Gesellschaftsrecht

Dienstleistungsspektrum - Zusammenfassung

Das rechtsanwaltliche Spektrum der Dienstleistungen unserer Kanzlei Schmitz-DuMont ∣ Wolff umfasst im Gesellschaftsrecht im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Gestaltungsberatung jeglicher Art
  • Umstrukturierung von Gesellschaften und Konzernstrukturen (Umwandlungen etc.)
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (share deal, asset deal)
  • Gründung von Gesellschaften
  • Treuhandlösungen
  • Abwicklung von Unternehmen
  • Gesellschaftsrecht in der Krise
  • Amtshaftung - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Covid19
  • Rechtsnachfolge (Planung und Durchführung)
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Satzungen
  • Begleitung von Joint-Ventures
  • Lizenzrechte, Markenrechte, Urheberrechte
  • Geschäftsführerdienstverträge
  • Geschäftsordnungen
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Vorbereitung von Hauptversammlungen
  • Haftungsrecht (Managerhaftung, Haftung von Vorstand und Geschäftsführung)
  • Gerichtliche und außergerichtliche gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Compliance
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • BaFin - Antragstellung, Verhandlung, Verfahrensführung, Verdachtsmeldungen, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten

Tätigkeitsbereiche unserer Anwälte und Spezialisten

Die Kanzlei Schmitz-DuMont ∣ Wolff bietet in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts umfassende und kompetente Beratung. Wir beraten Unternehmen sowie deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Zu unseren Mandanten gehören vorwiegend mittelständische, aber auch große Unternehmen aller Rechtsformen sowie Existenzgründer und Start-ups. 

Wir beraten schnell, fachlich fundiert sowie service- und ergebnisorientiert. Entscheidend ist für uns, mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden. Die Spezialisierung unserer Partner und ihre Praxiserfahrung gewährleisten die Qualität unserer Arbeit.

Wir vertreten Sie sowohl bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof und führen Schiedsverfahren.

Neben der klassischen Gestaltungsberatung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens verfügen unsere Fachanwälte und Experten vor allem über langjährige Erfahrung in der Vertragsgestaltung und in der Prüfung gerade auch umfangreicher Vertragswerke.

Dabei profitieren wir ständig von der breit gefächerten Tätigkeit unserer Sozietät im Bereich des Wirtschaftsrechts, Steuerrechts und insbesondere auch des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Nur dann, wenn auch "benachbarte" Rechtsgebiete beherrscht werden, kann eine fundierte und den Bedürfnissen des Mandanten angepasste Beratung und ggfls. auch Vertretung erfolgen.

Vertragswerke sind heutzutage sehr häufig lang und komplex und nehmen auf vielfältige Art und Weise Dokumente und Verträge aus anderen unternehmerischen Bereichen in Bezug. Dies zu beherrschen und Ihren Erwartungen durch Expertise gerecht zu werden, ist die Leistung, die unsere Fachanwälte seit langen Jahren erbringen.

Joint-Venture vertraglich zu beherrschen gehört genauso zur täglichen Arbeit unserer Kanzlei wie die Prüfung von Kaufverträgen, Werkverträgen, Lizenzverträgen etc..

Unsere Fachanwälte und Experten verfügen ferner über detaillierte strafrechtliche Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung als Verteidiger in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie Insolvenzstrafrecht.

Dabei verfügen unsere Rechtsanwälte selbstverständlich auch über langjährige Erfahrung im Bereich Compliance, der ebenfalls, wegen seiner enormen haftungsträchtigen und strafrechtlichen Bedeutung immer mehr in den Mittelpunkt auch der gesellschaftsrechtlichen und allgemein wirtschaftsrechtlichen Beratung rückt.

Leider haben all diese Bereiche in der Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen in der Vergangenheit stark an Bedeutung gewonnen, was nicht unbedingt an den Handelnden selbst liegen muss. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft haben in den letzten Jahren aus unserer Sicht die "Zügel" deutlich angezogen.

