Wahl des Rechts.
Anderenfalls kann es zu ungeahnten, ungewollten und vor allen komplizierten Folgeproblemen kommen, je nachdem, wo der Erblasser beispielsweise verstirbt und/oder seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt etc. hatte.
Die Rechtswahlklausel kann sich auf das Erbrechtsstatut, das Recht, nach dem sich der gesamte Erbfall materiellrechtlich richtig, das Errichtungsstatut, das die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung regelnde Recht, nicht jedoch auf das Formstatut, das die formelle Wirksamkeit der Erstellung der notariellen Urkunde regelt, erstrecken.
Beispiel:
Hält der spanische Notar sich an die örtlichen, spanischen, Regeln zur Beurkundung, so ist die dort erstellte notarielle Urkunde mit voller Beweiskraft z.B. auch in Deutschland versehen.
Notarielle Beurkundungen auch im europäischen Ausland
Mittlerweile ist es im Rahmen der internationalen Vermögensnachfolge auch möglich, rechtssicher und mit Wirkung im Heimatland, dem Land der Staatsangehörigkeit, dem Land, dessen Recht man gewählt hat, usw. eine notarielle Beurkundung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen etc. durchführen zu lassen.
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbRVO) macht es möglich: Deutsche Testamente können rechtswirksam und in jeglicher Hinsicht gültig vor einem ausländischen Notar beurkundet werden.
Es bedarf in Deutschland keiner Apostille oder Legalisation, um das Testament oder jedwede andere letztwillige Verfügung wirksam anwenden zu können. Die Urkunde des ausländischen Notars entfaltet kraft der Regelungen der EuErbRVO in Deutschland unmittelbare Wirkung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personen mit Immobilien im betreffenden Ausland handelt oder nicht. Auch spielt es keine Rolle, wo die testierenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Residents und non-residents werden gleichermaßen von der EuErbRVO erfasst.
Beispiel:
Das in Spanien (Mallorca) lebende deutsche Ehepaar mit unterschiedlichem Vermögen sowohl im Inland als auch im Ausland kann vor einem spanischen (mallorquinischen) Notar ein Testament, einen Erbvertrag o.Ä. rechtswirksam notariell beurkunden lassen.
- Rechtsfolgen: Die Beweiskraft (Annahme) der spanischen Urkunde, ihre Anerkennung in einem Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) sowie ihre Vollstreckbarkeit wird durch die ErbRVO (s.o.) sichergestellt und im Detail geregelt.
- Vorteile: So ist der Gang zum deutschen Notar nicht mehr zwangsläufig erforderlich, was für sehr viele dauerhaft im Ausland lebende Privatpersonen oftmals doch mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Überdies sind erfahrungsgemäß die Notargebühren des spanischen Notars deutlich geringer als die der deutschen Amtskollegen.
Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk an ausländischen, vor allem spanischen Notaren und örtlichen Steuerberatern, die Sie auch hinsichtlich dortiger Themen wie spanische Vermögensteuer etc. beraten und vertreten können.
Die Einschaltung der ausländischen Berater ist erforderlich, um für Sie eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge auch unter Einbeziehung des ausländischen Rechts, hinsichtlich dessen wir nicht beraten können und dürfen, vorausschauend zu planen.
Steuerliche Aspekte – Doppelbesteuerung vermeiden
Ein zentrales Problem bei internationaler Vermögensnachfolge ist die Doppelbesteuerung: Sowohl Deutschland als auch das Land, in dem sich das Vermögen befindet, können Erbschaftsteuer erheben.
- In Deutschland gilt die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 ErbStG), wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können helfen, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden – etwa bei Immobilien in Spanien oder Konten in der Schweiz.
Bei uns ist Ihr Anliegen im Bereich der int. Vermögensnachfolge in guten Händen
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Erbrecht und arbeitet mit Partnern in verschiedenen Ländern, insbesondere in Spanien, zusammen. Wir begleiten Sie persönlich und rechtssicher – von der Planung bis zur Umsetzung Ihrer internationalen Vermögensnachfolge.
Egal, welches Anliegen Sie haben…
- Gestaltung international wirksamer Testamente
- Beratung zur Rechtswahl und Nachlassstruktur
- Prüfung und Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses
- Steueroptimierte Nachlassplanung bei Auslandsvermögen
- Vertretung gegenüber ausländischen Behörden und Gerichten
… Wir kümmern uns kompetent, ganzheitlich und diskret!
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre grenzüberschreitenden Nachlassfragen.
FAQ
Weil Vermögen heute oft über Ländergrenzen hinweg verteilt ist , z. B. Immobilien im Ausland, Konten bei internationalen Banken oder familiäre Bindungen in mehreren Staaten.
Ohne klare Regelung drohen rechtliche Unsicherheiten und steuerliche Nachteile.
Das hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ab. Laut EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat.
Sie können aber auch das Recht Ihres Herkunftsstaates wählen – wir helfen Ihnen dabei.
Das IPR bestimmt, welches nationale Recht bei einem Erbfall mit Auslandsbezug gilt. Es berücksichtigt den Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit und den Ort des Vermögens.
Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie individuell.
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein einheitlicher Erbnachweis, der in allen EU-Staaten (außer Dänemark und Irland) anerkannt wird. Damit können Sie Ihre Erbenstellung im Ausland einfach nachweisen – wir beantragen es für Sie.
Wenn Sie Vermögen im Ausland erben, kann es sein, dass sowohl Deutschland als auch das andere Land Steuern verlangen. Wir prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht und helfen Ihnen, unnötige Belastungen zu vermeiden.
Jedes Land hat eigene Regeln für Immobilien.
Wir klären, welches Recht gilt, wie Sie die Immobilie wirksam vererben und welche steuerlichen Folgen entstehen – z. B. in Spanien, Frankreich oder der Schweiz.
Ein internationales Testament muss klar, rechtskonform und sprachlich verständlich sein.
Wir gestalten Ihr Testament so, dass es in mehreren Ländern anerkannt wird – und Ihre Wünsche sicher umgesetzt werden.



