Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht: Beratung in allen Unternehmensphasen
Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für die Gründung, Organisation und Führung von Unternehmen. Wir unterstützen Sie in allen Unternehmensphasen.
Ob es um die Wahl der passenden Rechtsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder die Abwicklung von Konflikten im Gesellschafterkreis geht. Gesellschaftsrechtliche Fragen sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Eine professionelle rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren und Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen.
Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht bietet Ihnen hierfür spezialisierte, fachanwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Wir unterstützen Start-ups, mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter sowie vermögende Familien mit wirtschaftlichem Verständnis und langjähriger Erfahrung. Gemeinsam mit Ihnen und in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anliegen.
Gesellschaftsrecht: Beratung zu allen Gesellschaftsformen
Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht deckt sämtliche Gesellschaftsformen ab – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kommanditgesellschaft (KG) über die GmbH und AG bis hin zur SE oder Stiftung.
Die zentralen gesellschaftsrechtlichen Regelungen befinden sich im BGB, GmbHG, AktG und zahlreichen anderen wirtschaftsrechtlichen Gesetzen, vielfach auch auf europäischer Ebene in dortigen EU-Verordnungen.
Unternehmensgründung und Verträge
Unternehmensgründung & Rechtsformwahl als Grundsteinlegung im Gesellschaftsrecht
Wir bieten Ihnen umfassende Begleitung bei der Gründung neuer Unternehmen und der Wahl der optimalen Rechtsform wie z. B. GmbH, UG oder Personengesellschaft. Wir beraten Sie zu Haftungsfragen und steuerlichen Rahmenbedingungen und führen Sie durch alle Formalitäten bis zur erfolgreichen Eintragung im Handelsregister.
Gesellschaftsverträge & Strukturierung
Auch unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen etc.. Wir sorgen für klare, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelungen zur Organisation Ihrer Gesellschaft – von Stimmrechtsverteilungen bis zu Nachfolgeklauseln – und schaffen so rechtssichere Strukturen, die spätere Streitigkeiten vorbeugen.
Geschäftsführerverträge, Bestellung & Abberufung
Ein wesentlicher Teil unserer gesellschaftsrechtlichen Dienstleistungen ist die Beratung zur Bestellung von Geschäftsführern und Ausarbeitung maßgeschneiderter Geschäftsführer-Anstellungsverträge (Regelungen zu Vergütung, Pflichten, Wettbewerbsverboten etc.). Ebenso unterstützen wir Sie bei der Abberufung oder Kündigung von Geschäftsführern – wir entwickeln konfliktarme Strategien und setzen Ihre Entscheidung rechtswirksam um, erforderlichenfalls auch vor Gericht.
Gesellschafterversammlungen & Beschlüsse
Begleitend bieten wir Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Wir stellen sicher, dass Einladungen form- und fristgerecht erfolgen und Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst sowie protokolliert werden. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen auf Versammlungen und in gerichtlichen Anfechtungsverfahren, falls Beschlüsse angefochten werden müssen.
Gesellschafterstreitigkeiten & Abfindung
Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, wenn es z. B. um die Wirksamkeit von Beschlüssen oder die Rechte und Pflichten im Gesellschaftsverhältnis geht. Auch prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten von Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse und beraten zu möglichen Schritten.
In eskalierenden Situationen erarbeiten wir Lösungen wie die Kündigung oder Einziehung von Geschäftsanteilen. Dabei verhandeln wir auch über eine angemessene Abfindung ausscheidender Gesellschafter. Ihre Ansprüche setzen wir stets entschlossen und kompetent durch. Bei Bedarf tun wir das auch mittels einstweiliger Verfügungen oder wir helfen Ihnen bei der Herbeiführung einer einvernehmlichen Streitbeilegung.
Mitarbeiterbeteiligung im Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie bei der Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen wie z. B. stillen Beteiligungen, Aktienoptionsprogrammen oder virtuellen Anteilen.
Unsere auch im Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie die mit uns kooperierenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erstellen die dafür erforderlichen Verträge und gestalten die Beteiligungsmodelle so, dass sie rechtssicher und attraktiv für beide Seiten sind.
Transaktionsgeschäft (M&A), Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolge
Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf (M&A): Juristische Begleitung von Firmenkäufen oder Firmenverkäufen
Unsere langjährig erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte führen und begleiten Ihre Transaktion in allen Phasen, und zwar von der ersten Vertraulichkeitsvereinbarung und Letter of Intent über die Due-Diligence-Prüfung bis zum Abschluss des Kaufvertrags. Wir achten darauf, dass Ihre Interessen vertraglich voll abgesichert sind und der Deal reibungslos gelingt.
Umstrukturierung im Gesellschaftsrecht
Im Rahmen unseres gesellschaftsrechtlichen Beratungsspektrums begleiten wir auch Umstrukturierungen wie Umwandlungen, Fusionen (Verschmelzungen) oder Ausgliederungen, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen. Das gilt auch in steuerlicher Hinsicht.
Unternehmensnachfolge: Planung und Gestaltung der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation oder externe Nachfolger
Wir entwickeln gemeinsam mit Unternehmern und Familien individuelle erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Nachfolgekonzepte, die von der Übertragung von Gesellschaftsanteilen bis zur Neuordnung der Geschäftsführung reichen. Dabei berücksichtigen wir sämtliche wirtschaftsrechtlichen Aspekte, um einen reibungslosen und nachhaltigen Generationswechsel zu gewährleisten.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte
Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht sitzt in Köln, berät und vertritt bundesweit, grenzüberschreitend und international im Gesellschaftsrecht. Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei reicht dabei von der Gründung einer Gesellschaft über Vertragsgestaltungen bis zur Konfliktlösung. Wir stehen Ihnen auch bei komplexen strategischen Weichenstellungen als starker Partner jederzeit zur Seite.
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte gerne für eine persönliche Erstberatung – wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Fachwissen und Weitblick in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen.
Besuchen Sie auch gerne unsere aktuellen Blog-Beiträge zum Gesellschaftsrecht mit internationalem Bezug.



