Expertise | Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Unternehmensphasen

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für die Gründung, Organisation und Führung von Unternehmen.

Ob es um die Wahl der passenden Rechtsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder die Abwicklung von Konflikten im Gesellschafterkreis geht – gesellschaftsrechtliche Fragen sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Eine professionelle rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren und Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierfür spezialisierte, fachanwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.

Wir unterstützen Start-ups, mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter sowie vermögende Familien mit wirtschaftlichem Verständnis und langjähriger Erfahrung. Gemeinsam mit Ihnen – und in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberatern – erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anliegen.

Unsere Beratung deckt sämtliche Gesellschaftsformen ab – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kommanditgesellschaft (KG) über die GmbH und AG bis hin zur SE oder Stiftung.

Typische Themenfelder im Gesellschaftsrecht, in denen unsere Unterstützung regelmäßig gefragt ist, umfassen unter anderem:

  • Unternehmensgründung & Rechtsformwahl:
    Umfassende Begleitung bei der Gründung neuer Unternehmen und der Wahl der optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG oder Personengesellschaft). Wir beraten Sie zu Haftungsfragen und steuerlichen Rahmenbedingungen und führen Sie durch alle Formalitäten bis zur erfolgreichen Eintragung im Handelsregister.
  • Gesellschaftsverträge & Strukturierung:
    Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen etc.). Wir sorgen für klare, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelungen zur Organisation Ihrer Gesellschaft – von Stimmrechtsverteilungen bis zu Nachfolgeklauseln – und schaffen so rechtssichere Strukturen, die spätere Streitigkeiten vorbeugen.
  • Gesellschafterversammlungen & Beschlüsse:
    Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Wir stellen sicher, dass Einladungen form- und fristgerecht erfolgen und Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst sowie protokolliert werden. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen auf Versammlungen und in gerichtlichen Anfechtungsverfahren, falls Beschlüsse angefochten werden müssen.
  • Geschäftsführer-Verträge, Bestellung & Abberufung:
    Beratung zur Bestellung von Geschäftsführern und Ausarbeitung maßgeschneiderter Geschäftsführer-Anstellungsverträge (Regelungen zu Vergütung, Pflichten, Wettbewerbsverboten etc.). Ebenso unterstützen wir Sie bei der Abberufung oder Kündigung von Geschäftsführern – wir entwickeln konfliktarme Strategien und setzen Ihre Entscheidung rechtswirksam um, erforderlichenfalls auch vor Gericht.
  • Unternehmenskauf & -verkauf (M&A):
    Juristische Begleitung von Firmenkäufen oder -verkäufen. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte führen Ihre Transaktion in allen Phasen – von der ersten Vertraulichkeitsvereinbarung und Letter of Intent über die Due-Diligence-Prüfung bis zum Abschluss des Kaufvertrags. Wir achten darauf, dass Ihre Interessen vertraglich voll abgesichert sind und der Deal reibungslos gelingt.
  • Gesellschafterstreitigkeiten & Abfindung
    Kompetente Unterstützung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern – z. B. über die Wirksamkeit von Beschlüssen oder über Rechte und Pflichten im Gesellschaftsverhältnis. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten von Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse und beraten zu möglichen Schritten. In eskalierenden Situationen erarbeiten wir Lösungen wie die Kündigung oder Einziehung von Geschäftsanteilen und verhandeln über eine angemessene Abfindung ausscheidender Gesellschafter. Ihre Ansprüche setzen wir entschlossen durch – bei Bedarf auch mittels einstweiliger Verfügungen – oder wir helfen bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung.
  • Mitarbeiterbeteiligung:
    Beratung bei der Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (z. B. stille Beteiligungen, Aktienoptionsprogramme oder virtuelle Anteile). Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater erstellen die dafür erforderlichen Verträge und gestalten die Beteiligungsmodelle so, dass sie rechtssicher und attraktiv für beide Seiten sind.
  • Unternehmensnachfolge:
    Planung und Gestaltung der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation oder an externe Nachfolger. Wir entwickeln gemeinsam mit Unternehmern und Familien individuelle Nachfolgekonzepte – von der Übertragung von Gesellschaftsanteilen bis zur Neuordnung der Geschäftsführung – und berücksichtigen dabei erbrechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte, um einen reibungslosen Generationswechsel zu gewährleisten.
  • Umstrukturierung:
    Beratung begleiten Umstrukturierungen wie Umwandlungen, Fusionen oder Ausgliederungen, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen.

Unsere Kanzlei begleitet Sie von der Gründung über Vertragsgestaltungen bis zur Konfliktlösung – und steht Ihnen auch bei komplexen strategischen Weichenstellungen als starker Partner zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Erstberatung – wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Fachwissen und Weitblick in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen.