Schutz kreativer Werke und kompetente Rechtsberatung
Kreative Leistungen – wie Texte, Bilder, Musik oder Software – sind das Herzstück vieler Geschäftsmodelle. Entsprechend wichtig ist ihr wirksamer rechtlicher Schutz, vor allem in der modernen Medien- und Digitalwirtschaft. Als zentrales Rechtsgebiet unserer Informationsgesellschaft hat das Urheberrecht in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen in diesem dynamischen Umfeld hoch spezialisierte fachanwaltliche Beratung, wobei wir aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Medien- und Entertainmentbranche schöpfen.
Start-ups, mittelständische Unternehmen sowie Designer und Kunstschaffende zählen gleichermaßen zu unseren Mandanten. Wir unterstützen kreative Urheber – etwa Autoren, Künstler oder Fotografen – ebenso wie deren wirtschaftliche Partner (Agenturen, Verlage, Produktionsfirmen) dabei, ihre Werke optimal zu schützen und zu verwerten. Dabei behalten wir stets die aktuellen Herausforderungen neuer digitaler Nutzungs- und Verwertungsarten im Blick und entwickeln vorausschauende Lösungen für Ihre Anliegen.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Bereich Urheberrecht umfassen unter anderem:
- Prozessführung (Litigation):
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Ihre Interessen engagiert vor allen Zivilgerichten. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – gerichtlich wie außergerichtlich – oder wehren unberechtigte Forderungen der Gegenseite entschieden ab. Dank umfassender Prozesserfahrung im Urheberrecht wählen wir stets die richtige Strategie, um Ihre Rechte effektiv zu schützen. - Beratung bei der Rechteverwertung:
Wir beraten Urheber und Rechteinhaber umfassend bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Ob es darum geht, ein Werk selbst zu vermarkten oder Nutzungsrechte daran zu vergeben – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale Verwertungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir etwa Besonderheiten der Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle (z. B. Streaming, Social Media) und mögliche Vergütungsansprüche (Stichwort: angemessene Beteiligung, z. B. nach Bestsellerparagraph § 32a UrhG). - Vertragsgestaltung für Nutzungsrechte:
Ein solides Vertragswerk ist die Grundlage erfolgreicher Rechteverwertung. Wir entwerfen und verhandeln Verträge über die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten – beispielsweise Lizenzverträge, Produktions- und Verlagsverträge oder Abtretungsvereinbarungen. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Urheberrechte vertraglich klar definiert und abgesichert sind, und dass Sie eine angemessene Vergütung erhalten. Ebenso prüfen wir bestehende Verträge auf mögliche Lücken oder unwirksame Klauseln und passen sie bei Bedarf an aktuelle rechtliche Anforderungen an. - Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen:
Bei Urheberrechtsverletzungen übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – etwa auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz – gegenüber dem Verletzer. Typische Szenarien sind Plagiate, unerlaubte Veröffentlichungen oder die unlizenzierte Nutzung Ihrer Werke. Wir machen Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich (z. B. per Abmahnung) geltend und, falls nötig, vor Gericht. Umgekehrt verteidigen wir Sie ebenso entschlossen, wenn Sie selbst eine Abmahnung oder Klage erhalten haben und man Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorwirft. In solchen Fällen wehren wir überzogene oder unberechtigte Forderungen ab und schützen Ihre Rechte. Dank unserer Erfahrung kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und wissen, welche Ansprüche in der Praxis erfolgversprechend sind. - Einstweiliger Rechtsschutz (Unterlassungsverfügungen):
In dringenden Fällen greifen wir auf den einstweiligen Rechtsschutz zurück, um Ihre Rechte schnell und effektiv zu sichern. Wir beantragen für Sie eine einstweilige Verfügung, mit der rechtsverletzende Handlungen oft schon innerhalb weniger Tage gestoppt werden können. Dieses Instrument ist im Urheberrecht besonders wertvoll, um z. B. die weitere Verbreitung eines plagiierten Inhalts umgehend zu unterbinden, bevor größerer Schaden entsteht. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind mit den strengen Anforderungen solcher Eilverfahren bestens vertraut und nutzen alle prozessualen Möglichkeiten, um Ihre Position zu stärken – von der präventiven Hinterlegung von Schutzschriften bis zur schnellen Reaktion auf gerichtliche Anordnungen. - Verteidigung bei urheberrechtlichen Abmahnungen:
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie diese nicht auf die leichte Schulter – wir stehen Ihnen zur Seite. Unsere Kanzlei prüft die Vorwürfe sorgfältig und entwickelt eine zielführende Verteidigungsstrategie. Wir helfen Ihnen, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren, um gerichtliche Schritte (wie einstweilige Verfügungen oder Klagen) möglichst zu vermeiden. Insbesondere wehren wir unberechtigte oder überzogene Abmahnforderungen ab – sei es durch Zurückweisung, Modifizierung der geforderten Unterlassungserklärung oder Verhandlungen mit der Gegenseite. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Idee über die Vertragsgestaltung bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Urheberrechte – und steht Ihnen auch bei Konflikten als starker Partner zuverlässig zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Weitblick zur Verfügung.

