Anforderungen der BaFin
Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von IT-Systemen und Daten sicherzustellen.
Anforderungen der BaFin an Unternehmen
Die wichtigsten Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Informationssicherheit
- Einrichtung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
- Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten
- Regelmäßige Risikobewertungen und Schutzbedarfsanalysen
IT-Governance und Strategie
- Klare IT-Strategie im Einklang mit der Geschäftsstrategie
- Definition von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Einbindung der Geschäftsleitung in IT-Risikoentscheidungen
IT-Betrieb und technische Sicherheit
- Sicherstellung eines störungsfreien IT-Betriebs
- Einsatz von aktuellen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Firewalls, Zugriffskontrollen)
- Dokumentation und Überwachung aller IT-Prozesse
Auslagerungen und Dienstleister
- Prüfung und Kontrolle von IT-Dienstleistern
- Abschluss von Auslagerungsverträgen mit klaren Sicherheitsvorgaben
- Durchführung von Kontrollen und Audits
Notfallmanagement
- Entwicklung eines Notfallkonzepts inkl. Wiederanlaufplänen
- Durchführung regelmäßiger Tests und Übungen
- Sicherstellung der Datenwiederherstellung
Monitoring und Reporting
- Einrichtung von Überwachungsmechanismen für IT-Systeme
- Meldung von IT-Störungen und Sicherheitsvorfällen an die BaFin
- Erstellung von Berichten und Nachweisen zur IT-Sicherheit
FAQs zur IT-Sicherheit und BaFin-Anforderungen
Alle Institute, die unter der Aufsicht der BaFin stehen – insbesondere Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute.
Das BAIT („Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“) konkretisiert die Erwartungen der BaFin an die IT-Sicherheit und -Organisation von Instituten. Es ist ein verbindlicher Rahmen für die IT-Governance und das Sicherheitsmanagement .
Ja, laut BAIT ist ein Informationssicherheitsbeauftragter mit klar definierten Aufgaben und Berichtspflichten erforderlich.
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die IT-Sicherheit und muss aktiv in strategische Entscheidungen eingebunden sein.
Die BaFin kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen – z. B. Anordnungen, Bußgelder oder im Extremfall die Rücknahme der Erlaubnis.
Risikobewertungen müssen regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden – z. B. bei Systemänderungen oder neuen Bedrohungslagen.
Ja. Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ausgelagerte IT-Dienstleistungen den Anforderungen der BaFin entsprechen. Dazu gehören vertragliche Regelungen, Kontrollrechte und regelmäßige Audits.
Ein spezialisierter Anwalt berät bei:
- der rechtssicheren Umsetzung der BAIT-Vorgaben
- der Vertragsgestaltung mit IT-Dienstleistern
- der Kommunikation mit der BaFin bei Prüfungen oder Vorfällen
- der Verteidigung bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen


