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Familienunternehmen im Fokus: Was sich beim Transparenzregister ab 2027 ändert

Transparenzpflichten als Herausforderung für Familienunternehmen

Das Transparenzregister ist seit seiner Einführung im Jahr 2017 ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen.

Für Familienunternehmen, die häufig durch komplexe Beteiligungs- und Kontrollstrukturen geprägt sind, stellt dies eine besondere Herausforderung dar.

Unsere Kanzlei ist auf die Beratung von Familienunternehmen spezialisiert und begleitet Mandanten somit auch bei der rechtssicheren Umsetzung der Transparenzpflichten.

Die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen.

Reform des Transparenzregisters: Was kommt auf Familienunternehmen zu?

Die EU hat mit der neuen Geldwäscheverordnung und der 6. Geldwäscherichtlinie umfassende Änderungen beschlossen, die spätestens ab dem 10. Juli 2027 umzusetzen sind. Das bisherige Transparenzregister wird durch ein Zentralregister ersetzt. Damit einhergehend werden die Vorgaben zur Ermittlung und Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer deutlich strenger ausfallen.

Neue Definition des wirtschaftlichen Eigentümers

Künftig reicht bereits eine Beteiligung von exakt 25 % aus, um als wirtschaftlich Berechtigter zu gelten. Bislang war eine Beteiligung von mehr als 25 % erforderlich. Zudem werden über die neue Definition künftig auch Personen erfasst, die durch Kontrollrechte Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, z.B. durch Pool- oder Stimmbindungsvereinbarungen. Dies betrifft insbesondere Familienunternehmen, in denen solche Strukturen üblich sind.

Auswirkungen auf Stiftungen und mehrstufige Gesellschaftsstrukturen

Auch Familienstiftungen sind betroffen: Der Stifter gilt künftig stets als wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Beteiligungen von Stiftungen an Gesellschaften müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Stiftung auch für die gehaltenen Gesellschaften offengelegt werden. Dies führt zu einer transparenteren Betrachtung und erhöht den Aufwand für die korrekte Ermittlung.

Risiken bei fehlerhafter oder verspäteter Eintragung

Die neuen Regelungen sind komplex und führen zu einer erheblich gesteigerten Prüfpflicht.

Fehlerhafte oder verspätete Eintragungen können Sanktionen nach sich ziehen.

Gerade bei Familienunternehmen, deren Strukturen oft über Generationen gewachsen sind, ist eine sorgfältige Analyse unerlässlich.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig handeln

Die neuen EU-Vorgaben bringen mehr Transparenz, aber auch mehr Komplexität. Familienunternehmen sind besonders betroffen, da sie oft individuelle und vertrauliche Strukturen aufweisen. Eine pauschale Anwendung der neuen Regeln kann zu unangemessenen Offenlegungen führen. Umso wichtiger ist eine maßgeschneiderte rechtliche Beratung, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigt.

Auch wenn die Neuregelungen erst 2027 in Kraft treten werden, sollten frühzeitig mit den hier erforderlichen Vorbereitungen begonnen werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  • der Analyse Ihrer Beteiligungs- und Kontrollstrukturen
  • der rechtssicheren Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten
  • der Eintragung ins Transparenzregister bzw. Zentralregister
  • der Prüfung von Stiftungsstrukturen und Treuhandverhältnissen

Sie haben Fragen zur Umsetzung der neuen Transparenzpflichten?

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent und individuell – sprechen Sie uns gerne an.