Regressverfahren gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Falschberatung
Regressverfahren gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Worum geht es dabei?
Wenn Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer fehlerhafte Empfehlungen geben – etwa zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Fristen, Offenlegungspflichten oder zur steuerlichen Bewertung von Sachverhalten – kann dies zu erheblichen finanziellen Schäden führen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Schadensersatz im Rahmen eines Regressverfahrens geltend zu machen.
Unsere anwaltliche Unterstützung in Regressverfahren gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Analyse und Prüfung
- Bewertung der Beratungssituation und des Mandatsverhältnisses
- Prüfung auf Pflichtverletzungen und Sorgfaltspflichten
- Ermittlung der Kausalität zwischen Falschberatung und Schaden
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
Außergerichtliche Vertretung
- Fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen
- Kommunikation mit dem Berater und dessen Haftpflichtversicherung
- Erstellung fundierter Anspruchsschreiben
- Verhandlung über Vergleichslösungen
Gerichtliche Prozessführung
- Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht
- Beweissicherung
- Strategische Prozessführung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Durchführung einer etwaigen Berufung
Spezialfälle
- Regress bei unterlassener Selbstanzeigeberatung
- Regress bei fehlerhafter Gestaltung von Betriebsaufspaltungen, Umwandlungen oder Holdingstrukturen
- Regress bei versäumten Fristen oder falscher Einschätzung steuerlicher Risiken
- Regress im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren
Unsere Anwälte und Fachanwälte
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Wir sitzen in Köln, unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie bundesweit und grenzüberschreitend kompetent mit jahrzehntelanger Erfahrung.
FAQs zu steuerrechtlichen Regressverfahren gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gegen seine berufsrechtlichen Pflichten verstößt – etwa durch unvollständige oder fehlerhafte Auskünfte, unterlassene Hinweise auf Risiken oder falsche Einschätzung steuerlicher Folgen einschließlich der steuerrechtlich unzutreffenden Bewertung von Sachverhalten und daraus folgender falscher oder unvollständiger Handlungsempfehlungen an den Mandanten.
- Steuerliche Nachzahlungen
- Säumniszuschläge und Zinsen
- Kosten für nachträgliche Umstrukturierungen
- ggfls. Honorare für neue Berater
- Prozesskosten und ggf. Strafverteidigungskosten
- Mandatsunterlagen (Verträge, E-Mails, Gesprächsnotizen etc.)
- Steuerbescheide und Prüfungsberichte
- ggfls. Sachverständigengutachten
- Zeugenaussagen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese übernimmt in der Regel berechtigte Schadensersatzforderungen. Die Deckungssumme kann jedoch begrenzt sein.
Dann prüfen wir die Beweislage und setzen Ihre Ansprüche ggf. gerichtlich durch. Auch „indirekte“ Beweise – etwa Rechnungen, interne Vermerke oder Zeugenaussagen – können entscheidend sein.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Falschberatung und dem Schaden Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). In Einzelfällen gelten längere Fristen.
Ja. Wenn mehrere Berufsträger beteiligt waren oder die Beratung über eine Sozietät erfolgte, kann auch die Kanzlei gesamtschuldnerisch haften.
- Klageeinreichung beim zuständigen Gericht
- Schriftwechsel mit der Gegenseite
- ggfls. Beweisaufnahme
- Abschluss durch Urteil oder Vergleich
- ggfls. sich anschließende Berufung und/oder Revision
Dann prüfen wir zusätzlich die Möglichkeit, Regress für Verteidigungskosten und Folgeschäden geltend zu machen.
Zudem bestellen wir uns zu Ihren Verteidigern, um Sie auch steuerstrafrechtlich ganzheitlich zu beraten und zu vertreten.


