Blog | Erbrecht und Nachfolgeplanung | Erben über Grenzen hinweg: Was Sie zum internationalen Erbrecht wissen sollten

Erben über Grenzen hinweg: Was Sie zum internationalen Erbrecht wissen sollten

Die Globalisierung macht auch vor dem Erbrecht nicht halt. Immer mehr Menschen leben, arbeiten oder besitzen Vermögen in mehreren Ländern – etwa eine Ferienimmobilie auf Mallorca oder ein Bankkonto in der Schweiz. Doch was passiert im Todesfall? Welches Erbrecht gilt? Und wie lässt sich der Nachlass rechtssicher und steuerlich sinnvoll gestalten?

Neue Gestaltungsmöglichkeiten ab 2025

Mit der internationalen Erbrechtsreform 2025 ergeben sich neue Optionen für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitz im Ausland. Besonders relevant ist dies für:

  • Schweizer mit Zweitpass (z. B. DE, FR, IT, USA)
  • Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Personen mit Vermögen im Ausland, etwa Immobilien auf Mallorca
  • Grenzgänger oder Empfänger ausländischer Renten

Seit 2025 ist es möglich, im Testament ausdrücklich festzulegen, dass das Erbrecht eines Heimatstaates gelten soll – selbst wenn der Wohnsitz beispielsweise in der Schweiz liegt. Dies erlaubt eine gezielte Gestaltung von Pflichtteilsregelungen und steuerlichen Aspekten.

Beispiel Mallorca: Ferienhaus im Nachlass

Wer etwa ein Ferienhaus auf Mallorca besitzt, muss beachten, dass spanisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann – insbesondere, wenn keine klare Rechtswahl getroffen wurde. Spanien kennt andere Pflichtteilsregelungen und steuerliche Vorgaben als Deutschland oder die Schweiz. Eine frühzeitige testamentarische Festlegung kann hier Klarheit schaffen und Konflikte vermeiden.

Beispiel Schweiz: Doppelbürger mit deutschem Pass

Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz kann künftig wählen, ob deutsches oder schweizerisches Erbrecht gelten soll. Dies betrifft nicht nur die Verteilung des Nachlasses, sondern auch die Zuständigkeit der Behörden. Die Reform erlaubt es, Pflichtteilsansprüche zu modifizieren und steuerliche Vorteile zu nutzen, sofern die Rechtswahl korrekt dokumentiert ist. [justis.ch]

Was ist zu beachten?

Die Rechtswahl ist nur gültig, wenn:

  • sie ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag festgehalten ist,
  • das gewählte Recht zu einem eigenen Heimatstaat gehört,
  • – im Fall eines grenzüberschreitenden Bezugs zur Schweiz – keine Verstöße gegen den schweizerischen ordre public vorliegen.

Die Dokumentation sollte formell korrekt erfolgen – idealerweise im Zuge einer juristischen Beratung und Begleitung bzw. durch einen Notar.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend

Als Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des internationalen Erbrechst unterstützen wir Sie bei der Nachlassplanung über Ländergrenzen hinweg. Ob Sie Vermögen in der Schweiz, auf Mallorca oder anderswo besitzen – wir helfen Ihnen, rechtssicher und steuerlich optimiert zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – damit Ihr letzter Wille auch international Bestand hat.