Erbstreitigkeiten

Ob Erbstreit vermeiden oder lösen – Ihre rechtliche Unterstützung mit Fingerspitzengefühl

Erbstreitigkeiten und Erbrechtsprozesse gehören zu den emotional und rechtlich anspruchsvollsten Konflikten im Zivilrecht. Manchmal ist die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts und Prozessanwalts leider unvermeidlich.

Wenn es um den Nachlass eines verstorbenen Angehörigen geht, prallen persönliche Erwartungen, familiäre Spannungen und juristische Regelungen oft aufeinander.

Unsere Anwälte stehen Ihnen als langjährig erfahrene und engagierte Partner zur Seite – mit fundierter Beratung, strategischer Prozessführung und einem klaren Blick für Ihre Interessen.

Typische Konfliktfelder im Erbrecht

Erbstreitigkeiten können viele Ursachen haben. Häufige Auslöser sind folgende Rechtsthemen:

Unklare oder widersprüchliche Testamente

Bei fehlender Unterschrift, unklaren Formulierungen oder mehreren Versionen eines Testaments kann es zu Unklarheiten und Widersprüchen kommen.

Pflichtteilsansprüche und deren Durchsetzung (§§ 2303 ff. BGB)

Insbesondere eine Enterbung oder eine ungleiche Verteilung kann zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen, die wir für Sie prüfen und durchsetzen.

Streit innerhalb der Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB)

Erbstreitigkeiten z.B. über die Verwaltung, Nutzung oder Verwertung von Nachlassgegenständen sind nicht selten.

Verweigerung der Mitwirkung bei der Erbauseinandersetzung

Miterben verweigern gelegentlich aus unterschiedlichsten Motiven heraus etwa bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder der Auszahlung von Vermächtnissen ihre notwendige und auch objektiv sinnvolle Zustimmung.

Anfechtung von Erbausschlagungen (§§ 119, 142 BGB)

Erbausschlagungen können u.U. anfechtbar sein, wenn z. B. bei Abgabe der Willenserklärung ein Irrtum über den Wert des Nachlasses vorlag.

Zweifel an der Testierfähigkeit oder Einflussnahme Dritter (§§ 2229 ff. BGB)

Beispielsweise können bei vorliegender Demenz oder angeordneter Betreuung des Erblassers Zweifel an der Testierfähigkeit begründet sein. Das gilt auch, wenn z.B. Dritte Einfluss auf die Anfertigung einer letztwilligen Verfügung genommen haben.

Erbstreitigkeiten in der aktuellen, obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung

Erbstreitigkeiten beschäftigten immer wieder nicht nur die Oberlandesgerichte, sondern auch den BGH. In jüngster Zeit wurden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Praxis der Erbstreitigkeiten prägen, z.B.:

BGH, Urteil vom 02.07.2025 (Az. IV ZR 93/24)

Eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten eines Hausarztes ist nicht allein wegen berufsrechtlicher Vorschriften unwirksam. Die Testierfreiheit des Erblassers hat Vorrang, solange keine gesetzliche Grundlage für eine Einschränkung besteht.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.07.2025 (Az. 8 W 56/24)

Die Geltendmachung eines Pflichtteils „gegen den Willen“ des überlebenden Ehegatten kann bereits dann vorliegen, wenn der Berechtigte konfrontativ auftritt – unabhängig davon, ob der Erbe sich verweigernd äußert.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.10.2024 (Az. 14 U 144/23)

Bei unklaren Testamenten geht die Auslegung zulasten desjenigen, der Rechte als Nacherbe beansprucht. Ein Nießbrauchsvermächtnis kann steuerlich günstiger und rechtlich wahrscheinlicher sein.

Unsere Leistungen im Bereich der Erbstreitigkeiten

Unsere Kanzlei vereint juristische Expertise mit menschlichem Verständnis.

Wir kennen die Dynamik familiärer Konflikte und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – außergerichtlich und vor Gericht. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Blick.

Wir bieten Ihnen u.a. nachfolgende anwaltliche Dienstleistungen an:

  • die Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • die Vertretung in Erbauseinandersetzungen und Teilungsverfahren
  • die Anfechtung von Testamentsverfügungen
  • die Begleitung bei Nachlassverzeichnissen und Erbscheinverfahren
  • die strategische Prozessführung vor Nachlassgerichten

Besuchen Sie für weitergehende Informationen auch unsere Seite zur erbrechtlichen Beratung und Gestaltung und zur Abwicklung von Erbschaften.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht sitzt mitten in Köln. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit und auch in grenzüberschreitenden und internationalen Erbstreitigkeiten seit Jahren mit Diskretion und Kompetenz.

Gerade die internationale Vermögensnachfolge und die Beilegung grenzüberschreitender erbrechtlicher Streitigkeiten u.a. im Europäischen Raum ist seit Jahren eine unserer Kernkompetenzen.

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie zur Lösung Ihres Erbstreits.

FAQ

Erbstreitigkeiten entstehen häufig, weil beim Erben oft Emotionen, Erwartungen und rechtliche Regelungen aufeinandertreffen. Unklare Testamente, ungleiche Verteilungen oder fehlende Kommunikation führen schnell zu Konflikten besonders unter Miterben.

Lassen Sie das Testament bei Unklarheiten und/oder Widersprüchen umgehend rechtlich prüfen. Wir helfen Ihnen, die Formulierungen auszulegen und Ihre Ansprüche zu klären, auch wenn mehrere Versionen einer letztwilligen Verfügung existieren oder die Testierfähigkeit des Erblassers fraglich ist.

Wenn Sie enterbt wurden oder trotz formaler Erbeinsetzung zu wenig erhalten haben, steht Ihnen der Pflichtteil (§ 2303 BGB) zu. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn gegenüber den Erben durch. Das tun wir notfalls auch gerichtlich.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten unter den Miterben ist eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung häufig in Gefahr oder rückt in weite Ferne.

Die Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) muss gemeinsam entscheiden etwa über Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu vertreten und eine faire Lösung zu finden.

Eine Erbausschlagung kann (allerdings nur unter Überwindung erheblicher rechtlicher Hürden) rückgängig gemacht werden, wenn Sie sich z. B. über den Wert des Nachlasses geirrt haben. In einem solchen Fall kann eine Anfechtung (§§ 119, 142 BGB) möglich sein. Wir prüfen Ihre Chancen und begleiten Sie im Verfahren der Anfechtung.

Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers kann das Testament angefochten werden. Derartige Zweifel können etwa bei Demenz gegeben sein oder aber dann, wenn z.B. Dritte unrechtmäßigen Einfluss auf den Erblasser genommen haben (§§ 2229 ff. BGB). Wir prüfen die Umstände und vertreten Sie außergerichtlich und auch gerichtlich sowie insbesondere vor dem Nachlassgericht.