Unter Goldschmied 6
Domkontor, D-50667 Köln
Wehren Sie sich gegen rechtswidrige Rückforderungsbescheide zu Überbrückungshilfen
Der Staat erlässt durch seine Bezirksregierungen in allen Bundesländern immer mehr Rückforderungsbescheide zu gewährten Überbrückungshilfen.
Dabei legen die Behörden Begriffe und von ihnen selbst aufgestellte Regeln konsequent gegen die Empfänger der Überbrückungshilfen aus.
Die Verwaltungsgerichte können hier angerufen werden, um effektiven und schnellen Rechtsschutz gegen rechtswidrige Rückforderungen zu erlangen.
Sprechen Sie uns einfach an.
Unsere Fachanwälte verfügen jeweils über langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden sowie vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten.
Wir vertreten Sie bundesweit, auch vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.
Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Abwehr derartiger rechtswidriger Rückforderungen auch im Bereich der Überbrückungshilfen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team von SDMW.de