Untersuchungshaft

Maßnahmen - Fachanwälte und Verteidiger

Keine staatliche Maßnahme ist einschneidender für den Beschuldigten als die Festnahme / Verhaftung und anschließende Inhaftierung aufgrund eines richterlichen Haftbefehls. Der Entzug der persönlichen Freiheit wirkt lange nach und prägt den Betroffenen in erheblichem Ausmaß.

Daher ist sofortiges zielgerichtetes Handeln der Verteidiger erforderlich, um die Außervollzugsetzung des Haftbefehls schnellstmöglich gerichtlich im Wege der Haftbeschwerde zu erwirken. Notfalls muss auf den Konten der Staatskasse eine Kaution hinterlegt werden.

Dabei pflegen wir auch den direkten Kontakt zu den jeweiligen Haftrichtern und Ermittlungsbeamten sowie Staatsanwälten über Besprechungen und Erörterungen an Amtsstelle, um die Ermittlungen - sofern möglich - auch effizient für den Beschuldigten fortführen und gegebenenfalls auch beenden zu können.

Nicht immer ist jedoch eine Einstellung des Strafverfahrens beispielsweise gegen Zahlung einer Auflage nach § 153a StPO möglich. Die Betroffenen müssen daher - gerade in größeren wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Strafverfahren - ein gehöriges Maß an Geduld mitbringen. Auch insoweit begleiten und unterstützen wir Sie vertrauensvoll und kompetent.

 

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Unsere Spezialisten und Fachanwälte verfügen über Expertenwissen und jahrelange Erfahrung im Steuerrecht und im Wirtschaftsrecht sowie im Strafrecht.

Unsere Rechtsanwälte arbeiten daher seit langen Jahren erfolgreich an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsrecht und Steuerrecht auf der einen und Strafrecht auf der anderen Seite.

Zu unseren Mandanten zählen namhafte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ebenso wie klassische Privatpersonen, die uns die Verteidigung ihrer Person und ihres Rufs gegen die staatlichen und staatsanwaltschaftlichen Anschuldigungen und Anklagen vertrauensvoll übertragen haben.

Wir beraten und verteidigen primär in Haftsachen und Strafsachen, die die Rechtsbereiche Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht berühren.

Unsere Verteidigung erfolgt selbstverständlich gleichermaßen außergerichtlich wie auch gerichtlich im Anklageverfahren in erster Instanz vor dem Strafgericht, im Berufungsverfahren, im Revisionsverfahren etc. vor allen Gerichten (u.a. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof in Strafsachen, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).

 

Wirtschaftsrechtliche / steuerrechtliche Begleitung des Strafverfahrens

Parallel übernehmen wir - sofern gewünscht sowie tatsächlich, rechtlich und taktisch sinnvoll - die wirtschaftsrechtliche und/oder steuerrechtliche Begleitung des jeweiligen Strafverfahrens.

Dabei beraten und vertreten wir u.a. gegenüber folgenden Behörden

Besteht zivilrechtlich und/oder steuerrechtlich kein Schaden, ist dem strafrechtlichen Vorwurf in der Regel vollständig die Grundlage entzogen.

Sofern erforderlich, führen wir parallel für den Beschuldigten auch zivilrechtliche Klageverfahren und gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftsrechtliche Prozesse sowie finanzgerichtliche Rechtsstreite vor dem Finanzgericht in der ersten Instanz oder auch im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) oder der Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München.

 

Notrufnummer und Notrufkontaktdaten

Sie können uns telefonisch unter 0221/888248-0 erreichen.

In besonders dringenden Notfällen können Sie uns selbstverständlich jederzeit auch per email unter info@sdmw.de kontaktieren.

In jedem Fall sollten Sie schnell und konsequent handeln, damit die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen umgehend und zeitnah durch unsere Fachanwälte und Verteidiger in Angriff genommen werden kann.

 

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht - Deutscher Anwaltverein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht - Deutscher Anwaltverein