Unter Goldschmied 6
Domkontor, D-50667 Köln
Covid19 / Coronakrise - vorbeugende fachanwaltliche Rechtsberatung
(Präventive) Rechtsberatung zur Corona-Pandemie, Handels- und Gesellschaftsrecht in der Insolvenz, Insolvenzstrafrecht, Beilhilfen und Zuschüsse
Auch und gerade in der aktuellen Krisensituation sind wir für Sie da, um die aktuellen und drängenden Rechtsthemen für Sie und Ihr Unternehmen zu klären und Ihnen Wege und Mittel aus der Krise aufzuzeigen.
Dabei beraten und vertreten wir Sie vor allem in folgenden Bereichen:
- präventive Rechtsberatung an der Schnittstelle Handelsrecht und Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
- Haftungsrecht der Leitungsorgane und der Kontrollorgane (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, sonstige Mitbestimmungsorgane und Kontrollgremien)
- Liquiditätsplanung und bilanzielle Bewertung an der Schnittstelle zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht
- Sanierungsberatung und zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche etc. Umsetzung von Strategien
- präventive Beratung und Vertretung im Insolvenzrecht (Prüfung der Bilanzen wegen Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und Antragsmoratorium)
- Insolvenzstrafrecht und sachnahes Strafrecht der Untreue und des Betrugs, insbesondere des Subventionsbetrugs
- materielle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung: Übernahme des Antragsverfahrens zur Erlangung von staatlichen Beihilfen und Zuschüssen sowie Begleitung in der weiteren Abwicklung gegenüber den Behörden und auch den Kreditinstituten
- formelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung (BMF-Schreiben vom 19.03.2020): Antragstellung zu Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen (zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc.), Vollstreckungsaufschub, Festsetzung und Erlass von Säumniszuschlägen usw.
- Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
- Beratung und Vertretung gegenüber der BaFin in der Krise Ihres Unternehmens zur Verhinderung von nachteiligen Auflagen und Anordnungen der Aufsichtsbehörde
- Rechtzeitige Sicherstellung der Verlustnutzung eines Kommanditisten (Stichwort: § 15a EStG): bevor der Betriebsprüfer zur Außenprüfung erscheint, siehe Unterseite Gesellschaftsrecht in der Krise
Folgen Sie den internen links hinter den o.g. einzelnen Rechtsthemen, um auf die jeweiligen Unterseiten unserer Kanzleihomepage SDMW.de zu gelangen.
Dort haben wir für Sie und Ihr Unternehmen aktuelle Informationen aufbereitet und zusammengestellt, um Ihnen die Orientierung in der Krise zu erleichtern.
Als Fachanwälte und Experten mit langjähriger Berufserfahrung in den vorgenannten Bereichen stehen wir Ihnen zur Bewältigung der aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Probleme selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns bitte einfach an.
An dieser Stelle dürfen wir auch und gerade auf die Möglichkeit von Videokonferenzen und die Online-Bearbeitung von Dokumenten mit Microsoft Teams, Skype Business und Zoom hinweisen.