Expertise | Abwicklung von Erbschaften

Abwicklung von Erbschaften

Ihre Kanzlei für rechtssichere Nachlassregelung

Ein Todesfall bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Aufgaben.

Die Abwicklung einer Erbschaft ist oft komplex – insbesondere bei mehreren Erben, Immobilienbesitz, Unternehmensanteilen oder offenen Verbindlichkeiten.

Unsere Kanzlei steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um den Nachlass rechtssicher, effizient und konfliktfrei zu regeln.

Was passiert, wenn eine „Erbschaft abgewickelt“ wird?

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen automatisch auf die Erben über – dieser Vorgang wird als Universalsukzession bezeichnet (§ 1922 BGB).

Die Erben treten in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschließlich Schulden (§ 1967 BGB).

Die Abwicklung der Erbschaft umfasst in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Punkte:

  • die Sichtung und Sicherung des Nachlasses
  • die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • die Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
  • die Klärung von Erbengemeinschaften
  • die Erbschaftsteuererklärung
  • ggf. die Beantragung eines Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB)

Typische Probleme bei der Nachlassabwicklung

Viele Erben stehen vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen:

  • Unklarheiten über den Umfang des Nachlasses: Oft fehlen vollständige Informationen zu Konten, Immobilien oder Wertgegenständen. Ein Nachlassverzeichnis ist hier unerlässlich (§ 2001 BGB).
  • Streit in der Erbengemeinschaft: Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Das führt häufig zu Konflikten über Verwertung, Nutzung oder Teilung des Nachlasses.
  • Schulden im Nachlass: Erben haften grundsätzlich für die Verbindlichkeiten des Erblassers (§ 1967 BGB). Eine Nachlassverwaltung (§§ 1981 ff. BGB) oder Erbausschlagung (§§ 1942 ff. BGB) kann sinnvoll sein, um persönliche Haftung zu vermeiden.
  • Pflichtteilsansprüche: Enterbte Angehörige können ihren Pflichtteil geltend machen (§ 2303 BGB). Die Berechnung und Auszahlung muss korrekt erfolgen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  • Immobilien und Unternehmen: Besonderheiten bei der Bewertung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien oder Unternehmensanteilen erfordern juristische und steuerliche Expertise.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine effiziente Abwicklung der Nachfolge

Gerade dann, wenn immaterielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Unternehmen oder der klassische Familienbetrieb oder aber Immobiliengesellschaften zur Erbmasse gehören, ist eine professionelle Abwicklung der Erbschaft unverzichtbar.

Leider findet sich in der Praxis immer wieder die Situation vor, in der der Erblasser an fast alles, nur nicht an die ordnungsgemäße Abwicklung der Erbschaft selbst gedacht hat.

Auch hier gilt es grundsätzlich (wenn auch nicht um jeden Preis), jedenfalls gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine Einigung unter den beteiligten Miterben und Vermächtnisnehmern möglichst zeitnah herbeizuführen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erbschaftsabwicklung:

  • Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Erstellung und Prüfung von Nachlassverzeichnissen
  • Vertretung in Erbengemeinschaften und bei Pflichtteilsforderungen
  • Erbscheinsverfahren und Kommunikation mit Nachlassgerichten
  • Steuerliche Beratung zur Erbschaftsteuer
  • Begleitung bei der Verwertung von Immobilien und Unternehmensanteilen

FAQ

Das heißt: Alles regeln, was nach dem Tod eines Menschen mit seinem Vermögen passiert.
Dazu gehören z. B. Konten, Immobilien, Schulden und persönliche Gegenstände. Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten (§ 1922 BGB).

Ja.
Als Erbe haften Sie grundsätzlich für alle Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Wenn der Nachlass überschuldet ist, können Sie die Erbschaft ausschlagen (§ 1942 BGB) oder eine Nachlassverwaltung beantragen (§§ 1981 ff. BGB), um Ihre eigene Haftung zu vermeiden.

Ein Nachlassverzeichnis listet alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen auf (§ 2001 BGB). Es hilft, den Überblick zu behalten und Pflichtteilsansprüche korrekt zu berechnen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung.

Dann entsteht eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden – z. B. über die Nutzung oder den Verkauf von Immobilien. Das führt oft zu Streit. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu vertreten und Lösungen zu finden.

Pflichtteilsberechtigte – z. B. Kinder oder Ehepartner – haben Anspruch auf einen Teil des Nachlasses (§ 2303 BGB), auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir berechnen die Ansprüche und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.

Diese Vermögenswerte sind oft schwer zu bewerten und zu verwalten. Wir beraten Sie zur Verwertung, steuerlichen Behandlung und rechtlichen Besonderheiten – damit keine Fehler passieren.

Ein Erbschein (§§ 2353 ff. BGB) ist oft nötig, um gegenüber Banken oder Behörden Ihre Erbenstellung nachzuweisen. Wir begleiten Sie im Erbscheinsverfahren und übernehmen die Kommunikation mit dem Nachlassgericht.

Da Sie die einmal begonnene Durchsuchung grundsätzlich dulden müssen, gibt es nachträglich die Möglichkeit, gegen die Durchsuchung bzw. die Art und Weise vorzugehen.

In diesem Zusammenhang kann zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung durch ein Gericht Beschwerde eingelegt werden.

Auch kann ein Anwalt für Sie Akteneinsicht zu beantragen, um über die Hintergründe und Umfang der Durchsuchung mehr zu erfahren.

Ein Antrag auf Herausgabe der sichergestellten Gegenstände bietet sich an, sobald die für die Sicherstellung erforderlichen Voraussetzungen entfallen.