Anforderungen der BaFin
Grundlage ist die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), die ab dem 30.12.2024 gilt – teilweise bereits ab dem 30.06.2024.
Was steht unter der Aufsicht und Kontrolle der BaFin?
Die BaFin unterscheidet drei Arten von Kryptowerten:
- Vermögenswertereferenzierte Token (ART)
→ Token, die an einen oder mehrere Vermögenswerte gekoppelt sind (z. B. Stablecoins) - E-Geld-Token (EMT)
→ Token, die als elektronisches Geld gelten und auf eine gesetzliche Währung lauten - Andere Kryptowerte
→ z. B. Utility Token, die keinen Bezug zu Vermögenswerten oder Währungen haben
Anforderungen der BaFin an Unternehmen
Zulassung und Erlaubnis
- Erlaubnispflicht für Emittenten und Anbieter von ART und EMT
- Antrag auf Zulassung zum Handel erforderlich
Whitepaper-Pflicht
- Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers mit Angaben zu Risiken, Technologie, Geschäftsmodell und Rechten der Nutzer
- Prüfung durch die BaFin vor öffentlichem Angebot oder Handelszulassung
Wohlverhaltens- und Transparenzpflichten
Für Anbieter „anderer Kryptowerte“ gelten:
- Informationspflichten gegenüber Nutzern
- Anforderungen an die IT-Sicherheit und Verwahrung
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Geldwäscheprävention
- Verpflichtung zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG)
- Einrichtung interner Sicherungsmaßnahmen
Outsourcing und IT-Sicherheit
- Anforderungen an Dienstleister und technische Infrastruktur
- Schutz der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
FAQs zu Kryptowerten und E-Geld
Ein Kryptowert ist eine digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts, die mittels Distributed-Ledger-Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.
Wenn Sie als Unternehmen vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token öffentlich anbieten oder deren Handel ermöglichen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach MiCAR.
Ein Whitepaper ist ein verpflichtendes Dokument, das alle relevanten Informationen über den Kryptowert enthält – z. B. technische Grundlagen, Risiken, Rechte der Nutzer und Geschäftsmodell.
Die BaFin kann Maßnahmen wie Untersagung, Bußgelder oder die Einschaltung der Staatsanwaltschaft ergreifen.
Ein spezialisierter Anwalt hilft bei:
- Prüfung der Erlaubnispflicht
- Begleitung / Durchführung des Zulassungsverfahrens
- Erstellung und Prüfung von Whitepapern
- Kommunikation mit der BaFin
- Verteidigung bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen
- Gestaltung rechtssicherer Geschäftsmodelle


