Expertise | Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren

Ablauf, Rechte und anwaltliche Unterstützung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht – Ablauf, Rechte und anwaltliche Unterstützung

Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren – der ersten und entscheidenden Phase, in der sich entscheidet, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Für Betroffene ist diese Phase oft überraschend und belastend. Umso wichtiger ist es, die Abläufe zu kennen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was ist das Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung eines Anfangsverdachts auf eine steuerliche Straftat – meist Steuerhinterziehung (§ 370 AO), aber auch leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) oder andere Delikte. Es wird von der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft geführt und hat das Ziel, belastende oder entlastende Tatsachen zu ermitteln.

Wie beginnt das Ermittlungsverfahren?

Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Typische Auslöser sind:

  • Auffälligkeiten bei Betriebs- oder Außenprüfungen
  • Kontrollmitteilungen zwischen Finanzbehörden (z. B. bei Auslandskonten)
  • anonyme Anzeigen oder Hinweise Dritter
  • falsche oder unvollständige Angaben in Steuererklärungen
  • Verdacht auf Schwarzarbeit oder nicht deklarierte Einkünfte

Die Einleitung erfolgt meist schriftlich: Sie erhalten eine Mitteilung, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Darin werden Sie als „Beschuldigte*r“ benannt und über Ihre Rechte belehrt – insbesondere über Ihr Aussageverweigerungsrecht.

Was passiert im Ermittlungsverfahren?

Die Ermittlungsbehörden haben weitreichende Befugnisse. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
  • Beschlagnahme von Unterlagen, Datenträgern, Mobiltelefonen
  • Sicherstellung von Vermögenswerten (Kontenpfändung, Vermögensarrest)
  • Vernehmung von Zeugen oder der beschuldigten Person
  • Observationen oder verdeckte Ermittlungen in schweren Fällen

Diese Maßnahmen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen – meist mit richterlichem Beschluss. Ihr Anwalt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Maßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden.

Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren

Als Beschuldigte*r haben Sie wichtige Rechte:

- Aussageverweigerungsrecht: Sie dürfen jederzeit schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.
- Recht auf Verteidiger: Sie können jederzeit einen Anwalt hinzuziehen.
- Akteneinsicht: Nur Ihr Anwalt erhält Einblick in die Ermittlungsakte.
- Recht auf rechtmäßige Behandlung: Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig und gesetzlich zulässig sein.

Wichtig: Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Es schützt Sie vor voreiligen Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

Rolle des Anwalts im Ermittlungsverfahren

Ein erfahrener Strafverteidiger im Steuerrecht übernimmt:

  • Sofortige Beratung und Einschätzung der Lage
  • Beantragung von Akteneinsicht
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Kommunikation mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
  • Verhandlungen über eine Einstellung des Verfahrens oder einen Strafbefehl

Ziel ist es, das Verfahren möglichst früh zu beenden – idealerweise durch Einstellung ohne Sanktionen oder gegen Auflagen (§ 153a StPO).

Ausgang des Ermittlungsverfahrens

Das Ermittlungsverfahren kann auf verschiedene Weise enden:

- Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO)
- Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO)
- Anklageerhebung und Übergang ins Zwischenverfahren
- Strafbefehl (z. B. Geldstrafe ohne öffentliche Verhandlung)

Ein frühzeitiger anwaltlicher Eingriff kann entscheidend sein, um eine Eskalation zu verhindern.

FAQ – Häufige Fragen zum Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht

Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als Beschuldigter. Die Behörden prüfen, ob sich der Verdacht auf eine steuerliche Straftat bestätigt. Es handelt sich noch nicht um eine Anklage oder Verurteilung.

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Aussagen sollten nur nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen. Auch scheinbar harmlose Bemerkungen können später gegen Sie verwendet werden.

Nein, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, müssen Sie die Maßnahme dulden. Sie dürfen aber verlangen, dass Ihr Anwalt hinzugezogen wird und die Maßnahme überwacht.

Diese werden von den Ermittlungsbehörden ausgewertet. Ihr Anwalt kann später prüfen, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war und ggf. die Herausgabe beantragen.

Dabei werden Konten oder Vermögenswerte vorläufig gesperrt, um eine spätere Einziehung zu sichern. Ihr Anwalt kann prüfen, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist und ggf. dagegen vorgehen.

Er schützt Ihre Rechte, verhindert belastende Fehler und kann das Verfahren oft frühzeitig beenden – z. B. durch Einstellung oder Strafbefehl. Ohne anwaltliche Hilfe riskieren Sie unnötige Belastungen.

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Verhandlung – meist eine Geldstrafe. Sie können dagegen Einspruch einlegen. Wird kein Einspruch eingelegt, gilt der Strafbefehl als rechtskräftige Verurteilung.

Das kann sich strafmildernd auswirken und eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen. Eine vollständige Schadenswiedergutmachung ist ein starkes Argument für Milde.

Das hängt vom Umfang des Falls ab. Manche Verfahren dauern wenige Wochen, andere mehrere Monate – insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder umfangreicher Beweisaufnahme.

Davon ist dringend abzuraten. Ohne juristische Expertise riskieren Sie belastende Aussagen, verpasste Chancen oder unnötige Sanktionen.