Geldwäsche

Geldwäsche & AML Package 2024 – Verteidigung im neuen EU-Rahmen

Mit dem AML Package 2024 hat die EU einen umfassenden neuen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen. Für Verteidiger bedeutet das: Die Anforderungen an Unternehmen steigen, die Ermittlungsbefugnisse werden ausgeweitet – und die Risiken für Mandanten nehmen zu.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist nach § 261 StGB strafbar. Der Tatbestand umfasst:

  • das Verbergen, Verschleiern oder Umwandeln von Vermögenswerten, die aus rechtswidrigen Taten stammen,
  • das Übertragen, Verwahren oder Verwenden solcher Vermögenswerte,
  • sowie das Ermöglichen oder Unterstützen solcher Handlungen.

Bereits die fahrlässige Annahme, dass Vermögenswerte aus einer Straftat stammen könnten, kann strafrechtlich relevant sein. Der Straftatbestand wurde zuletzt deutlich ausgeweitet und umfasst nun nahezu alle Vortaten.

Geldwäscheprävention nach dem GwG

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet bestimmte Berufsgruppen zur Mitwirkung bei der Geldwäscheprävention. Dazu gehören u. a.:

  • Banken und Finanzdienstleister
  • Immobilienmakler
  • Notare und Rechtsanwälte (bei bestimmten Tätigkeiten)
  • Kunsthändler und Auktionshäuser
  • Kryptodienstleister und Plattformanbieter

Pflichten nach dem GwG:

  • Identifizierung des Vertragspartners (Know Your Customer – KYC)
  • Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
  • Verdachtsmeldungen an die FIU bei Auffälligkeiten
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

Verstöße gegen das GwG können Bußgelder, berufsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Was ist neu durch das AML Package 2024?

  • Einführung der EU-Geldwäschebehörde AMLA (Sitz: Frankfurt, operativ ab 01.07.2025)
  • Einheitliche EU-Verordnung (AML-VO) mit direkt geltenden Pflichten für Unternehmen ab 10.07.2027
  • Erweiterter Kreis der Verpflichteten: u. a. Kryptodienstleister, Crowdfunding-Plattformen, Fußballvereine
  • Neue Sorgfaltspflichten bei Hochrisikostaaten und wirtschaftlich Berechtigten
  • FATF Travel Rule für Kryptotransfers (Geldtransfer-VO ab 30.12.2024)
  • Strafrechtlich relevante Sanktionen bei Verstößen gegen Finanzsanktionsvorgaben

Verteidigungsperspektive

  • Geldwäschevorwürfe betreffen zunehmend auch Berufsgeheimnisträger, Unternehmer und Berater
  • Ermittlungen stützen sich auf neue EU-weite Datenzugriffe (Transparenzregister, Kontenabrufverfahren)
  • Risiko der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Organisationsversäumnissen steigt
  • Frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend bei Verdachtsmeldungen, Durchsuchungen oder Kontensperrungen

FAQ – Häufige Fragen zur Geldwäsche, AML Package 2024 und Compliance

Die Verschleierung der Herkunft illegaler Vermögenswerte – z. B. durch Einzahlungen, Überweisungen oder Investitionen. Strafbar nach § 261 StGB.

Neben Banken und Finanzdienstleistern auch Kryptodienstleister, Immobilienmakler, Notare, Anwälte, Kunsthändler, Sportvereine und Plattformanbieter.

Bußgelder, Strafverfahren, Vermögensabschöpfung und Reputationsschäden – auch bei fahrlässiger Nichtbeachtung.

Die neue EU-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt. Sie übernimmt ab 2025 die Aufsicht über besonders risikobehaftete Unternehmen und koordiniert nationale Behörden.

Dienstleister müssen bei Transaktionen Informationen über Sender und Empfänger übermitteln – auch bei Wallets und Börsen.

Die natürliche Person, die letztlich Eigentümer oder Kontrolle über eine juristische Struktur hat – z. B. Gesellschafter, Treugeber oder faktischer Entscheidungsträger.

Eine Mitteilung an die Financial Intelligence Unit (FIU), wenn ein Unternehmen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennt – unabhängig von der Höhe des Betrags.

  • Durchführung einer unternehmensspezifischen Risikoanalyse
  • Einrichtung eines Geldwäschebeauftragten (bei bestimmten Schwellenwerten)
  • Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen (z. B. Schulungen, Kontrollsysteme)
  • Dokumentation und Aufbewahrung aller relevanten Prüf- und Identifizierungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Aktualisierung von Kundendaten und wirtschaftlich Berechtigten
  • Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Hochrisikostaaten und sanktionierten Personen

Ein unternehmensinternes System zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften – bestehend aus Richtlinien, Prozessen, IT-Tools und Kontrollmechanismen.

Abhängig von Branche und Unternehmensgröße. Verpflichtend z. B. für Kreditinstitute, Versicherungen und große Immobilienmakler. Auch freiwillig möglich zur Risikominimierung.

Regelmäßig – mindestens einmal jährlich. Schulungen müssen dokumentiert und auf die jeweilige Risikoklasse zugeschnitten sein.

Jede unterlassene oder fehlerhafte Umsetzung gesetzlicher Pflichten – z. B. fehlende Identifizierung, unterlassene Verdachtsmeldung oder mangelhafte Dokumentation.

  • Prüfung der Vorwürfe und der Ermittlungsgrundlagen
  • Schutz vor unzulässigen Maßnahmen (z. B. Kontensperrung, Durchsuchung)
  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Beratung zur Prävention und Aufbau eines rechtskonformen AML-Systems
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, FIU-Anfragen und internen Untersuchungen