Expertise | Kryptowährungen und E-Geld

Kryptowährungen und E-Geld

Anforderungen der BaFin

Grundlage ist die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), die ab dem 30.12.2024 gilt – teilweise bereits ab dem 30.06.2024.

Was steht unter der Aufsicht und Kontrolle der BaFin?

Die BaFin unterscheidet drei Arten von Kryptowerten:

  • Vermögenswertereferenzierte Token (ART)
    → Token, die an einen oder mehrere Vermögenswerte gekoppelt sind (z. B. Stablecoins)
  • E-Geld-Token (EMT)
    → Token, die als elektronisches Geld gelten und auf eine gesetzliche Währung lauten
  • Andere Kryptowerte
    → z. B. Utility Token, die keinen Bezug zu Vermögenswerten oder Währungen haben

Anforderungen der BaFin an Unternehmen

Zulassung und Erlaubnis

  • Erlaubnispflicht für Emittenten und Anbieter von ART und EMT
  • Antrag auf Zulassung zum Handel erforderlich

Whitepaper-Pflicht

  • Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers mit Angaben zu Risiken, Technologie, Geschäftsmodell und Rechten der Nutzer
  • Prüfung durch die BaFin vor öffentlichem Angebot oder Handelszulassung

Wohlverhaltens- und Transparenzpflichten

Für Anbieter „anderer Kryptowerte“ gelten:

  • Informationspflichten gegenüber Nutzern
  • Anforderungen an die IT-Sicherheit und Verwahrung
  • Vermeidung von Interessenskonflikten

Geldwäscheprävention

  • Verpflichtung zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG)
  • Einrichtung interner Sicherungsmaßnahmen

Outsourcing und IT-Sicherheit

  • Anforderungen an Dienstleister und technische Infrastruktur
  • Schutz der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)

FAQs zu Kryptowerten und E-Geld

Ein Kryptowert ist eine digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts, die mittels Distributed-Ledger-Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.

Wenn Sie als Unternehmen vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token öffentlich anbieten oder deren Handel ermöglichen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach MiCAR.

Ein Whitepaper ist ein verpflichtendes Dokument, das alle relevanten Informationen über den Kryptowert enthält – z. B. technische Grundlagen, Risiken, Rechte der Nutzer und Geschäftsmodell.

Die BaFin kann Maßnahmen wie Untersagung, Bußgelder oder die Einschaltung der Staatsanwaltschaft ergreifen.

Ein spezialisierter Anwalt hilft bei:

  • Prüfung der Erlaubnispflicht
  • Begleitung / Durchführung des Zulassungsverfahrens
  • Erstellung und Prüfung von Whitepapern
  • Kommunikation mit der BaFin
  • Verteidigung bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen
  • Gestaltung rechtssicherer Geschäftsmodelle