Ob Erbstreit vermeiden oder lösen – Ihre rechtliche Unterstützung mit Fingerspitzengefühl
Erbstreitigkeiten gehören zu den emotional und rechtlich anspruchsvollsten Konflikten im Zivilrecht.
Wenn es um den Nachlass eines verstorbenen Angehörigen geht, prallen persönliche Erwartungen, familiäre Spannungen und juristische Regelungen oft aufeinander.
Unsere Anwälte stehen Ihnen als erfahrene und engagierte Partner zur Seite – mit fundierter Beratung, strategischer Prozessführung und einem klaren Blick für Ihre Interessen.
Typische Konfliktfelder im Erbrecht
Erbstreitigkeiten können viele Ursachen haben. Häufige Auslöser sind:
- Unklare oder widersprüchliche Testamente
→ z. B. fehlende Unterschrift, unklare Formulierungen oder mehrere Versionen - Pflichtteilsansprüche und deren Durchsetzung (§§ 2303 ff. BGB)
→ insbesondere bei Enterbung oder ungleichen Verteilungen - Streit innerhalb der Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB)
→ z. B. über die Verwaltung, Nutzung oder Verwertung von Nachlassgegenständen - Verweigerung der Mitwirkung bei der Erbauseinandersetzung
→ etwa bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder der Auszahlung von Vermächtnissen - Anfechtung von Erbausschlagungen (§§ 119, 142 BGB)
→ z. B. bei Irrtum über den Wert des Nachlasses - Zweifel an der Testierfähigkeit oder Einflussnahme Dritter (§§ 2229 ff. BGB)
→ z. B. bei Demenz oder Betreuung
Erbstreitigkeiten in der aktuellen, obergerichtlichen Rechtsprechung
Erbstreitigkeiten beschäftigten immer wieder nicht nur die Oberlandesgerichte, sondern auch den BGH.
In jüngster Zeit wurden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Praxis der Erbstreitigkeiten prägen, z.B.:
BGH, Urteil vom 02.07.2025 (Az. IV ZR 93/24)
Eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten eines Hausarztes ist nicht allein wegen berufsrechtlicher Vorschriften unwirksam. Die Testierfreiheit des Erblassers hat Vorrang, solange keine gesetzliche Grundlage für eine Einschränkung besteht.
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.07.2025 (Az. 8 W 56/24)
Die Geltendmachung eines Pflichtteils „gegen den Willen“ des überlebenden Ehegatten kann bereits dann vorliegen, wenn der Berechtigte konfrontativ auftritt – unabhängig davon, ob der Erbe sich verweigernd äußert.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.10.2024 (Az. 14 U 144/23)
Bei unklaren Testamenten geht die Auslegung zulasten desjenigen, der Rechte als Nacherbe beansprucht. Ein Nießbrauchsvermächtnis kann steuerlich günstiger und rechtlich wahrscheinlicher sein.
Unsere Leistungen im Bereich der Erbstreitigkeiten
Unsere Kanzlei vereint juristische Expertise mit menschlichem Verständnis.
Wir kennen die Dynamik familiärer Konflikte und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – außergerichtlich und vor Gericht. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Blick.
Wir bieten Ihnen:
- die Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- die Vertretung in Erbauseinandersetzungen und Teilungsverfahren
- die Anfechtung von Testamentsverfügungen
- die Begleitung bei Nachlassverzeichnissen und Erbscheinverfahren
- die strategische Prozessführung vor Nachlassgerichten
Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie zur Lösung Ihres Erbstreits.
FAQ
Ermittlungsbeamte wie die Polizei, Beamte des Finanzamts und des Zolls.
Ermittlungsbeamte haben den Verdacht einer Straftat, für die konkrete Anhaltspunkte bestehen, sog. Anfangsverdacht. Die Durchsuchung stellt dabei eine Ermittlungsmaßnahme mit dem Zweck des Auffindens und der Sicherung von Beweismitteln dar.
