Anforderungen der BaFin / Strafverfahren und Bußgeldverfahren
Kryptowährungen und E-Geld unterliegen ebenfalls der Kontrolle und Regulierung durch die BaFin, deren gesetzliche Grundlage die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist, die ab dem 30.12.2024 gilt – teilweise bereits ab dem 30.06.2024.
Wir sitzen in Köln und beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Angelegenheiten rund um die Themen Kryptowährungen und E-Geld gegenüber der BaFin.
Unsere Fachanwälte sind zudem langjährig versierte Strafverteidiger, die Sie zudem begleiten, sollte die BaFin oder die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Verletzung von Vorschriften zur Regulierung von Kryptowährungen und E-Geld Strafverfahren oder Bußgeldverfahren einleiten.
Was steht unter der Aufsicht und Kontrolle der BaFin?
Die BaFin unterscheidet drei Arten von Kryptowerten:
- Vermögenswertereferenzierte Token (ART)
→ Token, die an einen oder mehrere Vermögenswerte gekoppelt sind (z. B. Stablecoins) - E-Geld-Token (EMT)
→ Token, die als elektronisches Geld gelten und auf eine gesetzliche Währung lauten - Andere Kryptowerte
→ z. B. Utility Token, die keinen Bezug zu Vermögenswerten oder Währungen haben
Anforderungen der BaFin an Unternehmen
Zulassung und Erlaubnis
- Erlaubnispflicht für Emittenten und Anbieter von ART und EMT
- Antrag auf Zulassung zum Handel erforderlich
Whitepaper-Pflicht
- Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers mit Angaben zu Risiken, Technologie, Geschäftsmodell und Rechten der Nutzer
- Prüfung durch die BaFin vor öffentlichem Angebot oder Handelszulassung
Wohlverhaltens- und Transparenzpflichten
Für Anbieter „anderer Kryptowerte“ gelten:
- Informationspflichten gegenüber Nutzern
- Anforderungen an die IT-Sicherheit und Verwahrung
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Geldwäscheprävention
- Verpflichtung zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG)
- Einrichtung interner Sicherungsmaßnahmen
Outsourcing und IT-Sicherheit
- Anforderungen an Dienstleister und technische Infrastruktur
- Schutz der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
FAQs zu Kryptowerten und E-Geld
Ein Kryptowert ist eine digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts, die mittels Distributed-Ledger-Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.
Wenn Sie als Unternehmen vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token öffentlich anbieten oder deren Handel ermöglichen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach MiCAR.
Ein Whitepaper ist ein verpflichtendes Dokument, das alle relevanten Informationen über den Kryptowert enthält – z. B. technische Grundlagen, Risiken, Rechte der Nutzer und Geschäftsmodell.
Die BaFin kann Maßnahmen wie Untersagung, Bußgelder oder die Einschaltung der Staatsanwaltschaft ergreifen.
Ein spezialisierter Anwalt hilft bei:
- Prüfung der Erlaubnispflicht
- Begleitung / Durchführung des Zulassungsverfahrens
- Erstellung und Prüfung von Whitepapern
- Kommunikation mit der BaFin
- Verteidigung bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen
- Gestaltung rechtssicherer Geschäftsmodelle


