Immer mehr Deutsche entscheiden sich für einen dauerhaften oder temporären Aufenthalt in Dubai – sei es aus steuerlichen Gründen, wegen des Klimas oder der unternehmerischen Möglichkeiten.
Doch wer als deutscher Staatsbürger in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt und gleichzeitig ein Unternehmen oder Vermögen in Deutschland hält, steht vor komplexen rechtlichen Herausforderungen.
Sind leben in Dubai und Unsere Kanzlei berät Sie umfassend in den Bereichen Steuerrecht und Erbrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Steuerrecht: Wegzug, Betriebsstätten und Doppelbesteuerung
Ein zentraler Punkt für Expats ist die steuerliche Ansässigkeit. Auch wenn Dubai keine Einkommensteuer erhebt, bedeutet das nicht automatisch Steuerfreiheit für deutsche Unternehmer.
Wer in Dubai lebt, aber weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt – etwa durch eine GmbH, Immobilien oder Beteiligungen – kann in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Das betrifft insbesondere:
- Betriebsstätten oder feste Einrichtungen in Deutschland
- Geschäftsführertätigkeiten für deutsche Unternehmen
- Kapitalerträge aus deutschen Quellen
Die deutsche Finanzverwaltung prüft genau, ob ein sogenannter „Wegzug“ steuerlich wirksam ist oder ob weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht.
Erbrecht: Nachfolgeplanung über Ländergrenzen hinweg
Viele Expats leben mit ihrer Familie in Dubai, besitzen aber weiterhin Vermögen in Deutschland – oder umgekehrt. In solchen Fällen stellen sich komplexe Fragen:
Welches Erbrecht gilt?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Wer also dauerhaft in Dubai lebt, unterliegt grundsätzlich dem dortigen Erbrecht. Für Muslime gilt insoweit das Scharia-Recht.
Für Nicht-Muslime sehen die VAE zwar vor, dass sich die Anwendbarkeit des Erbrechts nach der Staatsangehörigkeit bestimmt, sodass für einen in Dubai lebenden Deutschen (Nicht-Muslim) das deutsche Erbrecht anwendbar wäre. Allerdings verweist deutsche Erbrecht wiederum auf die Maßgeblichkeit des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
Fazit: Grundsätzlich gilt für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dubai das Erbrecht der VAE.
Zu beachten ist hierbei, dass sich diese Rechtswahl nicht auf Immobilien (in Dubai) erstreckt. Die Übertragung von Haus & Grund in Dubai bestimmt sich im Rahmen der Nachfolge daher nach dem Erbrecht der VAE und erfordert sinnvollerweise die Errichtung eines gesonderten Testaments, welches sodann durch einen Rechtsanwalt vor Ort bei der Testamentsstelle der Gerichte des Dubai International Financial Centre (DIFC) oder beim Dubai Court einzutragen sind.
Unsere grenzüberschreitende Beratung für deutsche Expats in Dubai mit Business in Deutschland
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre unternehmerische und private Situation als deutscher Expat in Dubai. Unsere Expertise umfasst:
- Gesellschaftsrechtliche Absicherung Ihrer deutschen Unternehmen
- Erbrechtliche Gestaltung mit Fokus auf internationale Nachfolge mit Rechtswahl
- Steuerrechtliche Beratung im Hinblick auf Ihre Steuerpflichtigkeit in Deutschland
Ob Sie bereits in Dubai leben oder einen Umzug planen – wir sind Ihr Ansprechpartner für die in Deutschland verbleibenden rechtlichen Fragestellungen in puncto Unternehmensführung, Steuerpflichtigkeit und Nachfolgeplanung.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch – wir beraten Sie persönlich und vertraulich.