Eine Durchsuchung kann grundsätzlich bei allen Straftaten als Ermittlungsmaßnahme eingesetzt werden. In einigen Bereichen, wie z.B. der Wirtschaftskriminalität (Stichwort: Steuerhinterziehung) werden Durchsuchungen zur Sicherung von Beweismitteln häufig eingesetzt.
Eine Durchsuchung kann erfolgen
- bei der verdächtigten Person selbst
- bei Personen, die nicht selbst einer Straftat verdächtig sind. Bei solchen Personen darf eine Durchsuchung erfolgen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich in deren Räumlichkeiten bestimmte Beweismittel befinden.
Damit eine Dursuchung durchgeführt werden kann, muss
- der Verdacht einer Straftat bestehen (hierfür reichen konkreten Anhaltspunkte),
- ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen und
- die Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme verhältnismäßig sein.
Nach Eintreffen der Polizei wird Ihnen der Durchsuchungsbeschluss bekannt gemacht. Wenn nicht, sollten Sie sich diesen unbedingt vorlegen lassen. Nur dadurch verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Räume durchsucht werden dürfen.
Sodann werden alle Räumlichkeiten, die vom Durchsuchungsbeschluss umfasst sind, durchsucht. Verdächtige Gegenstände können zum Zwecke der Sicherung als Beweismittel sichergestellt werden.
Über die abgeschlossene Durchsuchung wird ein Protokoll gefertigt. Das Protokoll sollten Sie sich abschriftlich aushändigen lassen.
Als Betroffener einer Durchsuchung, sollten Sie sich an folgende Regeln halten:
- Regel Nr. 1 Bewahren Sie Ruhe!
- Regel Nr. 2 Machen Sie unter keinen Umständen eine Aussage!
- Regel Nr. 3 Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen!
- Regel Nr. 4 Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt!
- Regel Nr. 5 Ziehen Sie Zeugen hinzu!
- Regel Nr. 6 Lassen Sie beschlagnahmte Gegenstände versiegeln!
- Regel Nr. 7 Lassen Sie sich das Durchsuchungsprotokoll aushändigen!
Da Sie die einmal begonnene Durchsuchung grundsätzlich dulden müssen, gibt es nachträglich die Möglichkeit, gegen die Durchsuchung bzw. die Art und Weise vorzugehen.
In diesem Zusammenhang kann zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung durch ein Gericht Beschwerde eingelegt werden.
Auch kann ein Anwalt für Sie Akteneinsicht zu beantragen, um über die Hintergründe und Umfang der Durchsuchung mehr zu erfahren.
Ein Antrag auf Herausgabe der sichergestellten Gegenstände bietet sich an, sobald die für die Sicherstellung erforderlichen Voraussetzungen entfallen.
Weil beim Erben oft Emotionen, Erwartungen und rechtliche Regelungen aufeinandertreffen. Unklare Testamente, ungleiche Verteilungen oder fehlende Kommunikation führen schnell zu Konflikten – besonders unter Miterben.
Lassen Sie es rechtlich prüfen. Wir helfen Ihnen, die Formulierungen auszulegen und Ihre Ansprüche zu klären – auch wenn mehrere Versionen existieren oder die Testierfähigkeit des Erblassers fraglich ist.
Wenn Sie enterbt wurden oder zu wenig erhalten haben, steht Ihnen der Pflichtteil (§ 2303 BGB) zu. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn gegenüber den Erben durch – notfalls auch gerichtlich.
Dann liegt eine Erbauseinandersetzung vor.
Die Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) muss gemeinsam entscheiden – etwa über Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu vertreten und eine faire Lösung zu finden.
Ja – wenn Sie sich z. B. über den Wert des Nachlasses geirrt haben, kann eine Anfechtung (§§ 119, 142 BGB) möglich sein. Wir prüfen Ihre Chancen und begleiten Sie im Verfahren.
Dann kann das Testament angefochten werden – etwa bei Demenz oder wenn Dritte Einfluss genommen haben (§§ 2229 ff. BGB). Wir prüfen die Umstände und vertreten Sie vor dem Nachlassgericht.



