Vermögensnachfolge, Gestaltungsberatung, Letztwillige Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag etc.)

Fachanwälte und Experten im Erbrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts, vor allem jedoch bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, auch und vor allem bei komplexen Vermögensstrukturen mit Beteiligungen und Vermögen auch im Ausland.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Erstellung und Umsetzung jedweder Art von letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag, Berliner Testament, Vermächtnisregelungen etc.).

Europäische ErbRVO und internationales Erbrecht (Kollisionsnormen des IPR)

Das internationale Erbrecht hat durch die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbRVO) eine umfangreiche Neuregelung erfahren.

Die Vereinheitlichung und Harmonisierung des internationalen und vor allem europäischen Rechtsverkehrs schreitet weiter voran. Diese durchaus zu begrüßende Entwicklung betrifft auch das (nationale) Erbrecht.

Gerade vermögende Privatpersonen mit gewöhnlichem Aufenthalt sowie Vermögen und Beteiligungen etc. auch im Ausland sollten sich daher umfassend und fachanwaltlich im Hinblick auf die Möglichkeiten der Vermögensnachfolge beraten lassen.

Sowohl die Möglichkeiten im Bereich der gesellschaftsrechtlichen als auch der rein zivilrechtlichen Gestaltungsberatung sind komplex und vielschichtig.

Die ErbRVO schafft in vielen Bereichen nunmehr Rechtssicherheit, wirft aber im gleichen Maße auch neue rechtliche Fragestellungen auf. Auch deshalb ist eine profunde und präventive Beratung unerlässlich.

Notarielle Beurkundungen auch im (europäischen) Ausland z.B. vor einem spanischen Notar möglich

Dabei ist es nunmehr auch möglich, rechtssicher und mit Wirkung im Heimatland, dem Land der Staatsangehörigkeit, dem Land, dessen Recht man gewählt hat, usw. eine notarielle Beurkundung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen etc. durchführen zu lassen.

BEISPIEL: Das in Spanien (Mallorca) lebende deutsche Ehepaar mit unterschiedlichem Vermögen sowohl im Inland als auch im Ausland kann vor einem spanischen (mallorquinischen) Notar ein Testament, einen Erbvertrag o.Ä. rechtswirksam notariell beurkunden lassen.

RECHTSFOLGEN: Die Beweiskraft (Annahme) der spanischen Urkunde, ihre Anerkennung in einem Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) sowie ihre Vollstreckbarkeit wird durch die ErbRVO (s.o.) sichergestellt und im Detail geregelt.

VORTEILE: So ist der Gang zum deutschen Notar nicht mehr zwangsläufig erforderlich, was für sehr viele dauerhaft im Ausland lebende Privatpersonen oftmals doch mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Überdies sind erfahrungsgemäß die Notargebühren des spanischen Notars deutlich geringer als die der deutschen Amtskollegen.

Sprechen Sie uns bitte einfach an. Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk an ausländischen, vor allem spanischen Notaren und örtlichen Steuerberatern, die Sie auch hinsichtlich dortiger Themen wie spanische Vermögensteuer etc. beraten und vertreten können.

Die Einschaltung der ausländischen Berater ist erforderlich, um für Sie eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge auch unter Einbeziehung des ausländischen Rechts, hinsichtlich dessen wir nicht beraten können und dürfen, vorausschauend zu planen.

Weitere Details finden Sie auch auf unserer Mandanteninfo-Unterseite zum Thema Testament in Spanien.

Rechtswahl

Unerläßlich ist bei allen Gestaltungsvarianten stets die ausdrückliche Wahl des Rechts. Anderenfalls kann es zu ungeahnten, ungewollten und vor allen komplizierten Folgeproblemen kommen, je nachdem, wo der Erblasser beispielsweise verstirbt und/oder seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt etc. hatte.

Die Rechtswahlklausel kann sich auf das Erbrechtsstatut, das Recht, nach dem sich der gesamte Erbfall materiellrechtlich richtig, das Errichtungsstatut, das die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung regelnde Recht, nicht jedoch auf das Formstatut, das die formelle Wirksamkeit der Erstellung der notariellen Urkunde regelt, erstrecken.

Kurzum: Hält der (spanische) Notar sich an die örtlichen (spanischen) Regeln zur Beurkundung, so ist die dort erstellte notarielle Urkunde mit voller Beweiskraft z.B. auch in Deutschland versehen.

Details sollte Sie stets von einem Fachanwalt und Experten in diesem Bereich prüfen lassen. Sprechen Sie uns bitte einfach an.

Zusammenarbeit

Auf Mallorca (dort in Palma) und den Balearen arbeiten wir mit der dortigen renommierten Steuerberatungsgesellschaft EUROPEAN@CCOUNTING vertrauensvoll zusammen, die mit zehn Berufsträgern und über 50 Mitarbeitern unser kompetenter deutschsprachiger Partner vor Ort ist.

Aktuelle Veranstaltungen

Zusammen mit unserem Partner vor Ort, EUROPEAN@CCOUNTING, und zahlreichen weiteren Partnern veranstalten wir vom 02.-04. Oktober 2019 auf Mallorca in Palma ein Seminar, das von der bekannten TV-Journalistin Sabine Christiansen eröffnet und moderiert wird.

Im Rahmen dieses "Mallorca Talks" werden steuerliche Herbstgespräche von renommierten Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Spanien geführt.

Näheres erfahren Sie hier.

Besuchen Sie auch unsere interne Seite zu unseren Seminaren und Veranstaltungen.