Unklare und nicht immer eindeutige Sachverhalte werden mehr und mehr zum Anlaß genommen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten, sei es auch nur, um Druck auf den jeweiligen Beschuldigten auszuüben. Gerade im wirtschaftlichen Bereich liegen legales Handeln und strafbare Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Steuern, oftmals - auch mangels Spezialwissen - dicht beieinander.

Auch insoweit übernehmen wir Ihre gesellschaftsrechtliche, wirtschaftsrechtliche, steuerrechtliche und sonstige Beratung sowie die begleitende strafrechtliche Verteidigung Ihrer Rechte.

Daneben begleiten wir Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen durch beispielsweise Anfertigung von Geschäftsführer-Dienstverträgen und Geschäftsordnungen, durch Erstellung von Satzungen bei der Unternehmensgründung und durch Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen in verschiedensten Konstellationen (Kapitalmaßnahmen, organschaftliche Maßnahmen, Gewinnverwendung, Umstrukturierung etc.).

Auch stehen wir unseren Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Vorstandssitzungen, Hauptversammlungen oder in anderen Situation sowohl rechtlich als auch organisatorisch zur Seite, um vor allem den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, der zur Wirksamkeit beispielsweise einer Beschlussfassung erforderlich ist.

Dazu nehmen wir - sofern es gewünscht wird - auch an derartigen Versammlungen und Sitzungen für unseren Mandanten teil.

Die rechtliche und tatsächliche Koordinierung und Kanalisierung z.B. von Aktionärsinteressen in mittleren bis größeren und großen Unternehmen begleiten wir für das jeweilige Unternehmen selbstverständlich umfassend mit.

Dax-30 Unternehmen / Mittelstandsberatung (KMU)

Wir beraten und vertreten neben DAX-30 Unternehmen vor allem den Mittelstand. Dabei legen wir Wert auf qualitativ hochwertige Leistungen, die wir effizient und schnell zu angemessenen Konditionen erbringen.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU-Beratung) gehören zu unserem umfangreichen und über die Jahre hinweg konstant gewachsenen nachhaltigen Mandantenstamm.

Wir beraten bundesweit in zahlreichen unterschiedlichen Branchen. Unsere Beratung und Expertise erstreckt sich auf die jeweils zentralen wirtschaftsrechtlichen Bereiche des klassischen Mittelstands, sodass wir eine ganzheitliche rechtliche Betreuung gerade der mittelständischen Unternehmen leisten können. Sie erhalten Rechtsberatung und Vertretung in den zentralen Rechtsbereichen des Wirtschaftsrechts Ihres Unternehmens "aus einer Hand".

Unsere Fachanwälte und Experten verfügen über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht.

Trotz bundesweiter Tätigkeit sind wir selbstverständlich regional am stärksten vertreten. Neben zahlreichen Unternehmen aus dem Rheinland gehören vor allem auch mittelständische Unternehmen aus dem Sauerland, darunter auch einige Weltmarktführer, zu unseren langjährigen Mandanten, die uns nicht nur ihre regionalen und bundesweiten rechtlichen Probleme anvertrauen, sondern darüber hinaus auch europarechtliche Rechtsfragen sowie internationale Rechtsprobleme, Vertragsangelegenheiten und Streitigkeiten, die wir - falls erforderlich - zusammen mit unserem umfangreichen Netz internationaler Kooperationspartner lösen.

Der Mittelstand war und ist im Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht das Fundament unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Hier kommen die Kernkompetenzen unserer Fachanwälte zum Tragen.

Auch die räumliche Herkunft der Partner unserer Sozietät aus dem Rheinland (Köln) und dem Sauerland (Lüdenscheid) sorgen für den jeweils harmonischen Ablauf und die reibungslose Kommunikation im jeweiligen Mandat.

