Vertretung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Regressverfahren

Steuerberaterhaftung und Wirtschaftsprüferhaftung

Unsere Fachanwälte und Experten verfügen über langjährige Erfahrung und Kompetenz in der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Regressverfahren wegen Verletzung der jeweiligen Berufspflichten und dadurch hervorgerufener Vermögensschäden bei deren Mandanten.

Wir beraten und vertreten in solchen Regressverfahren ausschließlich auf Seiten der in Anspruch genommenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu deren zivilrechtlicher Verteidigung und Abwehr der erhobenen Ansprüche.

Dabei pflegen wir einen sehr engen Kontakt zu den jeweiligen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen der betroffenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Neben der zivilrechtlichen und prozessrechtlichen Erfahrung und Kompetenz sowie der erforderlichen steuerrechtlichen Expertise verfügen unsere Fachanwälte insbesondere auch über eine langjährige steuerstrafrechtliche Expertise.

So können wir - "aus einer Hand" - Zivilrecht und Zivilprozessrecht sowie Steuerrecht und auch Steuerstrafrecht bedienen, falls unsere Mandanten nicht nur auf Schadensersatz im Wege des Regresses in Anspruch genommen werden, sondern zudem steuerstrafrechtlich verfolgt werden, weil deren (ehemalige) Mandanten beispielsweise gleichzeitig Strafanzeige gestellt haben.

In diesem Zusammenhang spielen gelegentlich auch wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte eine Rolle. Auch insoweit beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich jederzeit gerne. Unsere Fachanwälte und Experten verfügen auch insoweit über langjährige Erfahrung und Kompetenz als Verteidiger.

 

SDMW.de - Ihre Fachanwälte und Experten sowie Verteidiger

Unsere Fachanwälte sind Ihre Experten und Verteidiger in allen Bereichen rund um das Thema Regress von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausschließlich auf Seiten der betroffenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte bitte einfach an.

Wir analysieren die Gesamtsituation der gegen Sie erhobenen Ansprüche professionell und schnell und erarbeiten zusammen mit Ihrem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer die beste Strategie, um die Ansprüche gerichtlich und/oder außergerichtlich abzuwehren und Sie ggfls. auch strafrechtlich (insoweit parallel) zu verteidigen.

 

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