Coronakrise - rechtlicher Schutz, verfahrensrechtliche Abwehr und Schadensersatz

Allgemeines zur Amtshaftung und Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid19

Grunsätzlich kann jeder, der durch staatliche Maßnahmen - gleich welcher Art - in seinen Rechten verletzt wird, rechtsanwaltliche Hilfe suchen und sich dagegen zur Wehr setzen.

Die unmittelbare Betroffenheit der jeweiligen Privatperson oder des jeweiligen Unternehmen ist dabei sorgfältig vorab zu prüfen.

Sodann ist zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen in der jeweiligen Situation ergriffen werden können. Das hängt maßgeblich davon ab, durch welche staatliche Maßnahme die Beeinträchtigung hervorgerufen wird. Hier kommen neben Gesetzen und Verordnungen auch staatliche Einzelmaßnahmen in Gestalt von Verwaltungsakten in Betracht.

Näheres erläutern wir Ihnen auf unserer Unterseite zur Amtshaftung Covid19 (Allgemeines).


Vorbeugende Beratung und Gestaltung in der Krisensituation

Noch bevor die beginnende Krise irreparable Schäden erzeugt, sollte vorbeugend Rechtsrat eingeholt werden, um noch rechtzeitig gestaltend in der Krise zum Schutz Ihres Unternehmens oder zum Schutz Ihrer Person und Familie tätig zu werden.

Die dabei aufkommenden Einzelthemen dürfen wir Ihnen auf unserer Unterseite zur Präventive(n) Beratung vorstellen.

Ergänzend dürfen wir auf die Unterseite zum Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Haftungsrecht verweisen, wo wir die tatsächliche Bedeutung und die rechtlichen Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf insbesondere diese Rechtsbereiche für Sie darstellen.


Verfassungsbeschwerden und Erhebung von Schadensersatzklagen

Verfassungsbeschwerden können sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor den Landesverfassungsgerichten erhoben werden mit dem Ziel, den angegriffenen staatlichen Hoheitsakt für verfassungswidrig zu erklären.

Die Verfassungsgerichte werden dabei in einem Hauptsacheverfahren, das sich sehr lange hinziehen kann und die Grundlage für spätere Schadensersatzklagen sein kann, und einem sinnvollerweise vorzuschaltenden Eilverfahren angerufen, bei dem der Rechtsuchende in der Regel innerhalb kürzester Zeit (innerhalb von ca. ein bis zwei Wochen) eine vorläufige Entscheidung im Einstweiligen Rechtschutz durch Beschluss erhält. Auf diese Weise kann der irreparable Eintritt von (weiteren) Schäden effektiv verhindert werden.

Details dürfen wir Ihnen auf unserer Unterseite Verfassungsbeschwerde / Schadensersatzklage erläutern.