Nachlassplanung mit Stiftungen und internationalen Trusts – Grenzüberschreitend gut beraten
Die Nachlassplanung mit Stiftungen und internationalen Trusts gewinnt zunehmend an Bedeutung – insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, internationalen Familienkonstellationen oder steuerlichen Optimierungszielen.
Unsere Kanzlei berät Sie kompetent und individuell bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung Ihrer Nachfolge über Ländergrenzen hinweg. Wir beraten und vertreten Sie unter Rückgriff auf ein internationales Netz aus ausländischen Experten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc.) u.a. bei der Errichtung, der Verwaltung und der Auflösung eines Trusts nach ausländischem Recht.
Dabei verfügen wir auch über langjährige Erfahrung bei der Auflösung sogenannter „irrevocable trusts“ und deren Transferierung nach Deutschland beispielsweise in eine nationale Stiftung und/oder in eine vergleichbare Treuhandlösung.
Wir unterstützen Sie …
- … durch eine Beratung zur Einbindung von Trusts und Stiftungen in Ihre Nachlassplanung
- … mit der Prüfung der Anerkennung ausländischer Trusts in Deutschland
- … bei der Gestaltung von Stiftungen nach deutschem Recht
- … mit der steuerlichen Bewertung und Optimierung
- … durch eine Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Registerstellen
Die Gestaltung von Nachfolgelösungen mit Trusts und Stiftungen erfordert tiefes Verständnis für nationales und internationales Erbrecht. Unsere Kanzlei begleitet Sie mit Erfahrung, Weitblick und juristischer Präzision – damit Ihr Vermögen auch über Grenzen hinweg sicher geregelt ist.
Was ist ein Trust – und wie unterscheidet er sich vom deutschen Recht?
Ein Trust ist ein Rechtsinstitut aus dem angloamerikanischen Raum (USA, UK, Kanada, Australien etc.), bei dem Vermögen vom sogenannten „Settlor“ auf einen „Trustee“ übertragen wird, der es zugunsten eines „Beneficiary“ verwaltet. Dabei wird das Eigentum gespalten:
- Der Trustee hält das formale Eigentum
- Der Begünstigte hat das wirtschaftliche Eigentum
Im deutschen Recht gibt es kein direktes Pendant zum Trust. Die Treuhand ist zwar ähnlich, aber rechtlich nicht identisch – insbesondere fehlt die dingliche Verselbstständigung des Vermögens, wie sie beim Trust üblich ist.
Stiftung als Instrument der Nachlassgestaltung
Die Stiftung ist ein bewährtes Mittel zur langfristigen Sicherung von Vermögenswerten und zur Verfolgung ideeller oder familiärer Zwecke. Sie kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden (§§ 80 ff. BGB).
Zu den typischen Einsatzbereichen zählen hierbei:
- Sicherung von Familienvermögen
- Förderung gemeinnütziger Zwecke
- Schutz von minderjährigen oder bedürftigen Angehörigen
Wir beraten Sie zur Errichtung, Satzungsgestaltung und steuerlichen Behandlung Ihrer Stiftung.
Typische Fragestellungen bei Trusts und Stiftungen im Erbrecht
Mandanten stellen häufig folgende Fragen:
- Kann ich einen Trust in Deutschland errichten?
Nein – das deutsche Recht kennt den Trust nicht. Allerdings kann ein im Ausland errichteter Trust unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden, z. B. durch die Haager Trust-Konvention. - Wie wird ein Trust in Deutschland steuerlich behandelt?
Die steuerliche Einordnung hängt davon ab, ob der Trust als transparente oder intransparente Vermögensmasse gilt. Nur bei Letzterem fällt das Vermögen nicht in den Nachlass und ist nicht erbschaftsteuerpflichtig. - Was passiert mit deutschen Vermögenswerten im Trust?
Die Übertragung deutscher Immobilien oder Gesellschaftsanteile auf einen Trust ist rechtlich schwierig, da der Trust nicht ins Grundbuch oder Handelsregister eingetragen werden kann. Hier ist ggf. ein Erbscheinverfahren erforderlich. - Wie kann ich eine Stiftung in meine Nachfolgeplanung einbinden?
Durch testamentarische Verfügung oder lebzeitige Gründung. Wir helfen Ihnen, die Stiftung rechtssicher zu gestalten und mit Ihrem Nachlass zu verknüpfen.
FAQ
Weil Sie damit Vermögen langfristig sichern, Streit vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen können. Stiftungen und Trusts sind besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen oder internationalen Familienkonstellationen.
Eine Stiftung ist ein deutsches Rechtsinstrument zur dauerhaften Zweckverfolgung mit eigenem Vermögen (§§ 80 ff. BGB). Ein Trust stammt aus dem angloamerikanischen Raum und trennt formales und wirtschaftliches Eigentum – der Trustee verwaltet das Vermögen für die Begünstigten.
- Die EU-Erbrechtsverordnung regelt, welches Erbrecht bei grenzüberschreitenden Fällen gilt.
- Die Haager Trust-Konvention ermöglicht die Anerkennung ausländischer Trusts.
- Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bestimmt die steuerliche Behandlung von Stiftungen und Trusts.
Nein – das deutsche Recht kennt den Trust nicht. Aber: Ein im Ausland errichteter Trust kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden, z. B. durch die Haager Trust-Konvention.
Das hängt davon ab, ob der Trust als transparent oder intransparent gilt. Nur bei intransparenten Trusts fällt das Vermögen nicht in den Nachlass und kann steuerlich anders behandelt werden. Wir prüfen das individuell für Sie.
Die Übertragung deutscher Immobilien oder Gesellschaftsanteile auf einen Trust ist rechtlich schwierig, da Trusts nicht ins Grundbuch oder Handelsregister eingetragen werden können. Wir beraten Sie zu Alternativen und rechtssicheren Lösungen.
Sie können eine Stiftung durch testamentarische Verfügung oder zu Lebzeiten gründen. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung der Satzung und der Einbindung in Ihre Nachlassplanung.



