Vertretung gegenüber der BaFin

Ihre Fachanwälte und Experten vertreten Sie in allen Rechtsstreitigkeiten gegenüber der BaFin, im Bußgeldverfahren ebenso wie im Strafverfahren, aber auch bei der Beantragung von Erlaubnissen und Lizenzen oder schlicht der Begleitung von dortigen Verwaltungsprozessen.

Rechtsgebiete und Gesetze

Die dabei betroffenen Rechtsgebiete und Gesetzesvorschriften werden von uns umfassend betreut. Es handelt sich im Einzelnen - aber nicht abschließend - u.a. um folgende Gesetze: 

  • OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)
  • StPO (Strafprozessordnung)
  • StGB (Strafgesetzbuch)
  • GwG (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten / Geldwäschegesetz)
  • WpHG (Gesetz über den Wertpapierhandel)
  • WpAV (Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz)
  • WpDVerOV (Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen)
  • WpDPV (Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes)
  • WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz)
  • KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch)
  • KWG (Gesetz über das Kreditwesen)
  • ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten)
  • BörsG (Börsengesetz)
  • AktG (Aktiengesetz)
  • GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • HGB (Handelsgesetzbuch)

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Homepage zur Förderung der Transparenz bei der Festsetzung von Bußgeldern interne Leitlinien.

Zum WpHG existieren beispielsweise Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen, die als WpHG-Bußgeldleitlinien II (vom 22.02.2017, geändert am 15.01.2018) die bisherigen WpHG-Bußgeldleitlinien aus 2013 ersetzen.

Die WpHG-Bußgeldleitlinien II können Sie auch hier als PDF herunterladen.

Verwaltungsverfahren zur Einholung von Erlaubnissen und Lizenzen bei der BaFin

In zahlreichen der o.g. Gesetzesvorschriften werden Tätigkeiten, deren Ausübung im Markt von der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, unter einen Erlaubnisvorbehalt der BaFin gestellt.

Die Beantragung einer solchen Erlaubnis / Lizenz bei der BaFin unterliegt sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht teils strengeren verfahrensrechtlichen Anforderungen.

Wir begleichten und vertreten Sie selbstverständlich jederzeit gerne gegenüber der Behörde bei der Beantragung von Erlaubnissen und Lizenzen.

Neben erlaubnispflichtigen Tätigkeiten existieren zahlreiche weitere Rechtsakte wie beispielsweise die Bestellung von Mitgliedern von Leitungsorganen von aufsichtspflichtigen Unternehmen, die der Mitwirkung und/oder der Erlaubnis bzw. Genehmigung der BaFin bedürfen.

Auch insoweit stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Berufserfahrung als Fachanwälte selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie gegenüber der BaFin zu vertreten und den teils doch sehr formalen Verwaltungsprozess fachmännisch für Sie zu begleiten.

 

Sprechen Sie uns bitte einfach an.

 

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