Kernkompetenzen unserer Fachanwälte

Unser Team von Fachanwälten steht Ihnen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. zu folgenden Themen: 

  • Beratung bei der richtigen Wahl der Rechtsform
    (GmbH, AG, oHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, UG, Limited, Einzelkaufmann etc.)
  • Sonderthemen:
    - stille Beteiligung
    - andere Formen des Investments
    - Einsatz von Risikokapital/Wagniskapital (venture capital, außerbörsliches Beteiligungskapital, private equity)
  • Gründung und Beratung/Vertretung von Beteiligungsgesellschaften (venture capital Gesellschaft, VCG):
    - venture capital fonds
    - Wagnisfinanzierungsgesellschaften etc.
    - Einbringung von vollhaftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten
    - Mezzanine Kapital, Wandelanleihen etc.
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Anfertigung der dazugehörigen Verträge mit Geschäftsführern, Gesellschaftern und Organmitgliedern
  • Bestellung von Geschäftsführern und Organmitgliedern
  • Prüfung existierender Gesellschaftsverträge u.a. im Hinblick auf Haftungsfallen und Regelungslücken
  • Joint-Venture incl. sämtlicher dazugehöriger Rechtsfragen, auch mit Auslandsbezug
  • Lizenzrecht
  • Umstrukturierungen:
    - unter gleichzeitiger Behandlung wettbewerbsrechtlicher, kartellrechtlicher und steuerrechtlicher Probleme
    - als Folge geplanter Rationalisierungen und/oder Stilllegungen
  • Umwandlungen durch:
    - Verschmelzung
    - Spaltung: Aufspalten, Abspalten und Ausgliedern
    - Vermögensübertragungen
    - Formwechsel ohne Vermögensübertragung
  • Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe:
    - Share Deal: Veräußerung oder Erwerb von Unternehmensanteilen
    - Asset Deal: 
    Veräußerung oder Erwerb von Gesellschaftsvermögen oder Betriebsvermögen
  • Betriebsübergänge, Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen
  • Veränderungen im Gesellschafterkreis:
    - Ausscheiden
    - Anteilsveräußerungen
    - Einstieg
    - Einbringung
  • Rechtsnachfolge
    - Einzelrechtsnachfolge
    - Gesamtrechtsnachfolge
    - Sonderrechtsnachfolge
    - Schenkungen (unter Lebenden)
    - Verfügungen von Todes wegen:
       - Testament, Berliner Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament, Vermächtnis, Auflage
       - Erbvertrag
       - Erbausschlagung, Enterbung, Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch
       - Nachlassinsolvenz, Überschuldung des Nachlasses
       - Vorerbschaft, Nacherbschaft
       - Testamentsvollstreckung
       - etc.
    - Erbfall (Erwerb von Todes wegen)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten sowie Kompetenzabgrenzungen:
    - der 
    Gesellschafter untereinander
    zwischen den Organen
    zwischen den Organen, Gesellschaftern, Geschäftsführern
    - zwischen den Gesellschaftern und den Vorstandsmitgliedern/Geschäftsführern/Leitungsorganen
    - auch jeweils Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügungen zur vorläufigen Regelung von Sachverhalten
  • Bilanzrecht
  • Compliance

Weitere Kompetenzbereiche

  • Abwicklung von Unternehmen
    - Liquidation
    - Löschung
    - Begleitung von Insolvenzen/Sanierungen etc.
  • Beratung in Abberufungsangelegenheiten
  • Eigenkapitalersatzrecht
  • Gesellschaftsgründung
  • Mittelstandsholding-Strukturen
  • Haftung von Gesellschaftern
  • Managerhaftung (Haftung von Vorstandsmitgliedern und GmbH-Geschäftsführern etc.)
  • Rechte und Pflichten der Organe
  • Haftung von Organen im Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Unternehmensnachfolge (Planung und Umsetzung)
  • Trust nach ausländischem Recht
    - Errichtung
    - Verwaltung
    - Auflösung