Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Anwaltliche Verteidigung im Steuerstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie als versierte Verteidiger und Anwälte im Steuerstrafrecht in allen Bereichen des Steuerstrafrechts mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz sowie Diskretion. Vertrauen Sie unserem Team aus Strafverteidigern.

Als Steuerstrafverteidiger stehen wir Ihnen in sämtlichen Stadien des Steuerstrafrechts von der präventiven Beratung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung im Anklageverfahren vertrauensvoll zur Seite.

Wir arbeiten stets eng mit Ihrem Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer zusammen oder ziehen weitere steuerliche Berater aus unserem Netzwerk hinzu, um die bestmögliche Beratung und Vertretung bzw. Verteidigung für Sie sicherzustellen.

Unsere Erfahrung und Expertise sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht gewährleistet eine ganzheitliche rechtsanwaltliche Interessenvertretung im Steuerstrafrecht auf höchstem Niveau.

Steuerstraftaten (Zollstraftaten) sind in § 369 Abs. 1 AO geregelt. Die Steuerhinterziehung ist in § 370 AO normiert, die strafbefreiende Selbstanzeige in § 371 AO.

Leistungsspektrum

Ihre Rechtsanwälte und Verteidiger aus Köln beraten und vertreten Sie im Steuerstrafrecht bundesweit und international.

Häufige Themen und Beratungsschwerpunkte im Steuerstrafrecht sind:

  • Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen jeglicher Art
  • Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 AO)
  • Steuerstraftaten
  • Strafzumessung
  • steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren anlässlich von Betriebsprüfungen / Außenprüfungen
  • Maßnahmen der Steuerfahndung (Durchsuchung und Beschlagnahme)
  • Ermittlungen der Steuerfahndung (Zollfahndung) nach § 208 Abs. 1 AO
  • Untersuchungshaft
  • Haftbefehl, europäischer Haftbefehl und internationaler Haftbefehl
  • Vertretung und Kommunikation gegenüber Interpol (IKPO)
  • Briefkastenfirmen
  • Offshore-Unternehmen und Steueroasen
  • Umsatzsteuerkarusselle
  • Schwarzgeld (auf Auslandskonten oder in Erbschaften)
  • Auslieferungen bei Untersuchungshaft oder Aufenthalt in einem anderen Land
  • Überprüfung gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen und Umstrukturierungen
  • Verteidigung im Anklageverfahren vor den Strafgerichten (Zwischenverfahren und Hauptverfahren)
  • Revision in Strafsachen
  • Selbstanzeige

Internationales Steuerstrafrecht

Unsere internationale Expertise aus zahlreichen grenzüberschreitenden und internationalen Steuerstrafverfahren steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.

Über internationales Know-How und praktische Erfahrung verfügt unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht auch in anderen Rechtsgebieten, die teilweise Überschneidungen zum (internationalen) Steuerstrafrecht aufweisen.

So verfügen wir ebenfalls über jahrelange Erfahrung in der internationalen Vermögensnachfolge sowie in den Bereichen Stiftung und ausländischer Trust. Auch dürfen wir in diesem Zusammenhang generell auf die Themengebiete grenzüberschreitendes Erbrecht und grenzüberschreitendes Wirtschaftsrecht verweisen.

Weiterführende Themen

Zu nachfolgenden Bereichen betreffend das Steuerstrafrecht stehen Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung:

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sitzen mitten in Köln und verteidigen Sie bundesweit vor allen Strafgerichten und gegenüber allen Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften. Auch sind wir international oder in grenzüberschreitenden Strafverfahren für Sie tätig.