Ablauf und Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren
Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren
Vor der Hauptverhandlung
- Analyse der Anklageschrift
- Einwendungen im Zwischenverfahren
- Beweisanträge zur Entlastung
- Verfahrensverständigung (§ 153a StPO)
Während der Hauptverhandlung
- Strategische Einlassung oder Schweigen
- Zeugenbefragung zur Aufdeckung von Widersprüchen
- Ausschluss rechtswidriger Beweise
- Plädoyer mit Betonung mildernder Umstände
Nach dem Urteil
- Berufung oder Revision bei Fehlern
- Vollstreckungsmanagement (z. B. Ratenzahlung, Haftaufschub)
- Minimierung berufsrechtlicher und rufschädigender Folgen
Ablauf einer Hauptverhandlung
1. Eröffnung der Verhandlung
- Aufruf der Sache durch das Gericht
- Feststellung der Personalien des Angeklagten
- Prüfung der Anwesenheit aller Beteiligten
2. Verlesung der Anklage
- Staatsanwaltschaft trägt den Anklagesatz vor
- Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht
3. Aussage des Angeklagten
- Freiwillige Einlassung möglich
- Schweigen ist zulässig und oft strategisch sinnvoll
4. Beweisaufnahme
- Zeugenvernehmungen und Vorlage von Beweismitteln
- Beteiligung der Finanzbehörde als sachverständige Instanz
- Verteidigung kann eigene Beweisanträge stellen
5. Schlussvorträge (Plädoyers)
- Staatsanwaltschaft beantragt Strafe
- Verteidigung plädiert auf Freispruch oder milde Sanktion
6. Letztes Wort des Angeklagten
- Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme
7. Urteilsverkündung
- Gericht berät intern und verkündet das Urteil
- Belehrung über mögliche Rechtsmittel
FAQ – Häufige Fragen zur Verteidigung bei Anklageerhebung im Steuerstrafrecht
Sie haben das Recht zu schweigen. Das darf nicht negativ gewertet werden und ist oft eine sinnvolle Verteidigungsstrategie.
Nein. Ob eine Aussage sinnvoll ist, hängt von der Beweislage und der Verteidigungsstrategie ab. Ihr Anwalt berät Sie dazu individuell.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Einfache Fälle dauern wenige Stunden, komplexe Verfahren mehrere Tage oder Wochen.
Im Zwischenverfahren kann Ihr Anwalt Einwendungen gegen die Eröffnung erheben. In seltenen Fällen ist auch eine Einstellung gegen Auflagen möglich.
Sie können Berufung oder Revision einlegen. Ihr Anwalt prüft die Erfolgsaussichten und übernimmt die fristgerechte Einreichung.
Ja. Bei Bewährungsstrafen bleibt Ihnen die Haft erspart. Auch Haftaufschub oder Gnadengesuche sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ein Freispruch beendet das Verfahren vollständig. Sie gelten als unschuldig und erhalten keine Strafe oder Eintrag im Führungszeugnis.
Ein Tagessatz entspricht Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt die Gesamthöhe der Geldstrafe.
Eine Verständigung ist eine informelle Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Verfahrensergebnis – meist im Gegenzug für ein Geständnis.
Eine vollständige Schadenswiedergutmachung kann sich strafmildernd auswirken und in manchen Fällen sogar eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen.
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Geldstrafen. Bei Freiheitsstrafen oder Einträgen im Führungszeugnis kann es jedoch Einschränkungen geben. Ihr Anwalt berät Sie hierzu individuell.
In der Regel gar nicht. Die Hauptverhandlung ist zwar öffentlich. Probleme entstehen aber meist nur bei vorhandenem Medieninteresse. Ihr Anwalt achtet auf Diskretion und Schutz Ihrer Privatsphäre.

