Erbstreitigkeiten

Ob Erbstreit vermeiden oder lösen – Ihre rechtliche Unterstützung mit Fingerspitzengefühl

Erbstreitigkeiten und Erbrechtsprozesse gehören zu den emotional und rechtlich anspruchsvollsten Konflikten im Zivilrecht. Manchmal ist die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts und Prozessanwalts leider unvermeidlich.

Wenn es um den Nachlass eines verstorbenen Angehörigen geht, prallen persönliche Erwartungen, familiäre Spannungen und juristische Regelungen oft aufeinander.

Unsere Anwälte stehen Ihnen als langjährig erfahrene und engagierte Partner zur Seite – mit fundierter Beratung, strategischer Prozessführung und einem klaren Blick für Ihre Interessen.

Typische Konfliktfelder im Erbrecht

Erbstreitigkeiten können viele Ursachen haben. Häufige Auslöser sind:

  • Unklare oder widersprüchliche Testamente
    → z. B. fehlende Unterschrift, unklare Formulierungen oder mehrere Versionen
  • Pflichtteilsansprüche und deren Durchsetzung (§§ 2303 ff. BGB)
    → insbesondere bei Enterbung oder ungleichen Verteilungen
  • Streit innerhalb der Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB)
    → z. B. über die Verwaltung, Nutzung oder Verwertung von Nachlassgegenständen
  • Verweigerung der Mitwirkung bei der Erbauseinandersetzung
    → etwa bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder der Auszahlung von Vermächtnissen
  • Anfechtung von Erbausschlagungen (§§ 119, 142 BGB)
    → z. B. bei Irrtum über den Wert des Nachlasses
  • Zweifel an der Testierfähigkeit oder Einflussnahme Dritter (§§ 2229 ff. BGB)
    → z. B. bei Demenz oder Betreuung

Erbstreitigkeiten in der aktuellen, obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung

Erbstreitigkeiten beschäftigten immer wieder nicht nur die Oberlandesgerichte, sondern auch den BGH.

In jüngster Zeit wurden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Praxis der Erbstreitigkeiten prägen, z.B.:

BGH, Urteil vom 02.07.2025 (Az. IV ZR 93/24)
Eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten eines Hausarztes ist nicht allein wegen berufsrechtlicher Vorschriften unwirksam. Die Testierfreiheit des Erblassers hat Vorrang, solange keine gesetzliche Grundlage für eine Einschränkung besteht.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.07.2025 (Az. 8 W 56/24)
Die Geltendmachung eines Pflichtteils „gegen den Willen“ des überlebenden Ehegatten kann bereits dann vorliegen, wenn der Berechtigte konfrontativ auftritt – unabhängig davon, ob der Erbe sich verweigernd äußert.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.10.2024 (Az. 14 U 144/23)
Bei unklaren Testamenten geht die Auslegung zulasten desjenigen, der Rechte als Nacherbe beansprucht. Ein Nießbrauchsvermächtnis kann steuerlich günstiger und rechtlich wahrscheinlicher sein.

Unsere Leistungen im Bereich der Erbstreitigkeiten

Unsere Kanzlei vereint juristische Expertise mit menschlichem Verständnis.

Wir kennen die Dynamik familiärer Konflikte und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – außergerichtlich und vor Gericht. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Blick.

Wir bieten Ihnen:

  • die Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • die Vertretung in Erbauseinandersetzungen und Teilungsverfahren
  • die Anfechtung von Testamentsverfügungen
  • die Begleitung bei Nachlassverzeichnissen und Erbscheinverfahren
  • die strategische Prozessführung vor Nachlassgerichten

Besuchen Sie für weitergehende Informationen auch unsere Seite zur erbrechtlichen Beratung und Gestaltung und zur Abwicklung von Erbschaften.

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie zur Lösung Ihres Erbstreits.

FAQ

Weil beim Erben oft Emotionen, Erwartungen und rechtliche Regelungen aufeinandertreffen. Unklare Testamente, ungleiche Verteilungen oder fehlende Kommunikation führen schnell zu Konflikten – besonders unter Miterben.

Lassen Sie es rechtlich prüfen. Wir helfen Ihnen, die Formulierungen auszulegen und Ihre Ansprüche zu klären – auch wenn mehrere Versionen existieren oder die Testierfähigkeit des Erblassers fraglich ist.

Wenn Sie enterbt wurden oder zu wenig erhalten haben, steht Ihnen der Pflichtteil (§ 2303 BGB) zu. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn gegenüber den Erben durch – notfalls auch gerichtlich.

Dann liegt eine Erbauseinandersetzung vor.

Die Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) muss gemeinsam entscheiden – etwa über Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu vertreten und eine faire Lösung zu finden.

Ja – wenn Sie sich z. B. über den Wert des Nachlasses geirrt haben, kann eine Anfechtung (§§ 119, 142 BGB) möglich sein. Wir prüfen Ihre Chancen und begleiten Sie im Verfahren.

Dann kann das Testament angefochten werden – etwa bei Demenz oder wenn Dritte Einfluss genommen haben (§§ 2229 ff. BGB). Wir prüfen die Umstände und vertreten Sie vor dem Nachlassgericht.